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CGM Knowledge Base

Kann ich in der Medikationsliste der ePA nur meine oder alle Verordnungen des Patienten einsehen?

Die Medikationsliste zeigt alle Verordnungen, die über den E-Rezept - Fachdienst in die ePA eingestellt wurden, sofern der Patient keinen Widerspruch eingelegt hat. In die elektronische Patientenakte (ePA) fließen hauptsächlich verschreibungspflichtige Arzneimittel ein, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, da diese derzeit zwingend per E-Rezept verordnet werden müssen. Ausnahmen bestehen für Verordnungen bei Haus- und  Pflegeheimbesuchen, die weiterhin in Papierform ausgestellt werden. E-Rezepte sind auch für rezeptfreie Medikamente (OTC-Präparate), Privatverordnungen und Grüne Rezepte möglich, jedoch nicht verpflichtend. Betäubungsmittel (BtM-Rezepte) und T-Rezepte werden vorerst ausschließlich auf Papier verordnet und sind nicht Bestandteil der Medikationsliste.

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