Muss ich den Patienten bei jedem Besuch über die Widerspruchsmöglichkeit informieren?
Die Widerspruchsmöglichkeit muss beim ersten Arztbesuch kommuniziert werden (im persönlichen Gespräch oder über einen Aushang in der Praxis). Zusätzlichen bieten die KVen Infomaterialien für Patienten an.

