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CGM Knowledge Base

FAQ - Gesundheitsreform

Für welche Bereiche gelten die neuen Zuzahlungsregeln?

Die Regelungen gelten für nahezu alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierzu gehören die Versorgung mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Fahrkosten und Arztbesuche. Versicherte können über Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten finanziell belohnt werden. Sie erhalten Ermäßigungen bei den Zuzahlungen oder Beiträgen.

Wie viel muss maximal in einem Jahr dazu gezahlt werden?

Die Belastungsobergrenze für Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent. Auf Familien wird zusätzlich Rücksicht genommen, sie werden mit einem Freibetrag von 3.648,- Euro pro Kind zusätzlich entlastet.

Wie können die Zuzahlungen gesenkt werden?

Setzt man sich für die eigene Gesundheit ein und nutzt die Leistungen des Gesundheitssystems sinnvoll, zahlt sich das auch finanziell aus. Ihre gesetzliche Krankenkasse wird Sie für die regelmäßige Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen oder die erfolgreiche Teilnahme an qualitätsgesicherten Präventionsprogrammen mit einem finanziellen Bonus belohnen. Gleiches gilt auch, wenn Sie sich in ein Hausarztsystem, ein Chronikerprogramm oder eine integrierte Versorgung einschreiben. Wie solche Bonussysteme im Einzelnen aussehen, kann jede Krankenkasse individuell entscheiden. Fragen Sie also bei Ihrer Krankenkasse nach. Als Möglichkeit gäbe es Ermäßigungen bei Zuzahlungen, eine Beitragsermäßigung oder auch andere Prämien. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit.

Welche Untersuchungen beim Arzt bleiben auch weiterhin zuzahlungsfrei?

Ein wesentliches Ziel der Gesundheitsreform ist es, das Engagement der Versicherten für die eigene Gesundheit zu stärken. Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung, beispielsweise die Brustkrebs-Früherkennung, sowie Schutzimpfungen bleiben deshalb zuzahlungsfrei. Das gilt ebenfalls für die jährlichen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt im Rahmen der Bonusregelung.

Werde ich von meiner Krankenkasse benachrichtigt, sobald die Belastungsobergrenze für Zuzahlungen erreicht wurde?

Nein. Sie sollten selbst Ihre Zuzahlungen im Auge behalten und die Quittungen sammeln. Sobald die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht wurde, muss bei der Krankenkasse eine Befreiung beantragt werden. Erst dann bekommen Sie eine Bescheinigung darüber erteilt, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten brauchen.

Erfährt man künftig, was die Arztbehandlung kostet?

Ja. Jede Patientin und jeder Patient kann künftig vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine Patientenquittung erhalten. Darauf sind alle Leistungen und Kosten in verständlicher Form aufgelistet, die der Arzt bei der Krankenkasse abrechnet. So kann der Patient die medizinischen Leistungen besser nachvollziehen und bekommt einen besseren Überblick über die Behandlung.

Wer zahlt künftig vom Arzt verordnete Rückenmassagen?

Die Krankenkasse, wie bisher. Und Sie zahlen als Patientin oder Patient für Heilmittel 10 Prozent des jeweiligen Mittels und 10,- Euro je Verordnung dazu. Ein Beispiel: Wenn auf Rezept acht Massagen verordnet werden, zahlen Sie 10,- Euro für diese Verordnung und zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage. Diese Zuzahlungsregel gilt auch für die häusliche Krankenpflege, ist allerdings auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Ich bin auf eine Haushaltshilfe angewiesen. Welche Kosten erwarten mich künftig?

Für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe und für Soziotherapien gilt: 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten müssen selbst gezahlt werden, jedoch höchstens 10,- Euro und mindestens 5,- Euro. Aber auch hier gilt: Sobald Sie die Belastungsobergrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke 1 Prozent, überschreiten, werden alle weiteren Kosten vollständig von der Krankenkasse übernommen.

Wie viel zahle ich bei einem Krankenhaus-Aufenthalt dazu?

