Können Daten wie NFD, DPE und eMP in die ePA geladen werden?
Grundsätzlich ja. Ein Notfalldatensatz (NFD), ein Datensatz Persönliche Erklärung (DPE) sowie ein elektronischer Medikationsplan* (eMP) können – sofern sie von einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gelesen oder bereits im Arztinformationssystem (AIS) gespeichert wurden – in die ePA hochgeladen werden. Hierzu stellt Ihnen Ihre Praxissoftware eine entsprechende Funktion bereit.
*Die Einwilligung des eMP wird nicht in der ePA gespeichert.

