CGM TURBOMED 25.3.1 Update-Dokumentation
1 Allgemeine Informationen zum Update
1.1 Ihre Kassenabrechnung Q2/25: Installationsnotwendigkeit des CGM TURBOMED-Abrechnungs- und Stichtagsupdates 25.3.1
Aufgrund einer Nachlieferung des KVDT-Prüfmoduls durch die KBV, ist dieses Update zur Erstellung der Q2/25 Abrechnung erforderlich.
1.2 Installationsvoraussetzungen
Um das CGM TURBOMED-Abrechnungs- und Stichtagsupdate 25.3.1 zu installieren, ist der CGM TURBOMED-Updatestand 25.2.2 zwingend erforderlich.
1.3 CGM TURBOMED Updates als SMART UPDATE – schnell und unkompliziert
Seit einiger Zeit erhalten Sie alle CGM TURBOMED-Updates nur noch über CGM SMART UPDATE oder die Service-Seite https://service.turbomed.de/download-bereich. Dieser Service ist kostenfrei. Die Updates werden im Hintergrund heruntergeladen und beeinträchtigen den Praxisablauf nicht.
Mit nur wenigen Klicks aktivieren Sie CGM SMART UPDATE ganz einfach über den Einrichtungsassistenten im CGM eCOCKPIT. Dieses erreichen Sie über die Reiter [Kommunikation/ CGM eCOCKPIT] im oberen Menüband des Patientendesktops. Eine ausführliche Anleitung entnehmen Sie bitte der Hilfe unter [F1] Wir informieren Sie sofort über neue Updates. Weitere Informationen zu CGM SMART UPDATE erhalten Sie auf unserer Website unter dem Link cgm.com/turbomed-smartupdate.
1.4 Aktualisierungen, die durch das Update erfolgt sind
Folgende Listen werden mit dem ersten Programmstart nach dem Update aktualisiert:
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[Eigene Listen/ Heilmittel/ Praxisbesonderheiten und langfr. Heilmittel]
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[Eigene Listen/ Kostenträger/ Krankenkassen]
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[Eigene Listen/ Integrierte Versorgung/ IV-Verträge]
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[Eigene Listen/ Integrierte Versorgung/ IV-Leistungen]
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[Eigene Listen/ Gebührenordnungen/ EBM-2010]
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[Eigene Listen/ Ärzte-Verzeichnis]
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[Eigene Listen/ DMP-Datenannahmestellen]
1.5 Aktualisierungen, die Sie nach dem Update selbst ausführen müssen
Folgende Listen müssen nach der Installation des Updates manuell aktualisiert werden:
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[Eigene Listen/ Heilmittel/ Heilmittel]
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[Eigene Listen/ Gebührenordnungen/ GOÄ 96]
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[Eigene Listen/ Gebührenordnungen/ UV-GOÄ]
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[Eigene Listen/ Gebührenordnungen/ DKG-NT]
2 Gesetzliche/ Vertragliche Neuheiten & Änderungen
2.1 Aktualisierung KVDT-Prüfmodul
Mit diesem CGM TURBOMED-Update stellen wir Ihnen das aktuelle KVDT-Prüfmodul in der Version 2025.2.3 für das Quartal 2/2025 sowie eine aktualisierte Version 2025.3.1 für das Quartal 3/2025 zur Verfügung.
2.2 Aktualisierung KBV-Kryptomodul
Mit dem CGM TURBOMED-Abrechnungs- und Stichtagsupdate 25.3.1 stellen wir Ihnen das aktuelle KBV-Kryptomodul zur Verfügung. Es sorgt dafür, dass sensible Daten, die mit den Datenannahmestellen (wie DMP-Export) und der KV (wie Kassenabrechnung) ausgetauscht werden, sicher verschlüsselt sind. Die Version 1.42.9 ist ab dem 01.07.2025 gültig und verpflichtend.
2.3 Aktualisierung der EBM-Stammdaten
Mit dem CGM TURBOMED-Abrechnungs- und Stichtagsupdate 25.3.1 stellen wir Ihnen folgende Änderungen an den EBM-Stammdaten zur Verfügung:
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Abgeleitete GOP 17228E, 17228F, 17228G und 17228H: Aufnahme
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GOP 32001: redaktionelle Korrektur innerhalb der Kopfzeile der Tabelle
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GOP 40901 und 40902: Änderung der Bewertung
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GOP 01479 sowie abgeleitete GOP 01479V: Aufnahme
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GOP 01452: Anpassungen aufgrund der Endabstimmung des Beschlusses, die beim Versand der zweiten Lieferung für das 2. Quartal 2025 noch nicht abgeschlossen war: Leistungslegende, erste Anmerkung sowie Aufnahme einer neuen zweiten Anmerkung
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GOP 11233: Änderung der ersten Anmerkung und Aufnahme der neuen Zusatzangabe 5079 (Art der Erkrankung)
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GOP 11511 bis 11513, 11516 bis 11518, 11521 und 11522 sowie GOP 19421 und 19424, 19451 bis 19453 und 19456 inklusive eventuell vorhandener abgeleiteter GOP: Aufnahme der Zusatzangaben (5077, 5079)