Die Zuzahlungen betragen künftig pro Tag 1 Euro mehr als bisher: 10 Euro pro Tag, begrenzt auf maximal 28 Krankenhaus-Tage. Danach werden von der Krankenkasse sämtliche Kosten übernommen. Ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt dauert derzeit neun Tage.

Sind Krankenhausbehandlungen weiterhin ausgeschlossen von der Zuzahlungsbefreiung?

Nein. Ab 2004 gilt: Sobald die Belastungsgrenze von 2 Prozent, für Chroniker 1 Prozent der Bruttoeinnahmen erreicht wurde, sind Sie und Ihre mitversicherten Familienmitglieder für den Rest des Kalenderjahres von allen weiteren Zuzahlungen befreit. Eingeschlossen sind also hier auch Zuzahlungen bei Krankenhausbehandlungen.

Was zahlt die Krankenkasse in Zukunft nicht mehr?

Sterbe- und Entbindungsgeld werden ab 2004 nicht mehr von der Krankenkasse gezahlt. Sterilisationen werden nur noch bei medizinischer Notwendigkeit bezahlt. Die Kasse übernimmt auch nur noch Fahrten zur ambulanten Behandlung bei zwingenden medizinischen Gründen. Bei Fahrten zur stationären Behandlung im Krankenhaus kommt die Krankenkasse auch weiterhin für die Kosten auf. Den Zuschuss zu Sehhilfen und Brillen gibt es in Zukunft nur noch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und für schwer sehbeeinträchtigte Patienten.

Wird das Mutterschaftgeld durch die Krankenkassen in Zukunft wegfallen?

Hier ändert sich für die Versicherten nichts: Das Mutterschaftsgeld wird auch weiterhin gezahlt. Neu ist nur, dass das Mutterschaftsgeld und andere versicherungsfremde Leistungen künftig aus Steuermitteln finanziert werden, dafür wird die Tabaksteuer schrittweise erhöht.

Muss ich bei einer Erkrankung meines Kindes für das Krankengeld in Zukunft selbst aufkommen?

Nein. Bei Leistungen, die von gesamtgesellschaftlichem Interesse sind, ändert sich für Sie nichts. Hierzu zählen zum Beispiel die Empfängnisverhütung, das Mutterschaftsgeld oder das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Die Krankenkasse kommt wie bisher dafür auf. Neu ist nur, dass diese Leistungen künftig aus Steuermitteln finanziert werden. Dazu wird die Tabaksteuer schrittweise erhöht.

Zahlen die Kassen auch weiterhin die künstliche Befruchtung?

Die Krankenkassen beteiligen sich auch weiterhin an den Kosten der künstlichen Befruchtung, allerdings übernehmen diese künftig nur noch 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Versuche. Einen entsprechenden Anspruch haben Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, Männer bis 50 Jahre.

Benötige ich für das Krankengeld eine Extra-Versicherung?

Nein. Das Krankengeld wird bei längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ab der 7. Woche von der Krankenkasse gezahlt. Damit diese Leistung abgesichert ist, müssen gesetzlich Versicherte ab 2006 einen Sonderbeitrag von 0,5 Prozent leisten. Er wird von den Krankenkassen automatisch erhoben. Auch am Umfang der Leistungen ändert sich nichts.

Gelten auch weiterhin die Härtefallregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die vollständige Befreiung von den Zuzahlungen, die sogenannte Sozialklausel, fällt ab 2004 weg. Die teilweise Befreiung von den Zuzahlungen, die sogenannte Überforderungsklausel, bleibt hingegen bestehen: Die Belastungsobergrenze für Zuzahlungen liegt dann bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke bei 1 Prozent. Unter Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt fallen alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind und gegenwärtig zur Verfügung stehen, neben Arbeitseinkommen beispielsweise auch Miet- und Pachteinnahmen, Abfindungen oder Betriebsrenten. Auf Familien wird verstärkt Rücksicht genommen, denn sie können pro Kind statt wie bisher 2.856,- Euro jetzt 3.648,- Euro von ihren anzurechnenden jährlichen Bruttoeinnahmen abziehen. Für Zahnersatz gelten die Härtefallregelungen bis Ende 2004 in der jetzigen Form, ab 2005 auf Basis der neuen Festzuschussregelung.

