PrivLiq - PKV-Versicherungsabfrage
Die Notwendigkeit der Abfrage:
Die letzten wesentlichen Eckpunkte der Gesundheitsreform treten am 01. Januar 2009 in Kraft. Die privaten Krankenversicherungen sind ab diesem Zeitpunkt durch die verpflichtende Einführung des Basistarifs sowie der Möglichkeit der Portabilität der Alterungsrückstellungen einschneidenden Veränderungen ausgesetzt.
Privat Versicherte können vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2009 unter Anrechnung von Alterungsrückstellungen in den Basistarif der eigenen oder einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln. Darüber hinaus können auch freiwillig gesetzlich Versicherte vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2009 einen Wechsel in den Basistarif in Anspruch nehmen.
Im Basistarif haften Versicherte und Versicherungsunternehmen gegenüber den Ärzten gesamtschuldnerisch, d.h., dass der Arzt seinen Anspruch gegenüber Patienten, die im Basistarif versichert sind, auch direkt gegen das Versicherungsunternehmen geltend machen kann.
Um Ihre Praxis auf die kommenden Entwicklungen vorzubereiten ist es notwendig, dass Ihre Privatpatienten einer Krankenversicherung und einem entsprechenden Tarif zugeordnet sind.
Als der Hersteller Ihres Arztinformationssystems haben wir mit der PKV-Abfrage eine ergonomische Lösung entwickelt, die sich Ihrem Arbeitsablauf in der Praxis optimal anpasst.
Die Umsetzung der PKV-Abfrage:
Ihre Praxis hat die Wahl, ob die PKV-Karte eingelesen wird, oder ob die Privat-Kasse und der Tarif manuell aus dem Stammdatensatz selektiert werden.
Sie legen also gezielt fest, bei welcher Kasse und mit welchem Tarif der Patient versichert ist. Im Feld Tarif kann der Normaltarif oder der Basistarif der Kasse für den Patienten gewählt werden.
In der Patientenansicht wird der Behandlungsfallbutton nun folgendermaßen angezeigt:
Bisher liegen uns nur die allgemein gültigen Faktoren zur Abrechnung des Basistarifs vor. Wir liefern Ihnen diese Faktoren für jede Abrechnungsart und hier für jedes Kapitel der GOÄ96 aus. Sollten Ihnen hier andere Faktoren der Abrechnungsarten vorliegen, gehen Sie über das Startmenü/ Eigene Listen/ Kostenträger/ Privatabrechnungsarten und öffnen mit F7 die Bearbeitungsmaske der gewünschten Abrechnungsart. Hier finden Sie eine neue Combobox, die Ihnen den Normaltarif vorschlägt. Wechseln Sie über den Tariftyp auf den Basistarif.
Die Anzeige wechselt nun auf die Faktoren des Basistarifs:
Hier können Sie nun die einzelnen Kapitel anklicken und über den Button Ändern den jeweils korrekten Faktor hinterlegen.
Eine GOÄ 96-Ziffer bildet hier eine Ausnahme: Die Ziffer 437 ist dem Kapitel C zugeordnet. Innerhalb dieser Ziffer ist für den Normaltarif der abweichende Faktor 1,15 hinterlegt. Im Basistarif kann diese Ziffer aber 1,16-fach berechnet werden. Möchten Sie also diese Ziffer auch für Ihre Basistarifversicherten abrechnen, gehen Sie über das Startmenü/ Eigene Listen/ Gebührenordnungen in die GOÄ 96 und dort zu der Ziffer 437 und duplizieren diese mit Stg+Umschalt+N. Ändern Sie in dieser duplizierten Ziffer den Leistungstext, damit Sie später sehen können, dass es sich hier um die Ziffer für den Basistarif handelt und setzen Sie den abweichenden Faktor auf 1,16. Über den Button OK speichern Sie diese ”r;r;neue”r; Ziffer.
Wollen Sie nun bei einem Basistarifversicherten diese Ziffer abrechnen, gehen Sie bitte aus der Abrechnungszeile der Karteikarte mit Umschalt+F7 in Ihre Eigene Liste der GOÄ 96-Ziffern und wählen diese duplizierte Ziffer gezielt an und übernehmen diese in die Abrechnung des Patienten. In der Rechnungserstellung wird dann der von Ihnen hinterlegte Faktor zur Berechnung herangezogen.
Umfangreiche Informationen über die Gesundheitsreform, die PKV-Tarife, die Portabilität der Alterungsrückstellungen etc. finden Sie im Kapitel Basistarif - Entscheidungshilfe und Gesundheitsreform – Auswirkungen auf die PKV, sowie auf der Internet-Seite
ab 01.04.2010 gelten neue Gebührensätze
Ab 01.04.2010 gelten für die Rechnungserstellung der Basistarif-Versicherten neue Steigerungsfaktoren. Somit werden die
Leistungen des Abschnitts M mit 0,9 fachen Faktor
Leistungen der Abschnitte A, E und O mit 1,0 fachen Faktor
Alle übrigen Leistungen mit 1,2 fachen Faktor
berechnet.
Was heißt das für Sie als Anwender?
Schließen Sie vor Einspielen des Updates 2/2010 Ihre Privatabrechnungen komplett ab. Nach erfolgreicher Erstellung der Privatrechnungen müssen Sie die Privatabrechnungsarten über den Menüpunkt Eigene Listen/ Aktualisierungen/ Aktualisieren Privatabrechnungsarten aktualisieren.
Zukünftig werden bei Rechnungserstellung der Basistarif-Versicherten die neuen Steigerungsfaktoren berücksichtigt.

