5 Der IGeL-Behandlungsvertrag
Gibt der Patient sein Einverständnis zur Durchführung der zuvor vereinbarten IGeL-Behandlung ist der sogenannte „IGeL-Behandlungsvertrag“ als rechtliche Grundlage abzuschließen.
Geben Sie zum Aufruf des Behandlungsvertrages in der elektronischen Karteikarte bitte das Zeilentypenkürzel „ibv“ ein und bestätigen Sie die Eingabe mit <Return>.
Auf dem Bildschirm wird zunächst die Auswahl der zuvor ausgestellten Kostenvoranschläge angeboten.
( <F12> ) auf den Vertrag.
Ein Haken hinter einem Kostenvoranschlag zeigt an, dass hierzu bereits ein Behandlungsvertrag ausgestellt wurde. Die Auswahl desselben kann mehrfach erfolgen.
Im Behandlungsvertrag selbst können alle Änderungen wie auf dem Kostenvoranschlag (siehe 2.1.3 ff) durchgeführt werden.
5.1 Direktes Ausstellen eines IGeL-Behandlungsvertrages ohne vorherige Auswahl eines Kostenvoranschlages
Der IGeL-Behandlunsgvertrag kann auch direkt, also ohne im Vorfeld einen IGeL-Kostenvoranschlag ausgestellt zu haben, erfolgen.
( <ESC> ) wird ein „leerer“ Behandlungsvertrag angezeigt.
Das Ausfüllen erfolgt analog der Vorgehensweise auf dem IGeL-Kostenvoranschlag (2.1 ff).
5.2 Drucken des IGeL-Behandlungsvertrages
Zum Ausdrucken des Behandlungsvertrages klicken Sie bitte auf
( <F11> ).
Es erscheint die Vorschaltmaske
Änderungen des Layouts können in der List-und-Label-Vorlage über
werden.
( <F6> ) vorgenommen
Nach Auswahl von „Behandlungsvertrag“ wird die LL-Vorlage aufgerufen.
5.3 Löschen eines IGeL-Behandlungsvertrages
Um einen IGeL-Behandlungsvertrag nachträglich aus der Karteikarte zu löschen, ist dieser in der Karteikarte durch Anklicken des „IGeL-Symbols“ aufzurufen und anschließend auf dem Vertrag selbst
( <F4> ) anzuklicken.
Bestätigen Sie zum Löschen eines Behandlungsvertrages die sich anschließende Meldung bitte mit „Ja“.