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GOP 01701, 12224, 40091, 40094 und 40095: Änderung der ersten Anmerkung
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GOP 01700, 40092 und 40093: Änderung der zweiten Anmerkung
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GOP 01700, 12222 und 12223: Änderung der dritten Anmerkung
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GOP 01437: Änderung der vierten Anmerkung
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GOP 13602: Änderung der ersten Anmerkung
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GOP 01450: Änderung der ersten Anmerkung
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GOP 01738 sowie abgeleitete GOP 01738M: Anpassung der Altersbedingung
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GOP 01741: Anpassung der Altersbedingung und der Anzahlbedingungen
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GOP 37620T: Nachtrag der Bewertung (s. Beschluss 111. Sitzung ergänzter BA, Umsetzung KJ-KSVPsych-RL)
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GOP 37626: redaktionelle Anpassung der Leistungslegende (s. Beschluss 111. Sitzung ergänzter BA, Umsetzung KJ-KSVPsych-RL)
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GOP 37625: Ergänzung eines Wortes im zweiten Spiegelstrich des fakultativen Leistungsinhaltes
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GOP 37650 und 37655: Ergänzung eines Wortes in der Leistungslegende
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GOP 01510 bis 01512, 01520 bis 01522, 01530 und 01531, 01857, 02100, 02120, 02323, 04536, 32247, 34504 und 34505: Aufnahme von Ausschlüssen
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abgeleitete GOP 30400Z, 30402Z, 30410Z, 30411Z, 30420Z, 30421Z: Änderung der Bewertung
2.4 Aktualisierung der LDT-Version
Ab dem 01.07.2025 ist die LDT-Version 3.2.19 gültig und ersetzt die vorherigen Versionen. Mit dem CGM TURBOMED-Update 25.3.1 können Sie die entsprechenden LDT-Dateien einlesen. Das dazugehörige LDT-Prüfmodul in der Version 2.19.0 prüft, ob die Schnittstelle LDT 3.2.19 korrekt ist.
Zusätzlich sind die Prüfmodule für die früheren LDT-Versionen enthalten:
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LDT 3.2.13 mit Prüfmodul 2.12.2
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LDT 3.2.14 mit Prüfmodul 2.13.0
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LDT 3.2.15 mit Prüfmodul 2.15.2
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LDT 3.2.16 mit Prüfmodul 2.16.0
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LDT 3.2.17 mit Prüfmodul 2.17.0
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LDT 3.2.18 mit Prüfmodul 2.18.0
Sie können auch weiterhin LDT-Dateien im Format 3.ff ab Version 3.2.3 (z.B. 3.2.3 bis 3.2.12) sowie LDT 2.0-Dateien einlesen und verarbeiten. Allerdings gibt es dafür kein Prüfmodul mehr. Wenn Sie Fragen zur verwendeten LDT-Version in Ihrer Praxis haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Laborgemeinschaft.
Bitten Sie Ihr Labor darum, Ihnen künftig Laborwerte in der LDT-Version 43.2.19 zur Verfügung zu stellen.
2.5 Aktualisierung der Heilmittelpreise des GKV-Spitzenverbandes zum 01.06.2025
Mit dieser CGM TURBOMED-Version stellen wir Ihnen die Aktualisierung der Heilmittelpreise (mit Daten vom 01.06.2025) bereit. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls eine Aktualisierung Ihrer Eigenen Listen über [Eigene Listen/ Aktualisierungen/ Aktualisieren Heilmittel] notwendig ist.
2.6 Aktualisierung der Heilmittelverordnung
Ab der CGM TURBOMED-Version 25.3.1 kann eine Heilmittelverordnung als Langfristiger Heilmittelbedarf (LHM) ausgestellt werden, wenn die Diagnose G72.3 zusammen mit einer Diagnosegruppe PN, AT, EN3 oder SB3 verwendet wird.
2.7 Ablösung der OMIM-Kodierung zum 01.07.2015 – Abrechnungsbegründung HGNC-Gensymbole
Mit dieser CGM TURBOMED-Version stellen wir Ihnen das ab dem 01.07.2025 gültige Regelwerk zur Erfassung und Abrechnung von HGNC-Gensymbolen zur Verfügung.
Die Verwendung des bisherigen OMIM-Kodierungssystems wird nicht verlängert. Humangenetiker und Pathologen verwenden statt der OMIM-Codes ab dem 01.07.2025 die Gensymbole des Human Gene Nomenclature Committee (HGNC).
Die neuen Gensymbole des HGNC kommen erstmals mit der Abrechnung für das dritte Quartal 2025 zum Einsatz. Diese neuen Regelungen gelten auch für Leistungen, die Sie vor dem 01.07.2025 durchgeführt haben, aber erst mit der Abrechnung für das dritte Quartal 2025 abrechnen.
2.7.1 Umgang mit dem Quartalswechsel
Haben Sie das CGM TURBOMED-Update vor dem 01.07.2025 installiert und Ihre Abrechnung zum Quartal 2/2025 noch nicht erstellt, erhalten Sie folgende Hinweismeldung bei der Zifferneingabe:

