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CGM Knowledge Base

Verordnung Digitaler Gesundheits-Anwendungen

 

1. Verordnung von Digitalen Gesundheits-Anwendungen

Mit dem CGM TURBOMED-Quartalsupdate 24.3.1 wurden entsprechend der aktuell gültigen KBV-Anforderungen die Verordnungen Digitaler Gesundheits-Anwendungen (DiGA) angepasst.

Nach der erfolgreichen Installation des Updates, navigieren Sie in das Verordnungscenter [F8] und wählen dort den Reiter [DiGA Verord.] aus.

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Hier haben Sie nun die Möglichkeit, den [ifap DiGA Service] über das entsprechende Symbol aufzurufen. Beim ersten Aufruf werden Sie auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen, die einmal bestätigt werden müssen.

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Die Zustimmung lässt sich jederzeit vom Patientendesktop über [Rezept/ Nutzungsbedingungen für den ifap DiGA Service] widerrufen.

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Im Anschluss daran öffnet sich der [ifap DiGA Service].

Aktuell öffnet sich der [ifap DiGA Service] beim ersten Aufruf nur im Hintergrund und muss daher in der Taskleiste angewählt werden. Dies wird mit einem der kommenden Updates angepasst.

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Hier haben Sie nun die Möglichkeit nach einer passenden APP-Verordnung zu suchen. Über die Symbole am rechten Rand können Sie eine App verordnen . Die Detailansicht öffnen Sie über das Symbol mit dem [i]. Die Indikationsbezogene Vergleichssuche kann über das Lupensymbol durchgeführt werden.

 

2. Erstverordnung

Wenn Sie eine App zur Verordnung auswählen, erhalten Sie eine Abfrage.

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Über [Verordnen & Schließen] wird die App auf das Rezept übernommen und kann wie gewohnt gedruckt werden. Im nächsten Schritt wird das Verordnungscenter geschlossen und ein Eintrag in der Karteikarte erzeugt.

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Haben Sie eine App-Verordnung versehentlich oder falsch ausgestellt, muss diese aus der Karteikarte gelöscht werden. Durch das Löschen wird auch der Eintrag aus dem Verordnungscenter automatisch entfernt.

Jede App-Verordnung erzeugt einen neuen Eintrag im Verordnungscenter und in der Karteikarte, auch wenn die gleiche App 2x am gleichen Tag verordnet wird.

 

3. Wiederverordnung

Sie haben die Möglichkeit, eine bereits verordnete App bei einem Patienten erneut zu verordnen, indem Sie im Verordnungscenter den Reiter [DIGA Verord. ] aufrufen. Die Auswahl erfolgt über einen Doppelklick auf die vorhandene Verordnung.

Hierdurch öffnet sich im nächsten Schritt automatisch der [ifap DiGA Service] in der Detailansicht. Sie haben nun die Möglichkeit, die App über [DIGA VERORDNEN] auf das Rezept zu übernehmen.

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4. Verordnungsstatistik DiGA

Die Statistik der Digitalen Gesundheitsanwendungen kann über das Hauptmenü [Statistik/ Verordnungsstatistiken/ Verordnungsstatistik DiGA] aufgerufen werden. Klicken Sie hier nun auf das Feld [Starten], um die Statistik zu erstellen.

Des Weiteren können Sie nach bestimmten Patientennamen oder bestimmten App-Verordnungen filtern. Hierzu setzen Sie ein Kreuz in das Feld [Filter aktiv].

Durch einen Doppelklick auf eine Zeile in der Statistik kann das gedruckte Rezept mit den zum Zeitpunkt der Verordnung gültigen Daten der digitalen Gesundheitsanwendung zur Ansicht geöffnet werden.

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