Fragen zur Mehrfachverordnung
5.1 Was ist eine Mehrfachverordnung?
Wenn ein Patient mit einer chronischen Erkrankung über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage ist, Ihre Praxis aufzusuchen, besteht die Möglichkeit der Mehrfachverordnung. Beim Ausstellen des Rezepts werden die Einlösefristen für die Verordnung festgelegt. Es können bis zu vier Packungen eines Medikaments als Mehrfachverordnung auf das Rezept geschrieben werden. Der Patient kann mit demselben Rezept das benötigte Medikament bis zu viermal beziehen. Aufgrund der Einlösefristen legen Sie bei der Verordnung fest, wann das Rezept in der Apotheke eingelöst werden kann.
5.2 Was ist der Unterschied zwischen einer Mehrfachverordnung und einer Verordnung mit einem Multiplikator?
Manche Medikamente sind nur in kleinen Packungsgrößen (N1) erhältlich. In solchen Fällen können Sie mithilfe des Multiplikators mehrere Packungen des Medikaments verordnen. Dadurch erspart sich der Patient eine erneute Vorstellung ausschließlich wegen der Verordnung. Dazu geben Sie bitte die gewünschte Anzahl der Packungen in der Verordnungszeile zum jeweiligen Medikament an.
5.3 Wie erfolgt die Mehrfachverordnung im E-Rezept?
Nachdem Sie Ihre gewünschte Verordnung hinterlegt haben, wählen Sie die Schaltfläche
„eRezept Mehrfachverordnung“:

Dort hinterlegen Sie die Einlösefrist in Tagen und die Anzahl der Rezepte. Anschließend klicken Sie auf den Button
. Daraufhin werden alle Datumsangaben zum Beginn und Ende der Einlösefrist automatisch berechnet und angezeigt.

Eine generelle Anleitung zum E-Rezept finden Sie in der Moduldokumentation (Hilfe|CGM M1 PRO- Moduldokumentationen|CGM M1 PRO-E-Rezept) oder in der Updatedokumentation 27.4.1.

