Verordnungsstatistiken - Verordnungen nach Volumen
Diese Statistik gibt Ihnen eine Übersicht über die Summe und Anzahl der Verordnungen von Medikamenten, Heilmitteln und Hilfsmitteln. Sie rufen die Statistik über das Startmenü/ Statistiken/ Verordnungsstatistiken/ Verordnungen nach Volumen auf.
Der Zeitraum für die Auswertung ist für gewöhnlich das aktuelle Quartal.
(+)-/ (-)-Taste bewirkt das Hoch- bzw. Herunterzählen des Datums um einen Tag
(*)-/ (/)-Taste bewirkt das Hoch- bzw. Herunterzählen des Datums um einen Monat
Strg+F9 setzt das aktuelle Tagesdatum
Strg+L löscht das Datumsfeld
Bild Hoch/Runter-Taste zählt synchron quartalsweise hoch- bzw. herunter
Statistik für Arzt
Über die Felder Behandlungsfälle von und Verordnungseinträge von können Sie genau analysieren, welcher Arzt welche Verordnungen durchgeführt hat. Dieses Feld erscheint nicht in einer Einzelpraxis.
Möchten Sie z.B. sehen, wie viele Verordnungen bzw. bei welchen Patienten Verordnungen von einem Arzt in Ihrer Praxis getätigt wurden, wählen Sie im Feld Behandlungsfälle von alle Ärzte aus und im Feld Verordnungseinträge lediglich den einen Arzt.
Möchten Sie eine Auflistung der Medikamente die lediglich bei den ”eigenen” Behandlungsfällen verordnet wurden, wählen Sie in beiden Feldern nur einen Arztnamen. Es werden dann nur die Verordnungen und Patienten aufgelistet, bei denen der Behandlungsfall auch dem jeweiligen Arzt zugeordnet wurde.
Kreuzen Sie an, ob die Verordnungen zu Lasten einer Kasse, Privatkasse und/oder einer Berufsgenossenschaft berücksichtigt werden sollen.
Kreuzen Sie an, ob die Verordnungen als Medikament, Heilmittel, Hilfsmittel und/oder nicht statistisch berücksichtigt werden sollen.
Die Statistik benutzen
Über den Button Starten oder per F5 starten Sie die Auswertung. Nach dem Durchlauf lässt sich die Statistik über
in Word und Excel, als Excel-Grafik ausgeben oder direkt drucken.
Ein Doppelklicken auf den Medikamentennamen, den Preis, die Anzahl oder die Summe bewirkt einen Sprung zu der Patientenliste.
Das Klicken in die Kopfzeile der Tabelle bewirkt eine Sortierung der Tabellenzeilen nach dem Inhalt der angeklickten Spalte. Ein wiederholtes Klicken bewirkt eine Umkehrung der Sortierreihenfolge.
Über den Button
beendet Sie die Statistik.
Tipp!
-
Per Strg+E können Sie die Ausgabeeinstellungen festlegen.
Patientenliste
Durch Doppelklicken auf den Medikamentennamen, den Preis, die Anzahl oder die Summe gelangen Sie in die Patientenliste.
Tipp!
-
Auch in dieser Tabelle können Sie über das Anklicken der Spaltenüberschrift eine Sortierung nach dem Inhalt der angeklickten Spalte bewirken. Ein wiederholtes Klicken kehrt die Sortierreihenfolge um.
Linker Mausklick auf den Patienten = Einsprung in die Verordnungsdaten des Behandlungsfalles
Rechter Mausklick auf den Patienten = direkter Einsprung in den Behandlungsfall
Über den Button
haben Sie folgende Möglichkeiten:
Mit dem Button Zurück gelangen Sie wieder in die Statistik Verordnungen nach Volumen.
Verordnungsdaten des Patienten
In der Patientenliste stehend können Sie über Doppelklick auf den jeweiligen Patienten die Verordnungsdaten des ausgewählten Patienten ausgeben lassen.
Der Zeitraum für die Auswertung ist für gewöhnlich das aktuelle Quartal.
(+)-/ (-)-Taste bewirkt das Hoch- bzw. Herunterzählen des Datums um einen Tag
(*)-/ (/)-Taste bewirkt das Hoch- bzw. Herunterzählen des Datums um einen Monat
Strg+F9 setzt das aktuelle Tagesdatum
Strg+L löscht das Datumsfeld
Bild Hoch/Runter-Taste zählt synchron quartalsweise hoch bzw. herunter
Über den Button Starten oder per F5 starten Sie die Auswertung. Hier erhalten Sie eine Übersicht der verschriebenen Verordnungen und der jeweiligen Preise.
∑ M = Summe der Medikamente
∑ HE = Summe der Heilmittel
∑ HI = Summe der Hilfsmittel
∑ N = Summe der Verordnungen, die nicht statistisch berücksichtigt werden
Nach dem Durchlauf lässt sich die Statistik über
in Word und Excel, als Excel-Grafik ausgeben oder direkt drucken.
Über den Button
gelangen Sie wieder in die Patientenliste.
HINWEIS:
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Ab dem 01.04.2013 können langfristige Heilmittelverordnungen ausgefüllt werden. Diese Heilmittelverordnungen belasten das Verordnungsbudget nicht.

