Welche Daten kann ich in der ePA zur Verfügung stellen?
Dokumente dürfen aufgrund von BSI-Vorgaben ausschließlich im sogenannten PDF/A-Format (d.h. einem PDF-Format, das speziell zur sicheren Archivierung von Dokumenten entwickelt wurde) in die elektronische Patientenakte eingestellt werden. Dies ist im ersten Schritt für Laborbefunde, Arztbriefe (wenn nicht als elektronische Arztbriefe (eABs) vorliegend) verpflichtend. Die Arbeitsschritte zur Konvertierung variieren je nach eingesetzter Praxissoftware. Darüber hinaus können eAB, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und die Daten auf der eGK (Notfalldatensatz, persönliche Erklärungen und elektronischer Medikationsplan (eMP) bereits als strukturierte Daten in den festgelegten Formaten in die ePA geladen werden. Bitte beachten Sie, dass die maximale Größe für das Hochladen jedes einzelnen Dokuments 25 MB beträgt. Die Gesamtgröße pro Hochladevorgang darf 250 MB nicht überschreiten.

