Zugriffsberechtigung auf die ePA des Patienten in Praxisgemeinschaften
In Praxisgemeinschaften muss für jede Praxis separat der Zugriff auf die ePA des Versicherten angefordert werden. Jede Anfrage an das ePA-Aktensystem nutzt hierfür die SMC-B der jeweiligen Praxis.

