Müssen Dokumente künftig nicht mehr gesondert an Ärzte oder Psychotherapeuten versendet werden, wenn sie bereits in der ePA für alle enthalten sind?
Doch, denn die ePA für alle ersetzt nicht die Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzten bzw. Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Im Fall von Überweisungen müssen die Untersuchungsergebnisse weiterhin an die überweisende Praxis versendet werden. Zusätzlich besteht die Verpflichtung, den Befundbericht in die ePA für alle zu laden. Der Versand von E-Arztbriefen ist ebenfalls gesondert in Betracht zu ziehen, denn auch er wird nicht durch die ePA für alle ersetzt.