Auch während der Abrechnungserstellung erhalten Sie eine Hinweismeldung in Ihrer Übersicht:

Soll die Ziffer noch in der Q2-Abrechnung berücksichtigt werden, ignorieren Sie diese Hinweismeldungen bitte und erfassen stattdessen OMIM-P-Code und OMIM-G-Code-Zusätze. Mehr zum Umgang mit Nachzüglern erfahren Sie im Verlauf dieses Kapitels.
Zur effizienteren Nutzung ab dem Stichtag, empfehlen wir nach der Installation des CGM TURBOMED-Updates zunächst unter den nachfolgenden Menüpunkten die [Eigenen Listen] für die Verwendung im Praxisalltag vorzubereiten:
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[Eigene Listen/ Dokumentation/ HGNC-Gensymbole]
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[Eigene Listen/ Dokumentation/ HGNC-Gensymbol-Ketten]
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[Eigene Listen/ Dokumentation/ Arten der Erkrankung (HGNC)]
Zu Beginn ist die [Eigene Liste der HGNC-Gensymbole] noch nicht gefüllt.
Durch einen Klick auf das am unteren Bildschirmrand befindliche Symbol zum Aufrufen des Datenstamms (im Screenshot rot markiert) gelangen Sie zu einer umfassenden Liste der neuen Gensymbole, die von der KBV zur Abrechnungsbegründung vorgesehen sind.

Ebenfalls finden Sie unter Verwendung des Suchwortes [KBV] im Datenstamm eine Auflistung der von der KBV hinterlegten Fusionsgene als kombiniertes Gensymbol beider fusionierten, einzelnen Gensymbole. Die Schreibweise hierfür ist der doppelt verwendete Doppelpunkt zwischen den einzelnen Gensymbolen. Hier können die von Ihnen gewünschten Symbole für Fusionsgene ebenso wie einzelne, reguläre Gensymbole nach Auswahl mit einem Klick auf [OK] in die [Eigene Liste HGNC-Gensymbole] übernommen werden.
Wir empfehlen Ihnen, diejenigen Gensymbole vorbereitend auszuwählen, die Sie voraussichtlich häufiger verwenden möchten werden und mit einem Klick auf [OK] in die [Eigene Liste HGNC-Gensymbole] zu übernehmen.
Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, wie auch bereits von den OMIM-G-Ketten bekannt, in einem Arbeitsschritt mehrere Gensymbole in einer Kette zusammenzufassen. Die von Ihnen gewünschten Kombinationen von Gensymbolen, können durch das Anlegen von eigenen HGNC-Gensymbolketten erleichtert werden. Durch die Verwendung von HGNC-Gensymbol-Ketten kann der zeitliche Aufwand der Abrechnungsdokumentation bei umfangreichen, genetischen Untersuchungen verringert werden. Sie können unter dem Menüpunkt [Eigene Listen/ Dokumentation/ HGNC-Gensymbol-Ketten] mit einem Klick auf [Neuer Eintrag] (im Screenshot rot eingekreist) eigene Gensymbolketten erstellen und für ihre spezifische Verwendung in Ihrer Praxis hinterlegen.

Mit einem Klick auf den Button (im Screenshot mit Pfeil markiert),

gelangen Sie zur Auswahl der HGNC-Gensymbole aus der [Eigenen Liste HGNC-Gensymbole]. Ein Befüllen der [Eigenen Liste] im Vorfeld ist empfehlenswert. Falls Sie Ihrer selbst erstellten HGNC-Gensymbolkette zusätzliche Gensymbole aus dem Datenstamm hinzufügen möchten, können Sie dies über das bekannte Icon zum Aufrufen des Datenstamms am unteren Bildschirmrand tun. Die von Ihnen so ausgewählten Gensymbole werden ebenfalls in Ihrer [Eigenen Liste] hinterlegt und stehen für das Erstellen einer selbst festzulegenden HGNC-Gensymbolkette somit zur Verfügung. Auch die [Eigene Liste Arten der Erkrankung (HGNC)] sollte so vorbereitet werden, dass die gängigsten Erkrankungsarten bereits dort hinterlegt sind, bevor Sie eine erste Erfassung im neuen Quartal vornehmen.
Um Ihnen diesen initialen Pflegeaufwand zu erleichtern, haben wir Ihnen einige Beispiele in Form eines Datenstammes bereitgestellt, aus dem Sie auf gewohntem Wege Einträge für die spätere Verwendung in die [Eigene Liste Arten der Erkrankung (HGNC)] übernehmen können.
Für einige Gebührenordnungspositionen (GOP) ist es erforderlich, genetische Kodierungen als zusätzliche Abrechnungsbegründung anzugeben – künftig mit Gensymbolen des Human Gene Nomenclature Committee (HGNC).
Konkret geht es nach Informationen der KBV um die nachfolgenden EBM-Ziffern:

