Diagnosenverwaltung - Kodierrichtlinien
Die Ambulanten Kodierrichtlinien spalten sich in zwei sehr grundlegende Änderungen im Bezug auf die Diagnosenstellung auf,
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Trennung der Dauerdiagnosen in "stets behandlungsbedürftige" und "anamnestische" Dauerdiagnosen. Das Einfließen ALLER Dauerdiagnosen in die Quartalsabrechnung ist unzulässig. Lediglich einmal zugeordnete Diagnosen, die immer behandlungsbedürftig sind, dürfen zukünftig in das neue Quartal für die KV-Abrechnung übernommen werden.
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Einsatz eines von der KBV vorgegebenen neuen Diagnosenregelwerks. Bei einer Diagnosenstellung muss ein neues Diagnosenregelwerk aktiviert werden. Bis zur Aktivierung der Stufe 3 haben diese Hinweis- und Fehlermeldungen keinerlei Einfluss auf Ihre KV-Abrechnung. Erst ab der Aktivierung der Stufe 3 wird zur Pflicht, dass nicht korrigierte Diagnosenfehler dazu führen, dass die entsprechenden Behandlungsfälle komplett von der Quartalsabrechnung ausgeschlossen werden.
Die Ambulanten Kodierrichtlinien unterliegen einer Einführungsphase, die bis auf unbestimmte Zeit gilt. Zum heutigen Stand (Juni 2011) ist es unklar, ob die Ambulanten Kodierrichtlinien in einzelnen KV-Bereichen eingeführt oder bundesweit abgeschafft werden. CGM TURBOMED stellt für die Einführungsphase der Ambulanten Kodierrichtlinien verschiedene Stufen zur Verfügung.
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Stufe 0 |
Alles bleibt deaktiviert |
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Stufe 1 |
Die Aufsplittung (Initialkategorisierung) der Dauerdiagnosen nach "stets behandlungsbedüftigen" und "anamnestischen" Dauerdiagnosen |
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Stufe 2 |
Die Anzeige der Fehler und Hinweismeldungen beim Stellen einer Diagnose (ohne Sanktionen) - also ohne Einfluss auf die KV-Abrechnung |
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Stufe 3 |
komplette Scharfschaltung der Kodierrichtlinien - also mit Berücksichtigung der echten Fehler zur KV-Abrechnung |
HINWEIS:
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Welche Stufe in Ihrer Praxis aktiviert werden sollte, hängt von den Vorgaben Ihrer KV ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer KV, ob Sie die bisherigen Einstellungen weiterhin verwenden sollen oder ob sich in Ihrem KV-Bereich etwas ändert.
Einstellen der Stufen in CGM TURBOMED
Innerhalb der Praxisdaten haben Sie die Möglichkeit die unterschiedlichen Stufen der Ambulanten Kodierrichtlinien einzustellen. Rufen Sie die Praxisdaten über das Startmenü/ Sonstiges/ Praxisdaten auf.
Über den Button
gelangen Sie in das folgende Fenster:
Wenn alle drei Startquartale in der Zukunft liegen oder auf undefiniert gesetzt sind, bleiben die Ambulanten Kodierrichtlinien komplett deaktiviert.
Aktivierte Kodierrichtlinien:
Rufen Sie bei einem gültigen Kassenbehandlungsfall via F11 den Diagnosendialog auf, erscheint folgender Hinweis pro Benutzer (wenn alle Benutzer mit dem Benutzernamen "TMUser" arbeiten -> pro Station).
Bestätigen Sie diesen Hinweis mit OK. Es erscheint dann folgender Informationstext:
Tipp!
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Möchten Sie die Hinweise nicht mehr angezeigt bekommen, können Sie diese über das Ankreuzfeld "Diesen Hinweis zukünftig nicht mehr anzeigen" deaktivieren.
In der nun folgenden Auswahl wählen Sie, wie im Hinweis beschrieben, die Dauerdiagnosen aus, wegen derer der Patient jedes Quartal behandelt wird.
