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CGM Knowledge Base

Sonstige Statistik - GDPdU- Gesetzliche Betriebsprüfung

Die Anforderungen dieser Gesetzesänderung werden im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 16. Juli 2001 mit dem Titel "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" konkretisiert. Außerdem müssen die Vorschriften des BMF-Schreibens zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) vom 7. November 1995 beachtet werden.

HInweis_klein.gif HINWEIS: HInweis_klein.gif

  • Daten müssen maschinell auswertbar aufbewahrt werden.

Der Aufruf der Exportmöglichkeit erfolgt über das CGM TURBOMED-Hauptmenü/ Statistiken/ sonstige Statistiken/ Export-Daten für gesetzliche Betriebsprüfung:

GDPdU1.gif

Hier erscheint das Ausgabeformular:

GDPdU2_1200x828.gif

Über den Button GDPdU_Button.gif können Sie Ihre Daten auf einem beliebigen Speichermedium sichern:

GDPdU3.gif

Inhalte der csv-Dateien

Die Kassenbucheinträge -csv-Datei

  • Datum

  • Verwendungszweck

  • Einnahme

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Die Rechnungslisten -csv-Datei

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  • RG-Datum

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