TI und ePA
In diesem Bereich finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Fehlerbehebungen rund um das Thema TI-Mehrwertanwendungen
- Anleitungen & Antworten ePA für Alle
- Ab wann sind Krankenhäuser verpflichtet Befundberichte in die ePA hochzuladen?
- Bin ich als Arzt oder Ärztin dazu verpflichtet, die ePA mit Daten zu befüllen?
- Braucht es in der Praxis eine PIN-Eingabe bei der ePA für alle?
- Darf ich die ePA mit Dokumenten, wie z. B. einem eAB, ergänzen, den ich nicht selbst erstellt habe?
- Drei Leistungen für die ePA
- Einführung der ePA in Praxen ab 29. April - verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober
- Ein Patient oder eine Patientin hat der ePA für alle widersprochen. Kann ich diese Informationen beim Patienten hinterlegen?
- Entfällt mit der ePA für alle die Primärdokumentation, die das ärztliche Personal in der Praxis führt?
- Gibt es aktuell Sicherheitsschwachstellen in Bezug auf die ePA?
- Gibt es bestimmte Vorlagen (beispielsweise Patientenverfügungen), die für die ePA vorgesehen sind?
- Gibt es die ePA für Privatversicherte?
- Gibt es einen limitierten Speicherplatz?
- Gibt es eine allgemeine App für die ePA oder bietet jede Krankenkasse eine eigene App an?
- Gibt es eine Protokollierung oder Historie für Patienten, wer auf ihre ePA zugegriffen hat?
- Gibt es eine Virenprüfung in der ePA?
- Gibt es Voraussetzungen zur Nutzung der ePA?
- Ist ein mobiler Zugriff – z. B. bei einem Hausbesuch – möglich?
- Ist es möglich, eine Kopie eines Dokuments aus der ePA ins eigene Praxissystem zu laden?
- Kann ausschließlich der Arzt Daten in die ePA hochladen?
- Kann der Patient einzelnen Verordnungen widersprechen?
- Kann der Patient nachvollziehen, wer zu welchem Zeitpunkt welche Dokumente hochgeladen oder heruntergeladen hat?
- Kann die Pauschale für die Erstbefüllung weiterhin abgerechnet werden?
- Kann ein Arzt auf Papier gedruckte Untersuchungsergebnisse ablehnen und auf die ePA verweisen?
- Kann ein Patient bzw. eine Patientin auch situativ im Arztgespräch widersprechen?
- Kann ein Patient dem Befüllen der Medikationsliste widersprechen?
- Kann ein Patient situativ im Arztgespräch widersprechen?
- Kann ich einen Medikationsplan in die ePA hochladen?
- Kann ich in der Medikationsliste der ePA nur meine oder alle Verordnungen des Patienten einsehen?
- Kann ich lokale Dokumente in die ePA hochladen?
- Können Daten wie NFD, DPE und eMP in die ePA geladen werden?
- Können Dokumente in der ePA für alle nachträglich geändert werden?
- Können Dokumente klassifiziert werden, um sie besser auffindbar zu machen?
- Können Krankenkassen die Inhalte der ePA für alle einsehen?
- Können Patienten abgerechnete Leistungen in der ePA sehen?
- Können Röntgenbilder abgespeichert werden?
- Können versehentlich/falsch in die ePA hochgeladene Dokumente wieder gelöscht werden?
- Muss der Arzt/ die Ärztin die Dokumente selbst in die ePA hochladen oder kann dies auch bspw. an Angestellte/Mitarbeiter (bspw. eine MFA/Medizinische Fachangestellte) delegiert werden?
- Muss der Widerspruch bei jedem Patienten aktiv erfragt werden?
- Muss die eGK neu gesteckt werden, wenn bereits eine Freigabe für den Zugriff vorliegt?
- Muss die Patientin oder der Patient jeden Zugriff auf die ePA einzeln freigeben?
- Muss ein Arzt/ Leistungserbringer/ Praxis alles lesen und berücksichtigen, was in der ePA dokumentiert ist oder hochgeladen wurde?
- Muss ich den Patienten bei jedem Besuch über die Widerspruchsmöglichkeit informieren?
