Laborblatt - Gesetzliche Pflichtanforderungen
Für die Umsetzung des Befundimports LDT 3.0, mussten neue gesetzliche Pflichtanforderungen in CGM TURBOMED umgesetzt werden. Vollkommen neu, Ihnen aber bereits von der Kassenabrechnung bekannt, ist der Einsatz des LDT Prüfmoduls. Dieses muss analog zum Prüfmodul der Kassenabrechnung, pro Quartal ausgeliefert werden.
Nachfolgend werden die von der KBV geforderten Pflichtfunktionen aus dem KBV Anforderungskatalog zur Labordatenkommunikation und deren Umsetzung in CGM TURBOMED aufgeführt. Die Umsetzung dieser, führt in CGM TURBOMED dazu, dass beim Labordatenimport auf die Pflichtfunktionen geprüft wird.
Insbesondere beim Abgleich der Patientendaten werden entsprechende und geforderte Hinweise angezeigt, die ein manuelles Zuordnen oder eine Bestätigung durch den Anwender erfordern.
Pflichtfunktion P2-20 Aktivierung und Deaktivierung des KBV Prüfmoduls
KBV Anforderung: Das System muss dem Anwender die Möglichkeit geben, die Verwendung des KBV-Prüfmoduls zu aktivieren oder zu deaktivieren.
Umsetzung in CGM TURBOMED:
Das LDT Prüfmodul wird mit dem Update aktiviert ausgeliefert. Die Einstellungen werden über einen Grundeinstellungsschalter gesteuert. Öffnen Sie die Grundeinstellungen (Hauptmenü/ Sonstiges/ Grundeinstellungen)und klicken auf das + vor Laborimport.
Wählen Sie das + vor dem Grundeinstellungsschalter LDT Import 3.0 aus. Die Grundeinstellungsschalter LDT 3.0 aktiviert und LDT Prüfmodul automatisch beim Import verwenden steuern das LDT Prüfmodul und sind default aktiviert und stehen auf ja. Es wird standardmäßig beim Laborimport das LDT Prüfmodul angestoßen. Das LDT Prüfmodul kann über die Grundeinstellungsschalter jederzeit deaktiviert und auch aktiviert werden.
Wird das Prüfmodul deaktiviert, erhalten Sie als Anwender nachfolgenden Hinweis.
Pflichtfunktion P5-195 Einsatz des KBV Prüfmoduls für den Import der LDT Datei
KBV Anforderung:
Das System muss
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mit Hilfe des KBV-Prüfmoduls, die LDT Datei validieren
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vor der Übernahme der Daten das Prüfmodul einsetzen, sofern der Anwender
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die Prüfung nicht deaktiviert hat.
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sicherstellen, dass nach fehlerfreier Prüfung eingelesen werden können.
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nach einer fehlerhaften Prüfungen den Anwender informieren
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dem Anwender auch die Übernahme einer fehlerhaften LDT-Datei ermöglichen
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dem Anwender die Anzeige der Protokolle des Prüfmoduls zu ermöglichen
Umsetzung in CGM TURBOMED:
Das LDT Prüfmodul prüft beim Import der LDT Datei auf die in der Pflichtfunktion vorgeschriebenen Kriterien. Werden durch das Prüfmodul Fehler festgestellt, erfolgt eine entsprechende Hinweismeldung.
Pflichtfunktion P5-210 Zuordnung Befund zu Patient
KBV Anforderung: Das System muss importierte strukturierte Befunddaten einem Patienten zuordnen.
Umsetzung in CGM TURBOMED:
LDT 3.0 Befunde werden anhand der in CGM TURBOMED vergebenen Auftragsnummer zugeordnet. Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, werden die in der KBV Pflichtfunktion geforderten weiteren Kriterien für die weitere Zuordnung herangezogen.
Diese sind:
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Versicherten-ID und Patientenstammdaten (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht)Versichertennummer
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und Patientenstammdaten (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht)SKT-Zusatzangaben
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und Patientenstammdaten (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht)
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Ist auch dann keine eindeutige Zuordnung möglich, ist eine manuelle Befundzuordnung vorzunehmen.
Pflichtfunktion P5-220 Keine Änderung von Patientendaten in der Software des Anwenders
KBV Anforderungen:Das System darf Patientendaten, die in der Software des Anwenders vorhanden sind, nicht durch die importierten Daten des Befunds überschreiben.
