Abrechnungsnachweis ePA
Um Kürzungen der Ti-Pauschale und Ihres Honorars zu vermeiden, ist nachzuweisen, dass Ihre Praxis die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA erfüllt.
Durch die Aktivierung der ePA wird dieser Nachweis automatisch innerhalb der Konfiguration gesetzt und in Ihrer Abrechnungsdatei übertragen. Voraussetzung ist, dass die Einstellungen nachträglich nicht verändert wurden. Wir empfehlen Ihnen, dies vor der Durchführung Ihrer Abrechnung noch einmal zu prüfen.