Wann brauche ich eine Zahnersatz-Versicherung?

Bis Ende 2004 ist der Versicherungsschutz in der jetzigen Form gültig. Erst ab 2005 wird Zahnersatz als obligatorische Satzungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Das bedeutet: Sie zahlen für die Absicherung des Zahnersatzes einen eigenen monatlichen Beitrag, der automatisch zusammen mit Ihrem Krankenversicherungsbeitrag eingezogen wird. Auf Wunsch können Sie Ihren Zahnersatz auch privat versichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der monatliche Beitrag für den Zahnersatz voraussichtlich unter 10,- Euro liegen, mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen eigenen Beitrag. An Umfang und Qualität der Versorgung wird sich gegenüber dem heutigen Stand nichts ändern.

Bekommt man in Zukunft für alle Arten von Zahnersatz einen Kassenzuschuss?

Ja. Die bisherigen prozentualen Anteile der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beim Zahnersatz werden ab 2005 durch sogenannte befundbezogene Festzuschüsse ersetzt. Maßgeblich ist dann nicht mehr die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern diejenige, die in der Mehrzahl der Fälle angewandt wird. Diese Regelung bringt Ihnen einen großen Vorteil: zukünftig können Sie sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren. Kontrolluntersuchungen oder Zahnbehandlungen wie Füllungen sind von den Veränderungen bei den Zuzahlungen überhaupt nicht betroffen.

Was bringt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen?

Dieses staatsunabhängige Institut wird dazu beitragen, die Qualität und Transparenz unseres Gesundheitswesens zu verbessern. Hier werden z.B. medizinische Behandlungen, Operationsverfahren oder auch Medikamente auf ihren Nutzen untersucht und bewertet. Auch die Empfehlung von Behandlungen bei bestimmten Krankheiten (Leitlinien) gehört dazu, um auch den Ärztinnen und Ärzten eine verlässliche Orientierung geben zu können und sagen zu können, wie der aktuelle medizinische Wissensstand ist. Diese neuen Informationen werden so beschrieben, damit sie auch für Patientinnen und Patienten verständlich klingen und als Grundlage für das Gespräch mit dem Arzt genutzt werden können. Man kann also die Funktion des Instituts, das Krankenkassen, Krankenhäuser und Ärzte gemeinsam gründen werden, mit der "Stiftung Warentest" vergleichen.

Was nützt die Gesundheitskarte den Versicherten?

Ab 2006 werden die Patientinnen und Patienten ihre Gesundheitsdaten zukünftig selbst in der Hand haben. Dann wird die bisherige Krankenversichertenkarte durch eine elektronische Gesundheitskarte ersetzt. Sie wird die Versichertenangaben enthalten und alle Daten, die zur Ausgabe eines elektronischen Rezepts erforderlich sind. Dazu gibt es auf freiwilliger Basis einen medizinischen Teil mit Gesundheitsdaten. Das heißt konkret: Jeder, der möchte, kann die Daten erfassen lassen, die für die eigene Gesundheit wichtig sind: Von der Dokumentation eingenommener Arzneimittel bis zu Notfallinformationen wie Blutgruppe, Allergien oder chronische Erkrankungen.

Werden Rentner finanziell künftig stärker belastet?

Ja. Rentner müssen auf Betriebsrenten und Nebeneinkünfte von 2004 an den vollen Versicherungsbeitrag anstatt wie bisher den halben Beitrag zahlen.

Beteiligen sich Sozialhilfe-Empfänger an den Zuzahlungen und wie erfolgt dies?

Für Sozialhilfe-Empfänger gelten dieselben Zuzahlungen und dieselbe Belastungsobergrenze wie für alle anderen Versicherten: Die Eigenbeteiligung beträgt maximal zwei Prozent ihres jährlichen Einkommens. Als Berechnungsgrundlage gilt dabei der Regelsatz des Haushaltsvorstands. Auch beim Arztbesuch müssen Sozialhilfe-Empfänger die normale Praxisgebühr entrichten.

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