Kann die Pauschale für die Erstbefüllung weiterhin abgerechnet werden?
Die Pauschale für die Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte kann in 2025 weiterhin abgerechnet werden. Der Bewertungsausschuss hat die EBM-Leistung bis Ende 2025 verlängert. Mit Blick auf den Start der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) wurde außerdem vereinbart, die Vergütung von Leistungen, die im Zusammenhang mit der ePA durchgeführt werden müssen, zu überprüfen.