Ist die entsprechende Forderung als maschinenlesbare Regel im EBM-Stamm definiert, öffnet sich nach der Eingabe der entsprechenden Ziffer ein Eingabedialog. Geben Sie hierüber die geforderte Abrechnungsbegründung ein.
Wie gewohnt führt CGM TURBOMED darüber hinaus eine Regelwerksprüfung nach Eingabe der GOP durch, ebenso beim Verlassen der [F2]/[F3]. Für den Fall, dass Ziffernzusätze zur Abrechnungsbegründung weggelassen wurden und Sie die Eingabemaske oder den Patienten verlassen, werden Sie an die Notwendigkeit der Vergabe eines Ziffernzusatzes erinnert.
Auf den Ihnen bekannten Wegen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu korrigieren.
Die neuen Ziffernzusätze finden Sie derzeit ganz unten in der Liste der Zusätze. Zudem wird bei der Erstellung der Abrechnung unter Verwendung der Option [Regelwerksprüfung] auf fehlende, notwendige Ziffernzusätze hingewiesen.

Es dürfen nur Gensymbole aus dem Datenstamm verwendet werden. Das Bearbeiten und Verändern der Gensymbole aus dem Datenstamm ist daher nicht möglich. Im Bearbeitungsdialog sind aus diesen Gründen die Felder gesperrt und nicht veränderbar.
Für den Fall, dass ein Gensymbol nicht aufgeführt sein sollte, können Sie im Menüpunkt [Eigene Listen/ Dokumentation/ HGNC-Gensymbole] über die Schaltfläche [Neuer Eintrag] (im Screenshot rot umkreist) oder die Tastenkombination [Strg + N] einen neuen Eintrag in der [Eigenen Liste] erfassen.

Das Erfassen von eigenen Einträgen ist zur besseren Unterscheidung gegenüber den Gensymbolen aus dem Datenstamm mit der [ID] 999999, sowie dem [HGNC-Gensymbol] 999999 zu kennzeichnen. Zu diesem Eintrag können Sie den von Ihnen gewünschten Gennamen hinterlegen.
2.7.2 Abrechnung von Nachzüglern
Haben Sie im Quartal 2/2025 Ziffern erfasst, die ein Abrechnungsbegründung in Form von Genzusätzen benötigen und diese noch nicht abgerechnet, können Sie diese in Quartal 3/2025 abrechnen. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass ab der Abrechnung zum Quartal 3/2025 nur noch die Angaben von HGNC-Gensymbolen akzeptiert wird. Erhalten Sie beispielsweise die folgende Meldung bei der Zifferneingabe, die sich auf die zum damaligen Zeitpunkt gültigen Regeln der KBV bezieht, ignorieren Sie diese bitte und geben stattdessen die entsprechenden HGNC-Zusätze ein.

Unter Verwendung der Option [Regelwerksprüfung] bei Erstellung der ADT-Abrechnung findet eine Regelwerksprüfung statt, die sich auf die zum damaligen Zeitpunkt gültigen Regeln der KBV bezieht. So ist es beispielsweise möglich, dass sowohl die fehlende [OMIM-P-Kodierung], als auch die fehlende Angabe [Art der Erkrankung] im Fehlerprotokoll der ADT-Abrechnung angegeben werden.
Beispielansicht:

Ignorieren Sie diese und geben stattdessen die HGNC-Zusätze ein.
Beachten Sie dennoch unbedingt die Hinweise zu fehlenden HGNC-Angaben.
2.8 Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)
Mit der ab dem 01.07.2025 gültigen elektronischen Ersatzbescheinigung können Patienten über eine Handy-App eine elektronische Ersatzbescheinigung bei ihrer Krankenkasse anfordern.
Im eMuster-Center finden Sie im Hauptmenü den Punkt [Elektr. Ersatzbescheinigung].

Mit Doppelklick auf den Namen in der Spalte [Patient] wird die elektronische Ersatzbescheinigung eingelesen.

