Wie steht es um mögliche Sanktionen?
Bis zum Jahresende 2025 sollen keine Sanktionen vorgesehen sein, sofern Vertragsärzte nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich der Verpflichtung des § 372 Abs. 3 SGB V widersprechen. Siehe: KBV - BMG gibt Zeitplan bekannt: Einführung der ePA in Praxen ab 29. April - Verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober
Darüber hinaus erhalten Sie auch weitere Informationen auf den Webseiten der gematik oder der KBV, wie z. B. KBV - Elektronische Patientenakte.

