BFB - Voraussetzungen
Es ist ab dem 01.01.2005 nicht mehr erforderlich, dass Sie pro Formular und Drucker eine Zulassung zur Blankoformularbedruckung bei Ihrer KV beantragen. Wünschen Sie den Einsatz der Blankoformularbedruckung, so sprechen Sie einfach Ihren CGM TURBOMED-Partner an, um einen geeigneten Drucker für Ihre Praxis zu finden (es sollte ein von CGM TURBOMED empfohlener Drucker sein, damit der korrekte Ausdruck gewährleistet werden kann) und melden sich bei Ihrer KV zur Blankoformularbedruckung an. Es ist nicht erforderlich, jedes Formular einmal auszudrucken und zertifizieren zu lassen.
Eine Liste der von CGM TURBOMED empfohlenen Drucker erhalten Sie unter Zulassungsnummern.

