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CGM Knowledge Base

Fragen zum eHBA

3.1 Was ist in Bezug auf die eHBA-Freischaltung zu beachten?

Um ein E-Rezept elektronisch signiert zu versenden, ist neben einem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) auch die Freischaltung des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) notwendig. Damit ein eHBA freigeschaltet werden kann, ist die Zuordnung zu einer Behandlerlizenz in der Praxissoftware erforderlich. Überprüfen Sie deswegen bitte, ob in CGM M1 PRO alle ärztlichen Mitarbeiter:innen Ihrer Praxis mit einer Behandlerlizenz gelistet sind.

3.2 Wie beantrage ich einen eHBA?

Zuständig für die Ausstellung eines Heilberufsausweises ist je nach Berufsgruppe eine andere Kammer: Ärzte und Zahnärzte erhalten den eHBA von den Landesärzte- beziehungsweise

Landeszahnärztekammern. Psychotherapeuten wenden sich an die zuständige Landespsychotherapeutenkammer und Apotheker an die Landesapothekerkammer. Auch eine Beantragung über die Online-Portale der Hersteller ist möglich. Der Ausweis ist fünf Jahre gültig.

3.2.1 Der Beantragungsweg

Zur Beantragung ruft der Antragsteller das Portal der Bundesdruckerei auf und füllt den Antrag aus.

Der Antragsteller identifiziert sich bei einem Identifizierungsanbieter und sendet die Identifizierungsbestätigung zusammen mit dem unterschriebenen Antrag und einer Ausweiskopie an D- TRUST ( https://www.d-trust.net/cgm ).

  • D-TRUST verifiziert bei der zuständigen Kammer/Standesvertretung die rechtmäßige Antragstellung.
  • Nach Freigabe von der Kammer wird der eHBA durch D-TRUST produziert und per Einschreiben an den Antragsteller gesendet.
  • Drei Werktage später folgt ein Brief mit der notwendigen PIN.
  • Die Freischaltung der Karte kann innerhalb von 28 Tagen im Antragsportal nach den Anweisungen im PIN-Brief erfolgen. Die Karte ist wenige Sekunden später freigeschaltet. Die Aktivierung des eHBA erfolgt über das E-Health-Kartenterminal. Auch hier kann den Anweisungen im PIN-Brief gefolgt werden.

Unser Tipp: Die gematik hat auf Ihrer Website einen Film zu diesem Thema bereitgestellt:

Ihr Weg zum elektronischen Arztausweis: https://www.youtube.com/watch?v=zF_y6lvuycc

Mehr Informationen erhalten Sie unter cgm.com/m1pro-ehba.

3.3 Mein eHBA ist gesperrt – was kann ich tun?

Wurde die PIN des eHBA´s drei Mal falsch eingegeben, wird der eHBA gesperrt. Zum Entsperren benötigen Sie die PUK. Bitte wenden Sie sich an Ihren Vertriebs- und Servicepartner.

3.4 Ich habe noch keinen eHBA, kann ich auch mit der SMC-B signieren?

Nein. Für das E-Rezept ist das vorübergehende Signieren mit der SMC-B vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Bitte bestellen Sie schnellstmöglich Ihren eHBA, falls er noch nicht vorliegt. Siehe auch: Wie beantrage ich einen eHBA?

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