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CGM Knowledge Base

#31 Online-Seminar-FAQ - Quartalsupdate 21.3.1

Stand Juni 2021  

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Sehr geehrte CGM TURBOMED-Anwenderin,
sehr geehrter CGM TURBOMED-Anwender,

im Folgenden erhalten Sie eine Zusammenfassung aller Fragen und Antworten, die am 23.06.2021 im

Online-Seminar zu diesem Thema gestellt und beantwortet wurden:

Q&A

Frage:                                                    
Wo auf YouTube wird dieses Webinar veröffentlicht?

  • A: Es wir auf unserem YouTube-Kanal veröffentlicht: youtube.com/turbomedlve.

Frage:                                                    
Muss man vor dem Update 21.3.1 zuerst das CGM TURBOMED-Sonderupdate 21.2.3.5054 installieren?

  • A: Nein, die Version 21.2.3.5054 ist keine Voraussetzung.

Frage:                                                    
Wenn das Update 21.2.1 im 2. Quartal noch nicht installiert wurde, kann man jetzt die aktuelle Version 21.3.1 auch direkt installieren?

  • A: Ja, es kann direkt die neue Version 21.3.1 installiert werden. Wir möchten jedoch an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass unser letztes Quartalsupdate 21.2.1 eigentlich für die Abrechnungs-erstellung zum Quartal 1/2021 relevant gewesen wäre.
  • Wie Sie aber auch in jeder [Das ist Neu]-Dokumentation von uns nachlesen können, können alle neueren    CGM TURBOMED-Updates (seit der CGM TURBOMED-Version 17.1.1) ohne dazwischen liegende Updates installiert werden.

Frage:                                                    
Muss das CGM TURBOMED-Update 21.3.1 vor der Abrechnung zum Quartal 2/2021 installiert werden?

  • A: Das Update muss vor Erstellung der Abrechnung zum Quartal 2/2021 installiert werden, wenn Sie mehrere Sachkosten in einer Karteikartenzeile eingegeben haben. Haben Sie dies nicht getan, können Sie das Update auch erst nach der Abrechnungserstellung installieren.

Frage:                                                    
Können Sie mir ein Beispiel für mehrere Sachkosten zu einer Ziffer geben?

  • A: Ein Beispiel haben wir in der Aufzeichnung (Minute 1:19) eingefügt. Ein solcher Eintrag könnte wie folgt aussehen: 

         
31_QU_img01.png  

        
Frage:                                                    
Unsere Probeabrechnungen für das Quartal 2/2021 haben angezeigt, dass alle Dauerdiagnosen von Privatpatienten, bei welchen ein Kassenfall zum Testen/Impfen angelegt worden ist, manuell kategorisiert werden mussten in "gesichert" etc. -eine Riesenarbeit bzw. überhaupt zulässig? Warum gehen die Dauerdiagnosen von den Privatpatienten überhaupt in die KV-Abrechnung ein?

  • A:     Die Behandlungsfälle, die zu Lasten einer gesetzlichen Kasse angelegt werden mussten, unterliegen den Vorgaben der KBV und diese besagen, dass eine Diagnosensicherheit angegeben werden muss. Dies hat nichts mit dem eigentlichen Versicherungsstatus des Patienten zu tun und kann daher auch nicht in Zusammenhang gebracht werden. Eine Trennung dieser Fälle ist auf Grund von den KBV-Vorgaben leider nicht möglich. Um diesen regulatorischen Rahmenbedingungen trotzdem irgendwie gerecht zu werden, haben wir mit zusätzlichem Aufwand seit dem CGM TURBOMED-Update 21.3.1.5069 ein Tool zur Hilfestellung entwickelt. Der Aufruf erfolgt hier im neuen Hauptmenü [F12] über den Menüpunkt [Wartung/ Service/ Dauerdiagnosen ohne Dauerdiagnosensicherheit] oder im alten Hauptmenü [F12] über den Menüpunkt [Sonstiges/ Wartung/ Diagnosen/ Dauerdiagnosen ohne Dauerdiagnosensicherheit].

Frage:                                                    
Aktualisieren sich die Heilmittelpreise automatisch?    

  • A: Ja, diese werden mit der Installation der CGM TURBOMED-Version 21.3.1 automatisch aktualisiert.

            
Frage:                                                    
Woher bekommen wir die neue Zulassungsnummer für die BFB?