Die Auswahl dieser "stets behandlungsbedürftigen" Dauerdiagnosen muss nach Vorgabe der KBV pro Patient beim ersten Aufruf der Diagnosenansicht einmal initial kategorisiert werden. Eine Auswahl könnte z. B. wie folgt aussehen:
Nach Auswahl der "stets behandlungsbedürftigen" Dauerdiagnosen schließen Sie die Eingabe mit OK ab. Alle nicht "ausgewählten" Dauerdiagnosen bekommen den Status "anamnestisch" und können bedarfsweise für die KV-Abrechnung hinzugefügt werden. Falls Sie die Diagnosenkategorisierung zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen möchten, brechen Sie die Auswahl über den Button Abbrechen ab.
Die Auswahl erscheint bei jedem Öffnen der Diagnosenansicht erneut, bis alle Dauerdiagnosen des Patienten kategorisiert wurden.
Ein neues Benutzerrecht (Dauerdiagnosen kategorisieren) sorgt dafür, dass die Kategorisierung (sofern gewünscht) für ausgewählte Benutzer gesperrt werden kann. Bei Auslieferung bekommt jeder Benutzer zunächst das Recht, die Kategorisierung vorzunehmen.
Möchten Sie das Benutzerrecht bei einem oder mehreren Benutzern entziehen, rufen Sie die Benutzerverwaltung über das Startmenü/ Sonstiges auf. Wählen Sie den entsprechenden Benutzer aus der Liste aus und wählen Sie im Reiter Rechte das Benutzerrecht Dauerdiagnosen kategorisieren, um dieses über die Pfeiltasten in die Rubrik Nicht erlaubt zu verschieben.
Kategorisierungsdialog - Anzeige beim Verlassen des Patienten unterbinden
Wurden bei einem Patienten noch nicht alle Dauerdiagnosen kategorisiert, erscheint beim Patientenwechsel der Kategorisierungsdialog. Diese erneute Anzeige lässt sich nun anhand des neuen Grundeinstellungsschalters Diagnosen/ Kodierrichtlinien/ Kategorisierung beim Verlassen des Patienten stationsbezogen ausschalten.
Die neue Dauerdiagnosenansicht
Innerhalb der Diagnosenansicht (F11) erhalten Sie nach dem Startdatum vier neue Spalten:
Spalte "Abr.relevant":
Nur die abrechnungsrelevanten Dauerdiagnosen fließen in die KV-Abrechnung ab 01.01.2012 ein. Das Feld kann per Doppelklick aktiviert bzw. deaktiviert werden.
Zur optischen Hervorhebung wird die Zeile der abrechnungsrelevanten Diagnose in hellgrün markiert.
Spalte "Status":
Nach dem Startquartal sind zunächst alle Dauerdiagnosen mit dem Status "?" versehen. Es muss (das ist eine KBV-Vorgabe) jede Dauerdiagnose initial (also einmal pro Patient) kategorisiert werden - also einen Status "stets behandlungsbedürftig" oder "anamnestisch" zugeordnet bekommen. Ist beim Öffnen der Diagnosenansicht mindestens ein Status mit dem Inhalt "?" vorhanden, so erscheint erneut die Auswahl dieser "?"-Dauerdiagnosen, vorausgesetzt, der Benutzer besitzt das Recht zum Kategorisieren der Dauerdiagnosen.
Wie schon in der Hinweismeldung erklärt, bedeutet "stets behandlungsbedürftig", dass diese Dauerdiagnose bei diesem Patienten jedes Quartal in die Abrechnung einfließen soll. Meist handelt es sich um "Chroniker-Diagnosen", zu denen auch Medikamente verordnet werden.
Der Status "anamnestisch" bedeutet, dass der Patient zwar an dieser Dauerdiagnose erkrankt ist, diese Diagnose aber NICHT dazu führt, dass der Patient jedes Quartal in Behandlung ist (z.B. Penizillin-Allergie).