3 Neues aus der CGM-Welt
3.1 Wichtige Erinnerung : Support-Ende für Windows 10 zum 14.10.2025
Technologien und Plattformen entwickeln sich stetig weiter. Dadurch ändern sich Anforderungen an Leistungen, Funktionsumfang und Sicherheit. Jede Software-Version erreicht irgendwann ihr Support-Ende. Um sicherzustellen, dass unsere CGM-Software stets reibungslos funktioniert, sind IT-Sicherheit, der Einsatz modernster Technik und aktuelle Betriebssysteme von großer Bedeutung.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie daran erinnern, dass Microsoft bereits seit einiger Zeit angekündigt hat, den kostenfreien Support für Windows 10 am 14. Oktober 2025 einzustellen.
Ab diesem Zeitpunkt werden für das Betriebssystem keine kostenfreien technischen Unterstützungen, Software- oder Sicherheitsupdates mehr angeboten.
Um weiterhin sicher und reibungslos mit CGM TURBOMED und weiteren CGM-Softwaremodulen (z. B. CGM PRAXISARCHIV) arbeiten zu können, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich – wie schon zuvor in unseren Update-Informationen angekündigt – zeitnah auf Windows 11 umzusteigen.
Ihr CGM TURBOMED wird Sie ebenfalls rechtzeitig über die Notwendigkeit eines Updates informieren.
Da der Wechsel zahlreiche Leistungserbringer betrifft, empfehlen wir CGM-Kundinnen und -Kunden, die Aktualisierung auf Windows 11 frühzeitig zu planen. Dies ermöglicht die rechtzeitige Prüfung der Hardware-Kompatibilität vor Ort und gegebenenfalls notwendige Neuanschaffungen. Sprechen Sie am besten schon jetzt mit Ihrem Vertriebs- und Servicepartner, um den Wechsel sicher und ohne Zeitdruck zu gestalten.
Ihr Vertriebs- und Servicepartner berät Sie zu gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen für den Austausch veralteter Hardware. So können Sie sicherstellen, dass Ihre IT-Ausstattung stets auf dem neuesten Stand ist.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website.
3.2 Einladung zur Teilnahme an unserer Umfrage in Ihrem CGM TURBOMED
Mit dem Abschluss des zweiten Quartals möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, uns Ihr Feedback zu unserem Quartalsupdate Q2/25 zu geben.
Klicken Sie hierzu einfach auf den nachfolgenden Link und helfen Sie dabei, unser Produkt für Sie fortwährend zu verbessern.
3.3 eKrankenbeförderung für Versicherte teilnehmender Krankenkassen
Für Versicherte teilnehmender Krankenkassen bietet sich die Möglichkeit, die Verordnung von Krankenbeförderung (KBV-Muster 4) direkt aus Ihrem Arztinformationssystem elektronisch an die Krankenkasse zu senden – sicher per eHBA-Signatur (elektronischer Heilberufsausweis) über die Telematik-Infrastruktur (TI). Dadurch wird der Zeitraum bis zur Genehmigung durch die Kassen signifikant verkürzt. Zudem ersparen sich Patientinnen und Patienten den mühsamen Gang zur Post, um die Papierverordnung an die Krankenkasse zu versenden.
Teilnehmende Kassen sind bislang:
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AOK NordWest
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AOK Rheinland-Hamburg
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AOK Sachsen-Anhalt
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BARMER
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DAK (zunächst nur Schleswig-Holstein, Hamburg, NRW)
Weitere Kassen folgen zeitnah.
Für Ihre Patientinnen und Patienten ändert sich der restliche Ablauf nicht. Die Genehmigung der teilnehmenden Krankenkassen wird aktuell weiterhin auf dem Postweg an die Patientin/ den Patienten zugestellt.
Wichtig: Bitte händigen Sie Ihren Patientinnen und Patienten auch wie gewohnt die gedruckte Papierverordnung aus. Diese dient weiterhin zur Vorlage beim Fahrdienstleister.
3.3.1 Ablauf
Sobald Sie die Verordnung von Krankenbeförderung (KBV-Muster 4) zum ersten Mal für einen Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen in Ihrem System aufrufen, erhalten Sie einen Hinweis, der für Sie noch einmal die wichtigsten Punkte des elektronischen Versands zusammenfasst. Diesen Hinweis können Sie bei Bedarf für die Zukunft deaktivieren, indem Sie das entsprechende Kontrollkästchen aktivieren.
Anschließend füllen Sie die Verordnung wie gewohnt aus. Ihr System unterstützt Sie dabei mit zielgenauen Hinweisen zur korrekten Befüllung – so werden Unklarheiten und damit verbundene Rückfragen der Krankenkassen an Ihre Praxis reduziert.
Nach Befüllung können Sie Ihre Patientinnen und Patienten um die mündliche Einwilligung zum digitalen Versand der Daten an die Krankenkasse bitten. Eine schriftliche Einwilligung ist nicht notwendig. Wird die mündliche Einwilligung erteilt, bestätigen Sie dies einfach per Mausklick.
Schließlich signieren Sie das Muster 4 noch per eHBA. Der Versand an die Krankenkassen des Patienten erfolgt anschließend automatisch. Die Patienten-Einwilligung sowie der Status des Versands werden automatisch in der Karteikarte der jeweiligen Patientin/ des jeweiligen Patienten erfasst.
Die Einwilligung zum Datenversand ist pro Patient für die Dauer von 540 Tagen gültig, kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Dazu rufen Sie bitte die individuellen Patienteneinstellungen auf.
Um die Funktion „eKrankenbeförderung“ zu deaktivieren, rufen Sie bitte die Einstellungen auf.
3.4 Von AGB bis Systemvoraussetzungen – alles Wichtige an einem Ort.
Entdecken Sie unsere neue, zentrale Übersicht auf unserer Webseite!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir unseren Download-Bereich aktualisieren, um Ihnen einen noch schnelleren und einfacheren Zugang zu wichtigen Informationen zu ermöglichen.
Mit diesen Anpassungen erhöhen wir nicht nur die Benutzerfreundlichkeit, sondern schaffen auch eine zentrale Seite, auf der Sie künftig relevante Dokumente für Ihr CGM TURBOMED-System bequem an einem Ort finden können.
Wichtige Informationen, wie z. B. unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und die Systemvoraussetzungen, wurden auf einer Seite gebündelt. So haben Sie jederzeit Zugriff auf wichtige Dokumente rund um Ihre CGM-Lösung.
Selbstverständlich werden diese Informationen regelmäßig erweitert und auf ihre Aktualität geprüft.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass unsere Systemvoraussetzungen aktualisiert wurden, um sie an die neuesten technischen Gegebenheiten Ihres CGM TURBOMED anzupassen. Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig über die aktuellen Voraussetzungen zu informieren, um im Bedarfsfall erforderliche Maßnahmen mit Ihrem regionalen Vertriebs- und Servicepartner besprechen und planen zu können.
Die neue Webseite erreichen Sie ganz einfach über den folgenden Link: Wichtige Dokumente zu Ihrer CGM-Lösung | CGM.
Um nun beispielsweise zu den aktualisierten Systemanforderungen zu gelangen, wählen Sie im Bereich „CGM-Praxissoftware (Primärprodukte)“ den Reiter „CGM TURBOMED“ aus und klicken innerhalb der Systemvoraussetzungen auf „Herunterladen“.

