FAQ - Apotheken und Arzneimitteln im Zuge der Gesundheitsreform
Wie wirkt sich die Gesundheitsreform beim Apothekenbesuch aus?
In der Apotheke werden Sie künftig besser und objektiver beraten. Sie werden auch einfacher auf Nachfrage ein günstigeres Medikament erhalten. Wenn der Apotheker Ihnen ein preiswerteres Medikament verkauft, wird er in Zukunft keinen wirtschaftlichen Nachteil haben. Von 2004 an erhalten Apotheker stets das gleiche Abgabehonorar von 8,10 Euro pro verkauftem verschreibungspflichtigen Medikament. Das ist unabhängig von Preis und Größe der Verpackung. Ein Apotheker verdient dann nicht mehr um so mehr, je teurer das verkaufte Medikament ist. Es wird dann nur noch ein geringer prozentualer Zuschlag auf den Einkaufspreis gezahlt, der zum Ausgleich von Investitionskosten dient.
Was muss künftig bei rezeptpflichtigen Arzneien dazugezahlt werden?
Von 2004 an zahlen Sie für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel 10 Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens jedoch 10,- Euro und mindestens 5,- Euro. Wenn zum Beispiel eine Arznei 85,- Euro kostet, liegt die Zuzahlung bei 8,50 Euro. Kostet ein Medikament 250,- Euro, beträgt die Zuzahlung 10,- Euro. Wenn ein rezeptpflichtiges Medikament 10,- Euro kostet, zahlen Sie 5,- Euro dazu. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit.
Welche Medikamente werden von der Kasse nicht mehr übernommen?
Rezeptfreie Arzneimittel werden ab Januar 2004 nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Dies betrifft auch Präparate, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen wie beispielsweise Appetit-Hemmer oder Potenzmittel. Die Regelung für rezeptfreie Arzneimittel gilt allerdings nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen. Hier erstatten die Kassen auch keine verschreibungspflichtigen Mittel auf Rezept. Ebenso werden schwer erkrankten Menschen rezeptfreie Arzneimittel erstattet, wenn sie unverzichtbare Standardwirkstoffe für die Behandlung enthalten. Es gelten dann die gleichen Zuzahlungsregeln wie bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln.
Wann erstattet die Kasse auch rezeptfreie Mittel?
Die Krankenkassen zahlen auch weiterhin rezeptfreie Medikamente für Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen. In besonderen Fällen bekommen auch schwer Erkrankte die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel von ihrer Krankenkasse ersetzt. Das kann z.B. auftreten bei Medikamenten, die unverzichtbare Wirkstoffe für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen enthalten, wie z.B. Herzinfarkt oder Parkinson. Für die Patienten gelten die gleichen Zuzahlungsregeln wie bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Liegen hier die Kosten unter 5,- Euro, zahlt man den tatsächlichen Preis.
Wie kann bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln Geld gespart werden?
Indem man den Apotheker nach einem preiswerteren Medikament fragt. Apotheker sind verpflichtet, Ihnen wirkungsgleiche, aber preisgünstigere Arzneimittel - so genannte Generika - auszuhändigen, wenn der Arzt statt eines speziellen Medikaments nur einen Wirkstoff verschrieben hat. Das Gleiche gilt, wenn durch den Arzt nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, dass das verordnete Medikament durch ein anderes ersetzt werden kann. Sie erhalten durch diese so genannte Aut-idem-Regelung ein qualitativ gleichwertiges Medikament, zahlen jedoch weniger dazu. Die Zuzahlung richtet sich nach dem Preis des Arzneimittels. Daher wird es sich lohnen, den Arzt und den Apotheker auf die Aut-idem-Regelung anzusprechen.
Ist die Wirkung preiswerter Arzneimittel schlechter als die bei teuren Medikamenten?
Nein. Generika sind zwar günstiger als die Originalpräparate. Das liegt jedoch nicht daran, dass bei der Herstellung gespart wurde; Generika enthalten die identischen Wirkstoffe. Der günstige Preis geht darauf zurück, dass der Anbieter keine eigene Forschung betreiben musste, sondern davon profitiert, dass der Patentschutz für ein bewährtes Arzneimittel abgelaufen ist. Generika sind vor ihrer Zulassung unter den gleichen strengen Kriterien geprüft und untersucht worden wie jedes andere zugelassene Medikament auch.
Als Chroniker muss ich regelmäßig mehrere Medikamente einnehmen. Wie soll ich das alles noch bezahlen?
Für chronisch Kranke gelten die Zuzahlungsregelungen nur bis zu einer Belastungsgrenze von 1 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen. Sobald Sie diese Grenze erreicht haben, übernimmt Ihre Krankenkasse alle darüber hinaus anfallenden Kosten.
Müssen Ernährungssonden oder Inkontinenz-Windeln zukünftig selbst bezahlt werden?
Nein. Für Hilfsmittel, die zum einmaligen Verbrauch bestimmt sind, müssen lediglich 10 Prozent pro Packung dazugezahlt werden, maximal aber 10,- Euro pro Monat. Für alle anderen Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Rollstühle gilt die neue Zuzahlungsregel von 10 Prozent, jedoch mindestens 5,- Euro und maximal 10,- Euro, in jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. Sobald die Zuzahlungen die Belastungsobergrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen überschreiten, werden alle weiteren Kosten vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsobergrenze von 1 Prozent.
Werden von Diabetikern die gleichen Zuzahlungen verlangt?
Für chronisch Kranke gelten dieselben Zuzahlungen wie für alle anderen Versicherten auch. Aber auf ihre besondere Situation wird mit einer geringeren Belastungsobergrenze Rücksicht genommen: Sie müssen nur maximal ein Prozent ihrer Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten – und nicht wie die anderen Versicherten zwei Prozent der Bruttoeinnahmen.
Kann ich bei rezeptfreien Arzneien Geld sparen?
Die Preise für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden ab Januar 2004 freigegeben. Dann entscheidet jeder Apotheker selbst, wie preiswert in seiner Apotheke die Medikamente sind. Letztendlich entscheiden Sie als Patient bzw. Verbraucher durch die Wahl der Apotheke, was Sie von den jeweiligen Preisen halten. Schließlich macht es einen Unterschied, ob Sie für ein Kopfschmerzmittel 3,20 Euro oder 4,10 Euro bezahlen. Der Wettbewerb der Apotheker um die Kunden besteht deshalb künftig aus der Beratungsqualität und dem Preisniveau. Dies stellt einen klaren Vorteil für den Verbraucher dar: Man kann davon ausgehen, dass die Preise für viele rezeptfreie Arzneimittel und Produkte deutlich sinken werden.
Kann ich mir auch Medikamente nach Hause schicken lassen?
Die Gesundheitsreform erlaubt den Versandhandel mit apothekenpflichtigen Medikamenten. Von Januar 2004 an können Sie sich telefonisch oder über das Internet Medikamente von Ihrer Apotheke nach Hause bestellen. Beim Versandhandel gelten dabei die gleichen Maßstäbe für Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit wie in der Apotheke vor Ort. Daher können Sie dem Arzneimittel per Post genau so vertrauen wie dem, welches Sie in der Apotheken bekommen.

