Signaturverfahren - elektronische Signatur
Signaturverfahren - elektronische Signatur
Für die qualifizierte elektronische Signatur gibt es drei Verfahren:
Komfortsignatur: Mit diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem elektronischen Heilberufsausweise
(eHBA) über den Tag verteilt bis zu 250 Dokumente digital signieren. Dazu geben sie nur einmal ihre PIN ein; der eHBA
bleibt im Kartenterminal gesteckt. Nach dem Signieren werden die Daten sofort übermittelt, bei einem elektronischen
Rezept (eRezept) beispielsweise an den Server, von dem die Apotheke die Verordnung abruft. Die Komfortsignatur
wird insbesondere für Massenanwendungen wie das eRezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
(eAU) empfohlen.
Stapelsignatur: Mit diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mehrere Dokumente gleichzeitig elektronisch
unterschreiben, zum Beispiel mehrere eAU-Bescheinigungen. Dazu stecken sie den eHBA in das Kartenterminal und
geben einmal die PIN ein. So können sie mit einem Klick einen Stapel von Dokumenten signieren.
Einzelsignatur: Diese wird vor allem in Praxen verwendet, in denen nicht viel signiert werden muss. Für eine digitale
Unterschrift muss sich der Arzt oder die Ärztin immer wieder neu anmelden und mit ihrer PIN authentifizieren.

