Einwilligung des Patienten zum Einstellen von Dokumenten (Humangenetische Ergebnisse)
Die Zustimmung erfolgt über den Button [Zustimmung]. Der Patient kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Allgemeinen stimmt der Patient durch das Einlesen seiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu, dass Dokumente in die elektronische Patientenakte (ePA) hochgeladen werden dürfen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:
1. Für besonders sensitive Daten, insbesondere im Hinblick auf sexuell übertragbare Krankheiten, psychische Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüche gelten folgende Regelungen:
o Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Patienten über ihr Recht auf Widerspruch zu informieren.
o Patienten haben die Möglichkeit, im Rahmen der unmittelbaren Behandlung zu widersprechen, dass diese Daten in die ePA aufgenommen werden.
o Die Ärzte und Psychotherapeuten müssen den Widerspruch in ihrer Behandlungsdokumentation nachvollziehbar festhalten.
2. Bei Ergebnissen genetischer Untersuchungen oder Analysen gemäß dem Gendiagnostikgesetz gilt:
o Diese dürfen nur in der ePA gespeichert werden, wenn der Patient ausdrücklich seine Zustimmung gegeben hat.
o Die Einwilligung muss schriftlich oder in elektronischer Form vorliegen und muss eindeutig sein.