Alle Diagnosen, die "stets behandlungsbedürftig" sind, werden im Folgequartal direkt als "abrechnungsrelevant" gekennzeichnet.
Alle anamnestischen Diagnosen sind nicht automatisch im Folgequartal "abrechnungsrelevant" - können aber jederzeit manuell als "abrechnungsrelevant" gekennzeichnet werden.
Spalte "AKR":
Per Klick auf den Button werden direkt die entsprechenden Ambulanten Kodierrichtlinien zur jeweiligen Diagnose aufgerufen.
Spalte "Erstgestellungsdatum":
In dieser Spalte wird angezeigt, wann diese Dauerdiagnose zum ersten Mal beim Patienten gestellt wurde. In der daneben liegenden Spalte Datum wird das Datum angezeigt, wann eine Dauerdiagnose für diesen Fall (also für dieses Quartal) auf abrechnungsrelevant gesetzt wurde.
Stellen einer neuen Dauerdiagnose
Wird eine neue Dauerdiagnose vergeben, so muss direkt beim Stellen der Diagnose hinterlegt werden, ob die Diagnose "anamnestisch" oder "stets behandlungsbedürftig" ist und, ob sie im aktuellen Fall als "abrechnungsrelevant" gekennzeichnet werden soll.
Sollte ein Patient über mehrere Behandlungsfälle des Quartals verfügen, muss die neu gestellte Dauerdiagnose pro bereits aufgenommenen Behandlungsfall kategorisiert werden.
Für alle nachfolgenden Behandlungsfälle werden die Dauerdiagnosen, die als "stets behandlungsbedürftig" angelegt wurden, automatisch auf "abrechnungsrelevant" gesetzt.
Info
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Vor dem Startquartal bleibt der Diagnosenstellungsdialog wie bisher - ebenso bei den Privatpatienten.
Innerhalb des Diagnosendialogs (F11) haben Sie nun auch die Möglichkeit, direkt in die nach ICD-10 sortierte Eigene Liste der Diagnosen zu springen. Wählen Sie hierzu in der Diagnosenansicht (F11) einfach den Button
an oder verwenden Sie alternativ die Tastenkombination Alt+N. In der Eigenen Liste der Diagnosen kann nun direkt der ICD-10-Schlüssel eingeben werden und automatisch wird dieser von CGM TURBOMED angesprungen.
Tipp!
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Wussten Sie schon, dass Sie auch den Diagnosenstamm via Alt+F9 nach ICD-10-Sortierung aufrufen können? Die direkte Eingabe des ICD-10-Schlüssels führt Sie zur gesuchten Diagnose.
Umsetzen des Diagnosenkodierregelwerks
Mit dem Startquartal "Quartal 1/2011" zu "Anzeige der Fehler und Hinweise der Kodierrichtlinien" ist auch das neue Kodierregelwerk aktiviert. Laut KBV-Anforderungskatalog muss zwischen Hinweisen und echten Fehlern differenziert werden. Echte Fehler müssen immer angezeigt und ab dem 01.01.2012 zwingend korrigiert werden. Hinweise hingegen können ignoriert und wahlweise sogar von vornherein ausgeblendet werden. Möchten Sie also nur die Fehler ab 01.01.2011 sehen, jedoch nicht die Hinweise, so setzen Sie das 2. Startquartal in den Praxisdaten auf das 1.Quartal 2011 und rufen über das Startmenü/ Sonstiges/ Grundeinstellungen/ Diagnosen/ Kodierrichtlinien den Punkt Warnungen und Hinweise des Kodierregelwerks ausblenden auf und stellen diesen nach Ihren Wünschen ein.
Der Auslieferungszustand des Schalters ist nein. Es werden also sowohl Fehler als auch Hinweise ausgegeben. Dies könnten z.B. Hinweise auf fehlende Ziffern bei bestimmten Diagnosen oder fehlende Diagnosen bei bestimmter Zifferansetzung sein.
Ist der Schalter aktiviert (also auf ja gesetzt), so werden beim Stellen von Diagnosen lediglich die echten Fehler angezeigt.
