6 Der IGeL-Behandlungsplan
Gibt der Patient sein Einverständnis zur Durchführung der zuvor vereinbarten IGeL-Behandlung kann der IGeL-Behandlungsplan (als Vorstufe zum IGeL-Behandlungsabschluss) ausgestellt werden. Mit Hilfe des Behandlungsplans ist es möglich noch offene Leistungen zu verwalten, sind alle Leistungen erbracht so wird der Behandlungsplan autom. zum Behandlungsabschluss.
Geben Sie zum Aufruf des Behandlungsplans in der elektronischen Karteikarte bitte das Zeilentypenkürzel „ibp“ ein und bestätigen Sie die Eingabe mit <Return>.
Die noch offenen und abgeschlossenen Verträge werden Ihnen in einer Liste dargestellt:
( <F12> ).
6.1 Offene Leistungen verwalten
Im Behandlungsplan werden die bereits erledigten Leistungen durch „abhaken“ gekennzeichnet und es ist jederzeit möglich einen Überblick zu erhalten, welche Leistungen noch gemacht werden müssen. Sind alle Leistungen erfüllt, so müssen die Häkchen bei „erbracht“ gesetzt sein.
6.2 Verwaltung des IGeL-Behandlungsplan
6.3 Ausdruck des Behandlungsplan
Der IGeL-Behandlungsplan erfolgt in Form einer Rechnung und wird über
( <F11> )
ausgedruckt.
Auch hier sind wie unter 2.3.2 beschrieben, Änderungen an der Vorlage sind möglich.
Um die Rechnung in die „Offene Posten Liste“ zu „überführen“ ist die Meldung
6.4 Löschen eines IGeL-Behandlungsplan
Um einen IGeL-Behandlungsplan nachträglich aus der Karteikarte zu löschen, ist dieser in der Karteikarte durch Anklicken des „IGeL-Symbols“ aufzurufen und anschließend auf dem Vertrag selbst
( <F4> ) anzuklicken.
Bestätigen Sie zum Löschen des Behandlungsplan die sich anschließende Meldung bitte mit „Ja“.