4 Anhang
4.1 Hilfreiche Präparate-Informationen
Mit diesem Update stellen wir Ihnen wieder wichtige, patientennahe Präparat-Informationen zur Verfügung. Damit Sie diese umfassend nutzen können, finden Sie im Folgenden Erläuterungen, wie Sie unsere Zusatzfunktionen in Ihrem täglichen Arbeitsablauf unterstützen:
Patienteninformationen: Deutsch, Türkisch, Russisch 


Die Patienteninfo ist ein toller Zusatznutzen für Arzt und Patienten!
Nicht nur die Diagnose, auch die gewählte Therapie ist oft erklärungsbedürftig. Schriftliche Patienteninformationen stellen sicher, dass die Patienten die gegebenen Informationen zu Hause nochmals in Ruhe nachlesen können. Bei ausgewählten Präparaten erhalten die Ärzte deshalb zum Zeitpunkt der Medikamentenauswahl die Information, dass zu diesem Präparat Patienteninformationen verfügbar sind. Da Ärzte international heilen, weisen Landesflaggen darauf hin, in welchen Sprachen die Patienteninformationen verfügbar sind. Diese können direkt im Patientengespräch aufgerufen, ausgedruckt und ausgehändigt werden.
Für folgende Präparate haben wir in Q4/2025 Patienteninformationen hinterlegt:
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Hersteller |
Präparat |
PZN |
|
Repha GmbH |
Nortase |
02496330 / 01953699 / 01953707 / 04944086 |
5 CGM TURBOMED Punkt für Punkt Update-Checkliste
5.1 Update-Checkliste
Bitte installieren Sie das Update unabhängig vom Installationsmedium, das Ihnen zur Verfügung steht, entweder durch Verwendung der heruntergeladenen Installationsdatei oder von der DVD, zunächst auf Ihrem Server (sofern vorhanden).
Wenn Sie das selbst startende Update über den Server eingerichtet haben (Funktion NetSetup), müssen Sie das Update nur auf dem Server anhand der Checkliste installieren. Nach der erfolgreichen Installation auf Ihrem Server, müssen Sie das Programm auf den Arbeitsstationen im nächsten Schritt als Administrator starten. Das Update wird dann beim ersten Start von CGM TURBOMED eigenständig auf Ihrer Arbeitsstation installiert.
Wenn in Ihrer Praxis das selbst startende Update über den Server eingerichtet ist (Funktion NetSetup), können Sie das Update einfach auf dem Server anhand der nachfolgenden Checkliste installieren. Nachdem das Update erfolgreich auf Ihrem Server installiert wurde, starten Sie im nächsten Schritt CGM TURBOMED auf den Arbeitsstationen als Administrator. Das Update wird beim ersten Programmstart automatisch auf Ihrer Arbeitsstation installiert.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie bitte darauf, dass Sie das CGM TURBOMED-Update immer mit Administratorrechten starten, da diese Rechte zwingend für eine erfolgreiche Installation benötigt werden.
Um das Update mit Administratorrechten zu starten, klicken Sie mit einem rechten Mausklick auf die [setup.exe] und klicken anschließend auf [Als Administrator ausführen].