Umsetzung in CGM TURBOMED:
CGM TURBOMED aktualisiert nicht den vorhandenen Patientenstamm.
Pflichtfunktion P5-230 Übernahme der Untersuchungsergebnisse in die medizinische Patientendokumentation
KBV Anforderung: Das System muss alle Daten zu den Untersuchungsergebnissen aus einem importierten Laborbefund in die medizinische Patientendokumentation übernehmen.
Umsetzung in CGM TURBOMED:
Es werden alle übermittelten Informationen zur Verfügung gestellt. Da die gelieferten Informationen im LDT 3.0 umfangreicher sind als im bisherigen LDT 2.0 werden diese gesammelt in einer neu geschaffenen Ansicht dargestellt. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich erklärt.
Pflichtfunktion P5-240 Datenabgleich sowie Hinweise an den Arzt
KBV Anforderung: Das System führt während der Zuordnung der LDT-Befunddaten zu einem Patienten einen Vergleich mit den zum Patienten gespeicherten Versichertendaten durch und informiert den Anwender über etwaige Unterschiede bzw. Konflikte.
Umsetzung in CGM TURBOMED:
CGM TURBOMED gleicht die mit dem LDT 3.0 gelieferten Informationen zum Patienten mit den im Patientenstamm vorhandenen ab und zeigt Abweichungen in einem entsprechenden Dialog zusammenfassend an.
Pflichtfunktion P5-250 Übernahme aller übermittelten Anhänge eines Befundes in die medizinische Dokumentation
KBV Anforderung: Das System muss sicherstellen, dass alle mit dem „Befund“ (SA 8205) übermittelten Anhänge in der medizinischen Patientendokumentation dargestellt und gespeichert werden.
Umsetzung in CGM TURBOMED:
Werden mit einem LDT 3.0 Datensatz Anhänge importiert, so werden diese in der Karteikarte gespeichert.
Es können nur Anhänge (z.B. .pdf, .doc, .docx) angezeigt werden, wenn auf dem Praxisrechner ein entsprechendes Programm zum Öffnen dieser installiert ist.
Pflichtfunktion P5-260 Verwendung des Teststatus beim Import
KBV Anforderung: Das Feld Teststatus eines Befundobjektes charakterisiert zusätzlich zu der Befundart die Ergebnisse einer Untersuchung.
Umsetzung in CGM TURBOMED:
Mit LDT 3.0 können nachfolgende Teststatus geliefert werden:
| Teststatus | Bedeutung Teststatus |
| A | Analytik abgeschlossen |
| B | bereits berichtet |
| F | Wert fehlt |
| K | korrigierter Wert |
| M | Material fehlt oder nicht verwendbar |
| P | weiterer Wert für Funktionsprofil folgt |
| S | Untersuchungsanforderung wurde storniert |
| V | Wert vorläufig |
Der Teststatus wird im Komplettbefund (Laborergebnisbericht) im Ergebnistext (Weitere Informationen) und im Protokoll Laborimport angezeigt.
Pflichtfunktion P5-270 Abrechnung von Leistungen
KBV Anforderung: Das System darf nicht die im Befund aufgeführten, bereits abgerechneten Leistungen in die Quartalsabrechnung übernehmen.
Umsetzung in CGM TURBOMED:
Ziffern, die durch CGM TURBOMED nicht mehr abgerechnet werden dürfen, werden mit grauem Abrechnungs-Ikon gekennzeichnet.
Pflichtfunktion P5-280 Hinweise und Recalls
KBV Anforderung: Das System muss den Anwender auf die mit dem Befund übermittelten Hinweise und Bitten um Rückrufe (Recalls) aufmerksam machen.
Umsetzung in CGM TURBOMED:
Wird mit dem LDT 3.0 ein entsprechendes Objekt geliefert, so wird:
a.) Fehlermeldung/Aufmerksamkeit im Komplettbefund angezeigt
b.) Recalls über die Schaltfläche [Recall] angezeigt.
Pflichtfunktion P5-290 Historie von übermittelten Befunden
KBV Anforderung: Das System muss dem Anwender alle Befunde zu allen einem Patienten zugeordneten Laboraufträgen bereitstellen.
Umsetzung in CGM TURBOMED:
Die Historie der übermittelten Befunde wird im Komplettbefund dargestellt.