- Muss ich die Dokumente zu jedem Patienten einzeln als PDF/A konvertieren, sodass Sie in die ePA hochgeladen werden können?
- Muss ich jederzeit mit der Telematikinfrastruktur verbunden sein, um die ePA zu nutzen?
- Muss meine Praxissoftware für ePA für alle eine Zertifizierung nachweisen und wenn ja, ist die CGM Praxissoftware zertifiziert?
- Müssen Dokumente künftig nicht mehr gesondert an Ärzte oder Psychotherapeuten versendet werden, wenn sie bereits in der ePA für alle enthalten sind?
- Müssen Dokumente signiert werden, bevor sie eingestellt werden können (HBA)?
- Müssen Impfausweis, Mutterpass oder U-Heft in die ePA für alle eingestellt werden?
- Online-Seminare & Erklärvideos
- Sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, routinemäßig in die ePA zu schauen?
- Sind Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und -therapeuten dazu verpflichtet, alte Dokumente auf Wunsch einer Patientin oder eines Patienten in die ePA für alle einzustellen?
- Technische Informationen zur ePA 3.0
- Volltextsuche ePA möglich?
- Warum brauchen wir die ePA für alle?
- Warum habe ich plötzlich auf eine ePA, auf die ich bereits zugreifen konnte, keinen Zugriff mehr?
- Warum ist die ePA für alle sinnvoll?
- Warum kann ich aktuell nicht mehr auf eine ePA zugreifen?
- Was ist der Behandlungskontext?
- Was ist die CBOX?
- Was ist die gesetzliche Grundlage zur ePA?
- Was machen ältere Patienten ohne Computer oder Handy?
- Was muss ich bei der Bereitstellung von PDF-Dokumenten beachten?
- Was passiert mit den Daten, wenn ich sie aus der ePA lösche?
- Was passiert nach Ablauf der 90 Tage mit den Daten in der ePA?
- Was steckt eigentlich hinter der ePA für alle?
- Was versteht man unter der elektronischen Medikationsliste, dem elektronischen Medikationsplan und dem digital gestützten Medikationsprozess?
- Was ändert sich mit der ePA 3.0 zu den Vorgängerversionen ePA 1.0 & ePA 2.0?
- Welche Daten kann ich in der ePA zur Verfügung stellen?
- Werden BTM-Rezepte im Medikationsplan der ePA angezeigt?
- Werden die Daten aus der ePA für alle bei einem Kassenwechsel migriert?
- Werden Dokumente irgendwann aus der ePA gelöscht?
- Werden lokal gespeicherte Dokument gelöscht, wenn der Patient sie nachträglich sperren sollte?
- Werden Privatrezepte gesetzlich versicherter Patienten in der ePA angezeigt?
- Wer erfasst die medizinischen Daten in der ePA?
- Wer sieht die Abrechnungsdaten der Krankenkassen?
- Wie erfolgt der Widerspruch?
- Wie erfolgt die Authentifizierung der Praxis in der Telematikinfrastruktur (beim Zugriff der ePA)?
- Wie funktioniert der Zugriff auf die ePA, wenn keine eGK vorliegt und der Patient mit einem Ersatzverfahren erfasst wird?
- Wie funktioniert die Vertretung durch Dritte in der ePA für ältere Menschen, die kein Smartphone besitzen?
- Wie hängt die ePA mit KIM zusammen?
- Wie kann ein Patient seine Widersprüche selbst verwalten, wenn er kein Smartphone und somit keine App besitzt?
- Wie lange dauert es, bis die Dokumente in der ePA für andere ersichtlich sind?
- Wie lange haben Apotheken Zugriff nach dem Stecken der eGK?
- Wie setzt sich der Name der bereitgestellten Dokumente zusammen?
- Wie steht es um mögliche Sanktionen?
- Wird der Behandlungskontext wieder auf die volle Zeit zurückgesetzt, wenn die Karte während des Behandlungskontextes nochmal gesteckt wird?
- Wird es möglich sein, den Behandlungskontext auch in der ePA-App zu verlängern oder zu verkürzen?
- Wo finde ich Informationen zur ePA für alle (ePA 3.0)?
- Wo sind die Server, auf denen die ganzen ePA-Daten liegen?
- Ändert sich etwas am Lizenzmodell?