Nach der Update-Installation muss auch der erste Start von CGM TURBOMED mit Administratorrechten erfolgen.
Hat Ihr Hardware-Betreuer für Sie eine andere individuelle Update-Routine eingerichtet, beachten Sie bitte die entsprechenden Installationshinweise Ihres Hardware-Betreuers.
5.2 Update-Installation
5.2.2 Wichtiges vorab
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Es muss mindestens die CGM TURBOMED-Version 25.2.2 installiert sein.
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Starten Sie die Updateinstallation nicht während oder kurz vor der Sprechstunde.
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Führen Sie eine Datensicherung oder Datenspiegelung durch und prüfen Sie diese.
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Führen Sie das CGM TURBOMED Checkup-Tool aus. Die aktuelle Version finden Sie auf unserer Service-Homepage unter service.turbomed.de im Reiter [Dokumentation/ Tipps & Hilfen] oder direkt auf der Update-DVD im Ordner [Extras/ Checkup-Tool].
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Beenden Sie alle geöffneten Programme (wie CGM TURBOMED, Microsoft Word etc.) an allen Arbeitsplätzen.
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Starten Sie den Server und die jeweiligen Arbeitsplätze vor deren Installation neu, um sicherzugehen, dass keine Prozesse den Installationsprozess behindern.
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Stellen Sie sicher, dass Sie als Administrator angemeldet sind.
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Deaktivieren Sie vorhandene Virenscanner vorübergehend an allen Arbeitsplätzen.
5.3 Nur bei Verwendung des Online-Updates
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Laden Sie das CGM TURBOMED-Update von unserer Service-Homepage service.turbomed.de oder über unser modernes Update-Management-Tool [CGM SMART UPDATE] herunter. Weitere Informationen zum CGM SMART UPDATE finden Sie auf unserer Service-Homepage unter service.turbomed.de im Bereich [Dokumentation/ Tipps & Hilfen] oder direkt in der CGM TURBOMED Gebrauchsanweisung [F1] im Kapitel [CGM SMART UPDATE].
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Führen Sie die Installationsdatei unter Administratorrechten aus.
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Folgen Sie den Hinweisen, die Ihnen während des Installationsvorgangs angezeigt werden. Bestätigen Sie alle Updatedialoge mit den Auswahlfeldern [Ja], [Weiter] oder [Installieren] und schließen Sie die Installation mit [Fertigstellen] ab.
5.4 Nur bei Verwendung der Update-DVD
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Legen Sie die Update-DVD in das DVD-Laufwerk ein.
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Um einen sicheren Installationsprozess zu gewährleisten, empfehlen wir, die Installation nicht direkt von der DVD, sondern von der Festplatte aus durchzuführen. Kopieren Sie hierfür die Update-DVD mit dem mitgelieferten Tool [CopyDVD] auf Ihre Festplatte. Dieses finden Sie im Ordner [CopyDVD] direkt auf der Update-DVD. Der Aufruf des Tools [CopyDVD] erfolgt über das [Windows-Startmenü/ CopyDVD/ CopyDVD starten]. Der lokale Standard-Ablagepfad der Daten wird im Tool [CopyDVD] angezeigt. Rufen Sie anschließend die [setup.exe] mit Administratorrechten von der Festplatte aus auf.
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Folgen Sie den Hinweisen, die Ihnen während des Installationsvorgangs angezeigt werden. Bestätigen Sie alle Updatedialoge mit den Auswahlfeldern [Installieren], [Ja] oder [Weiter] und schließen Sie die Installation mit [Fertigstellen] ab.
5.5 Für alle Installationsarten
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Die Setup-Routine beginnt mit der Überprüfung der zusätzlichen Laufzeitkomponenten und zeigt gegebenenfalls bei unzureichendem oder nicht aktuellem Stand ein Fenster mit weiteren für den Betrieb von CGM TURBOMED erforderlichen Komponenten an. Bitte bestätigen Sie dieses Fenster mit der Schaltfläche "Installieren" und warten Sie, bis die Installation abgeschlossen ist.

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Fortgeführt wird das Update mit dem [CGM TURBOMED Setup-Check]. Klicken Sie, nachdem Sie die Informationen gelesen haben und die Installationsvoraussetzungen erfüllt sind, auf die Schaltfläche [Ja]. Sind die Installationsvoraussetzungen nicht erfüllt, wählen Sie die Schaltfläche [Nein] - der Installationsvorgang wird abgebrochen.

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Im darauffolgenden Fenster werden Ihnen [Wichtige Hinweise zum CGM TURBOMED-Update] angezeigt. Nachdem Sie die Hinweise gelesen haben, bestätigen Sie diese bitte mit der Schaltfläche [Weiter].

Um sicherzustellen, dass die korrekte Installation von CGM TURBOMED aktualisiert wird,
erlaubt das Update im nächsten Fenster das Ändern des Installationsverzeichnisses. Im Regelfall sollte dieses jedoch bereits korrekt vorbelegt sein, so dass Sie die Pfadangabe mit einem Klick auf die Schaltfläche [Weiter] bestätigen können.

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Im nächsten Schritt haben Sie die Möglichkeit, zwischen [Programm aktualisieren], [Programm ändern] oder [Programm reparieren] zu wählen. Die Option [Programm aktualisieren] wird hier standardmäßig vorgeschlagen. Bitte bestätigen Sie diese Einstellung mit einem Klick auf die Schaltfläche [Weiter].

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Anschließend wird Ihnen die [Lizenzvereinbarung] angezeigt. Haben Sie diese gelesen und sind damit einverstanden, bestätigen Sie dies bitte durch Betätigen des Schalters [Weiter].

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Sind Sie nun bereit CGM TURBOMED zu aktualisieren, klicken Sie bitte im nachfolgenden Dialog [Bereit das Programm zu aktualisieren] auf die Schaltfläche [Installieren].