  • A: Diese ist in der CGM TURBOMED-Version 21.3.1 enthalten.

    
Frage:                                                    
Benötigt man neue Formulare für das Muster OEGD?

  • A: Die aktuelle Formularversion lautet [3.2021]. Diese Version sollte auch für die Bedruckung verwendet werden. Eine Aufbrauchfrist für die vorherige Formularversion wurde jedoch nicht benannt.

Frage:                                                    
Warum ist die Chargennummer nicht auf dem Impfzertifikat?    

  • A: Die Chargen-Nr. ist für die Erstellung des Zertifikates nicht erforderlich.    

Frage:                                                    
Ist die C-BOX für die ePA ein eigenes Gerät?    

  • A: Die C-BOX ist eine Softwarekomponente, die die Kommunikation mit den verschiedenen Anbietern von Aktensystemen ermöglicht. Sie muss ähnlich wie der Konnektor in CGM TURBOMED konfiguriert werden. In der Gebrauchsanweisung [F1] im Kapitel [ePA] finden Sie die dazugehörige Dokumentation. Zusätzlich wird in einer derzeit geplanten Schulung für Techniker noch näher auf die C-BOX eingegangen.

    
Frage:                                                    
Ich gehe davon aus, dass die C-BOX für die ePA von großer Relevanz ist. Ist diese C-BOX im ePA PLUS Paket enthalten? Oder muss diese Softwarekomponente extra geordert werden?

  • A: Die C-BOX ist Bestandteil des ePA PLUS Pakets


Frage:                                                    
Warum wird ein Techniker für die C-BOX -Installation benötigt? Kann die Praxis das nicht selbst machen?

  • A: Es wird nicht zwingend ein Techniker benötigt. Ein entsprechendes Webinar zur "Einrichtung und Nutzung der ePA" ist bereits für den 14.07.2021 eingeplant. Unter cgm.com/turbomed-termine können Sie sich jetzt schon dafür anmelden. Eine Dokumentation zu diesem Thema (inkl. C-BOX) wird mit der CGM TURBOMED-Version 21.3.1 in der Gebrauchsanweisung [F1] (hier im Kapitel [ePA]) veröffentlicht.

Frage:                                                    
Was ist mit Modulfreischaltung gemeint?    

  • A: Es gibt Module (Funktionen), zu deren Nutzung Sie einen Freischaltcode benötigen. Dieser wird Ihnen nach der Bestellung bekanntgegeben und muss in CGM TURBOMED eingetragen werden. Im Anschluss steht Ihnen das bestellte Modul zur Verfügung.

    
Frage:                                                    
Wie stellt man denn ein Impf- oder Genesenenzertifikat aus, wenn man den Patienten nicht selbst geimpft hat?    

  • A: Auch über das Karteikartenkürzel [covze] bzw. [covge] oder über den Menüpunkt [Konsultation/ Impfen/ strukturierte Impferfassung]. Hier müssen dann die Daten manuell eingetragen werden. Eine entsprechende Dokumentation finden Sie in der CGM TURBOMED-Gebrauchsanweisung [F1] im Kapitel [Impfen]. Ein dazugehöriges Video haben wir auf unserem YouTube-Kanal veröffentlicht: youtube.com/watch?v=h7oiCSQ80rc.

Frage:                                                    
Muss ich nun 2 Wochen warten, um das Impfzertifikat auszustellen oder kann ich es bei der 2. Impfung gleich mitgeben?

  • A: Das Zertifikat kann sofort nach der Impfung ausgestellt werden.

Bei weiteren Fragen zu diesen oder anderen Themen steht Ihnen unsere Anwender-Hotline unter 
T +49 (0) 261 8000 2345*  zur Verfügung oder schicken Sie uns doch einfach eine E-Mail an 
hotline@turbomed.de

HABEN SIE UNSER KOSTENFREIES Online-Seminar VERPASST?
Auf unserer Homepage cgm.com/turbomed-termine finden Sie den Link zu den Aufzeichnungen der
vergangenen Online-Seminare und können sich gleich für das nächste kostenlose Online-Seminar anmelden.


Mit freundlichem Gruß aus Koblenz 
Ihr CGM TURBOMED-Team!

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*  Unsere Hotline-Zeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr außer an bundeseinheitlichen Feiertagen

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