Fehlermeldungen sind am "Stop-Schild" bzw. an der roten Hintergrundfarbe zu erkennen. Diese Fehlermeldungen würden nach dem 01.01.2012 den Behandlungsfall für die KV-Abrechnung ausschließen - bis zum 31.12.2011 bzw. bis zur abgeschlossenen Abrechnung des 2. Quartals haben diese Fehler keinerlei Auswirkungen auf die KV-Abrechnung.
Hinweismeldungen erhalten ein Ausrufezeichen bzw. sind mit einer gelben Hintergrundfarbe versehen. Hinweismeldungen haben auch nach dem 31.12.2011 keinen Einfluss auf die KV-Abrechnung.
Beim Verlassen der Karteikarte, der Abrechnung oder der Diagnosenansicht könnte z.B. folgendes Fehler/Hinweis-Fenster erscheinen:
Über den Button Korrektur erhalten Sie eine entsprechende Auswahl möglicher Fehlerkorrekturen.
Sind fehlende Diagnosenschlüssel im Hinweistext aufgeführt, so wird über die Korrekturmöglichkeit eine Liste aller zulässigen Diagnosen aufgeführt, so dass Sie schnell und einfach eine Korrektur vornehmen können.
Möchten Sie sich lediglich noch mal einen Überblick verschaffen, welche Diagnosen oder Ziffern abgerechnet wurden, können Sie via Mausklick aus dem Fehlerprotokoll je nach Fehlermeldung in die Diagnosenansicht (F11) oder in die Abrechnung (F2) springen.
Im Regelwerks-Fehlerprotokoll können wahlweise über die Spalte Ausblenden die aufgeführten Regeln im Regelwerks-Fehlerprotokoll nicht mehr angezeigt werden.
Diese Spalte wird immer angezeigt. Der Ausblenden-Button erscheint nur, wenn auch der Korrektur-Button angezeigt wird, nämlich bei einer Meldung des Kodierregelwerks sowie der HzV-Kodierhilfe.
Innerhalb der KV Abrechnung werden trotzdem "alle" Meldungen überliefert, also insbesondere auch die ausgeblendeten.
Diagnosengestellung über den Korrekturbutton
Ist die Stufe 2 der Ambulanten Kodierrichtlinien aktiviert, so wird mit einem Kodierregelwerk der KBV auf vorhandene Kodierfehler geprüft. Werden innerhalb dieser Prüfung Fehler festgestellt, so werden Sie über eine Fehlermeldung darauf hingewiesen. Innerhalb dieser Fehlermeldung erhalten Sie bereits einen Korrekturbutton, welcher Ihnen entsprechend der aktuellen Abrechnung die Möglichkeit gibt, Diagnosen oder Ziffern hinzuzufügen oder zu entfernen.
Ist der Ursprung einer Fehlermeldung eine Abrechnungsdiagnose, wird automatisch die von Ihnen ausgewählte Diagnose über den Korrekturbutton ebenfalls als Abrechnungsdiagnose gesetzt.
Löst eine Dauerdiagnose die Fehlermeldung aus, wird automatisch die neue Diagnose als Dauerdiagnose gesetzt.
Bei einer Ziffer, die eine weitere Diagnose erfordert, wurde bisher immer eine Dauerdiagnose gesetzt. Mit diesem Update erscheint nun ein Hinweisfenster, welches abfragt, ob die ausgewählte Diagnose als Abrechnungs- oder Dauerdiagnose vergeben werden soll.

Darstellung innerhalb der Karteikarte
Mit Einsatz der Ambulanten Kodierrichtlinien werden nicht mehr alle Dauerdiagnosen zur KV geschickt, sondern nur noch die als abrechnungsrelevant gekennzeichneten Dauerdiagnosen.
