Muss die Patientin oder der Patient jeden einzelnenZugriff auf die ePA separat freigeben?
Die Patientin bzw. der Patient muss nicht mehr jeden Zugriff auf die ePA einzeln freigeben. Ab Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird medizinischem Personal für 90 Tage Zugriff gewährt. Die Apotheken haben drei Tage Zugriff. Der Zeitraum des erlaubten Zugriffs kann jederzeit durch die Patientin bzw. den Patienten mithilfe einer App ihrer Krankenkasse verändert werden.