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Am Ende der erfolgreichen Updateinstallation wird ein Hinweisfenster angezeigt, in dem Sie darauf hingewiesen werden, dass der erste Start von CGM TURBOMED nach dem Update als Administrator erfolgen muss. Haben Sie den Hinweis gelesen, bestätigen Sie dies, indem Sie ein Häkchen in das Kästchen (sog. „Checkbox“) setzen. Erst dann wird die Schaltfläche [Fertig stellen] aktiv und Sie können das Fenster über diesen Schalter schließen.

Der erste Start von CGM TURBOMED nach dem Update muss mit Administratorrechten erfolgen (s. Kapitel [CGM TURBOMED Punkt für Punkt Update-Checkliste]).
5.6 Erster Start von CGM TURBOMED nach der Update-Installation
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Starten Sie nach erfolgreichem Installieren des Updates Ihr CGM TURBOMED manuell als Administrator. Wie Sie CGM TURBOMED mit Administratorrechten starten, lesen Sie am Anfang dieses Kapitels [CGM TURBOMED Punkt für Punkt Update-Checkliste].

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Bitte lassen Sie das Programm alle ggf. notwendigen Datenbankkonvertierungen durchführen, indem Sie die in diesem Fall erscheinende Abfrage mit der Schaltfläche [Ja] bestätigen.
Erst nach dem Abschluss aller notwendigen Datenbankkonvertierungen ist der Updateprozess vollständig abgeschlossen.
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Starten Sie auch den Server nach der Update-Installation und dem ersten Start von CGM TURBOMED mit Administratorrechten neu.
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Beim [NetSetup*] muss der erste Start an den Clients ebenfalls als Administrator erfolgen.
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Direkt nach dem Update empfehlen wir einen Neustart des Servers und aller Arbeitsplätze, um alle üblichen Prozesse und Dienste wieder zu starten.
Bei Fragen, Anregungen oder Schwierigkeiten steht Ihnen unsere Hotline selbstverständlich telefonisch unter der Nummer +49 (0) 261 8000-2345 zur Verfügung. Die Servicezeiten finden Sie unter [Das Hilfe-System von CGM TURBOMED] auf der folgenden Seite.
*Das [NetSetup] ist ein Installationsverzeichnis, mit dem über das Netzwerk Installationen von CGM TURBOMED zur Verfügung gestellt werden. Für CGM TURBOMED bedeutet dies, dass die Installation des Updates am Server über die Setup.exe manuell angestoßen werden muss. Die Arbeitsstationen beziehen Ihre Updateinhalte nach finaler Installation automatisch vom Praxisserver.
6 Das Hilfe-System von CGM TURBOMED
6.1 Hinweise zur Nomenklatur in diesem Dokument
Um einzelne Steuer- oder Anzeigeelemente sowie Eingabetexte in diesem Dokument so zu kennzeichnen, dass sie sowohl bei der Anzeige auf Ihrem Monitor als auch bei einem Schwarz-Weiß-Ausdruck gut zu identifizieren sind, wird auf eine eindeutige Formatierung des erklärenden Textes zurückgegriffen, die folgenden Formatierungsregeln unterliegt:
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[alle Steuer- oder Anzeigeelemente sowie Eingabetexte, Pfadangaben, Aufrufpfade, Hyperlinks und andere Verlinkungen in eckigen Klammern]
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[Pfadangaben in einer Dateistruktur, sowie Aufrufpfade innerhalb des Programms in blau und in eckigen Klammern]
6.2 CGM TURBOMED-YouTube-Kanal
Kennen Sie eigentlich schon unseren Youtube-Kanal? Alle CGM TURBOMED-Tutorials und alle unsere Online-Seminar-Aufzeichnungen finden Sie nicht nur auf unserer Website cgm.com/turbomed-termine sondern auch direkt auf unserem YouTube-Kanal:
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6.3 CGM TURBOMED Gebrauchsanweisung [F1]
Bei Fragen zur Bedienung von CGM TURBOMED steht Ihnen direkt im Programm eine umfangreiche Gebrauchsanweisung zur Verfügung, die Sie an jeder beliebigen Programmstelle durch Betätigen der Taste [F1] aufrufen können. Diese öffnet sich in demjenigen Kapitel, das dem von Ihnen vor dem Betätigen der Taste [F1] verwendeten CGM TURBOMED-Modul entspricht. Über diesen kontextsensitiven Aufruf der Gebrauchsanweisung hinaus, steht Ihnen selbstverständlich auch eine Suchfunktion zur Verfügung, die Ihnen das Auffinden weiterer Kapitel erleichtert.
6.4 CGM TURBOMED Anwender-Hotline
WIR SIND FÜR SIE DA!
Hotline & Servicezeiten
Telefon: +49 (0) 261 8000‐2345*
Fax: +49 (0) 261 8000‐3345
E-Mail: hotline.turbomed@cgm.com
oder im Internet unter www.cgm.com/turbomed
* Unsere Hotline-Zeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr außer an bundeseinheitlichen Feiertagen.

