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CGM Knowledge Base

CGM TM GE - Diagnosen

Dieses Kapitel beschreibt den Grundeinstellungspunkt Diagnosen. Die Grundeinstellungen rufen Sie über das Startmenü/ Sonstiges/ Grundeinstellungen auf.

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Abfrage von Diagnosensicherheit und - lokalisation auch bei Privatfällen

Wünschen Sie bei privaten Behandlungsfällen eine Abfrage der Diagnosensicherheit, setzen Sie diesen Grundeinstellungsschalter auf [ja].

Gelöschte Diagnosen in Karteikarte als Texteintrag "beibehalten"

Steht dieser Grundeinstellungspunkt auf ja, werden Diagnosen, die aus der Karteikarte gelöscht werden, als Texteintrag in die Karteikarte geschrieben und gelangen somit nicht in die Abrechnung. Wünschen Sie, dass die Diagnosen beim Löschen aus der Karteikarte über Strg+L komplett gelöscht werden, setzen Sie diesen Grundeinstellungspunkt auf nein.

ICD-Editierung bei Übernahme neuer Diagnosen

Bei der Übernahme neuer Diagnosen zu einem Kassenbehandlungsfall folgt ein Auswahlfenster, in dem Diagnosen durch eine Seitenlokalisation ergänzt werden können. Setzt man diesen Schalter auf Nein, wird jede Diagnose so zum Patienten übernommen, wie sie in der Eigenen Liste eingetragen ist.

Warnhinweis bei Stellen einer Akutdiagnose als Dauerdiagnose

Über den Grundeinstellungsschalter lässt sich aktivieren, ob bei Vergabe einer Akutdiagnose als Dauerdiagnose eine Hinweismeldung ausgegeben werden soll.

Anzeige/Ausdruck der Diagnosensicherheit "gesichert"

Bei jeder gesicherten Diagnose wird das Wort "gesichert" übernommen und erscheint auf allen Formularen und Rechnungen und natürlich auch in den Schnellbriefen. Die Anforderung der KBV bezieht sich nur auf die ICD-10 und nicht auf den Ausdruck oder die Anzeige der Klartextdiagnose. Empfinden Sie diese/n Anzeige/Ausdruck als störend, ändern Sie die Option innerhalb dieser Grundeinstellung nach Ihren Wünschen.

Immer unterdrücken:

Bei Kassen-, BG- und privaten Behandlungsfällen wird das Wort "gesichert" nicht mit der Klartextdiagnosen ausgegeben.

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  • Die anderen Diagnosensicherheiten (Zustand nach/Verdacht auf/ausgeschlossen) werden ausgegeben.

Nur bei Privat-BG-Fällen unterdrücken:

Nur bei BG- und Privatfällen wird das Wort "gesichert" in den Klartextdiagnosen der Rechnung, der Formulare und der Karteikarte unterdrückt.

i_blue_sm.GIF Info i_blue_sm.GIF

  • Die anderen Diagnosensicherheiten (Zustand nach/Verdacht auf/ausgeschlossen) werden ausgegeben.

Immer anzeigen und ausdrucken

Die Diagnosensicherheit "gesichert" steht in der Karteikarte und wird in Klartextdiagnosen von Rechnungen und in den Formularen ausgegeben.

HInweis_klein.gif HINWEIS: HInweis_klein.gif

  • Bei Dauerdiagnosen wird die Anzeige der Diagnosensicherheit "gesichert" nicht unterdrückt.

Kürzel für...

Wenn Sie Ihre Diagnosen ohne Angabe von Diagnosensicherheit und Seitenlokalisation im Diagnosentext angelegt haben, sondern mit den Feldern von CGM TURBOMED arbeiten, also nur hier diese Informationen hinterlegt sind und von dort dann auch in die KV-Abrechnung gelangen, brauchen Sie diesen Abschnitt nicht weiter zu beachten. Haben Sie jedoch im Diagnosentext z.B. "Z.n. Apoplektischem Insult" stehen und zusätzlich zur Diagnose die Diagnosensicherheit "Z.n." hinterlegt, so wird in Ihrer Karteikarte diese Diagnosensicherheit doppelt angegeben:

Z.n. Z.n. Apoplektischem Insult

Um dies zu verhindern, können Sie hier die von Ihnen im Text verwendeten Kürzel hinterlegen. CGM TURBOMED wird dann zukünftig die doppelten Kürzel in der Karteikartenanzeige herausfiltern.

ICD-10-SGBV-Prüfung

Hinweis bei doppelten ICD-10-Codes

Aktivieren Sie diesen Punkt der Grundeinstellungen, wird beim Verlassen der Diagnosen des Patienten (F11 oder Umschalt+F11) geprüft ob ein ICD-10 Code mehrfach vorhanden ist.

Hinweise zu erweiterten Prüfungen (Alter, Geschlecht, Meldepflicht) aktivieren

Durch Setzen dieses Schalters auf Ja werden Diagnosen ebenfalls auf Alter, Geschlecht und Meldepflicht überprüft. Wird z. B. bei einem Mann eine Schwangerschaft als Diagnose eingetragen, so würde CGM TURBOMED einen Hinweis ausgeben, dass die gestellte Diagnose bei diesem Patienten nicht sinnvoll ist. Ebenso werden Sie auf die Meldepflicht an das Gesundheitsamt hingewiesen, wenn Sie eine entsprechende Diagnose beim Patienten eintragen.

Kennziffer für meldepflichtige Diagnosen übernehmen

Für bestimmte meldepflichtige Diagnosen ist es erforderlich, Kennziffern in der Abrechnung zu hinterlegen. Mit diesem Schalter können Sie festlegen, ob Sie diese Kennziffer in die Abrechnung übernehmen möchten, wenn eine entsprechende Diagnose beim Patienten vergeben wurde.

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