Die eigentlichen Dauerdiagnosen (dd) hängen am Patienten. Es findet sozusagen keine Behandlungsfallzuordnung statt. Die Dauerdiagnosen werden in jedem Behandlungsfall angezeigt. Wird eine Dauerdiagnose nun auf abrechnungsrelevant gesetzt, wird diese zusätzlich für diesen Behandlungsfall als bdd (behandlungsrelevante Dauerdiagnose) in die Karteikarte gesetzt. Dies ist aus rechtlichen Gründen erforderlich. Nur so können Sie in einer späteren Prüfung seitens z.B. der KV darstellen, wann eine Dauerdiagnose mit welchem Behandlungsfall an die KV geschickt wurde.
Bei einer neuen Fallaufnahme werden somit alle Dauerdiagnosen, die als stets behandlungsbedürftige Dauerdiagnosen gekennzeichnet wurden, automatisch als bdd-Diagnosen in die Karteikarte gesetzt.
Möchten Sie diese bdd-Dauerdiagnosen nicht in der Karteikarte angezeigt bekommen, so legen Sie sich einen Karteifilter an, der Ihnen alle Einträge anzeigt, nur nicht die bdd-Diagnosen. Bei Anlage dieses Karteikartenfilters setzen Sie lediglich das Kreuz im Feld nicht und tragen die Artspalte bdd ein. Weitere Informationen zum Anlegen eines Karteikartenfilters erhalten Sie im Handbuchkapitel Filter anlegen.
HINWEIS:
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Wir raten Ihnen, nach Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien die KV-Abrechnung mehrfach in einem Monat mit der Einstellung "alle Hinweise" durchzuführen. In der Prüflaufliste werden Ihnen alle Hinweise und Fehler zu den Ambulanten Kodierrichtlinien neben den "normalen" Hinweisen und Fehlern, die zur KV-Abrechnung bestehen, angezeigt. Auch fehlende Kategorisierungen können Sie hier einsehen. In CGM TURBOMED können Sie so oft wie Sie möchten auch eine komplette KV-Abrechnung durchführen.
Diagnosen wurden um Zusatzinformationen von DIMDI erweitert
Die Eigene Liste der Diagnosen (und auch der Datenstamm der Diagnosen) wurden um weitere hilfreiche Daten ergänzt. Über den Button Zusatzinformationen erhalten Sie ergänzende Informationen vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).
Per Klick auf den Button öffnet sich das entsprechende Fenster:
Diese Informationen sollen zusätzlich dazu dienen, eine korrekte ICD-10-Codierung vornehmen zu können.
Kodierunterstützung für Hausärzte
KBV Newsletter vom 12.05.2011
Im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat eine am ZI angesiedelte Arbeitsgruppe ”r;r;Kodieren für Hausärzte" eine Untermenge an Kodes aus der ICD-10-GM identifiziert, welche für Hausärzte besonders relevant sind. Dabei wurden als eine Teilmenge die Texte der ICPC-2 (International Classification of Primary Care) auf die Thesaurus Texte der ICD-10-GM abgebildet. Zusätzlich wurde diese Liste um die häufigsten ICD-Kodes, die von Hausärzten in der Vergangenheit kodiert wurden sowie die relevanten ICD-Kodes aus den Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) erweitert.
Der Hausärztekatalog enthält in einem ersten Entwurf Kodes und Bezeichnungen, die den hausärztlichen Sprachgebrauch und die Besonderheiten der hausärztlichen Versorgung abbilden sollen. Den Ärzten soll auf dieser Basis eine Kodesuche angeboten werden, welche mit Hilfe dieses reduzierten und angepassten Katalogs eine kleinere Treffermenge erzielt.
HINWEIS:
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Mit Einspielen des Q-Updates 3/2011 stellen wir Ihnen den weiteren Diagnosenstamm zur Verfügung. Aufrufbar ist dieser über das Hauptmenü/ Datenstämme/ Diagnosenstamm-Hausarztkodiert.
Aus Ihrer Eigenen Liste/ Diagnosen können Sie per Strg-F9 in den hausärztlichen Diagnosenstamm von CGM TURBOMED springen.

