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CGM Knowledge Base

Patientenmenü - Übernahme der PLZ

Bei der manuellen Patientenaufnahme können Sie die Postleitzahl setzen lassen, wenn Sie die Postleitzahl unter Eigene Listen/ Verwaltung/Personen innerhalb der Liste der Straßen und der Liste der Orte entsprechend hinterlegt haben. In der Straßen-Liste lässt sich ganz schnell und einfach einen Hausnummernbereich mit einer PLZ versehen, genau wie Sie auch in der Liste der Orte entweder eine Default-Postleitzahl (für kleinere Orte mit nur einer Postleitzahl) oder einen Postleitzahlenbereich (von-bis) angeben können. Dazu selektieren Sie einen Straßen- / Ortsnamen in der entsprechenden Liste und drücken F7 zu Bearbeitung.

HInweis_klein.gif HINWEIS: HInweis_klein.gif

  • Bei der Hausnummernvergabe in der Liste der Straßen muss beachtet werden: Sie müssen sowohl für die geraden als auch für die ungeraden Straßennummern eine PLZ angeben. Für den Hausnummernbereich 1-100 einer Straße muss also zweimal eingetragen werden: 1-99 (ungerade) und 2-100 (gerade).

Besonders wichtig ist dies, wenn es sich um eine sehr lange Straße handelt, die sich über mehrere PLZ-Bereiche erstreckt. Dann wird die Angabe der geraden und ungerade Hausnummern nämlich entscheidend - siehe Beispiel:
 

Beispiel PLZ.gif

Wie Sie in der Beispielabbildung sehen können, wurde gerade der Listeintrag der fiktiven Straße "Langer Damm" bearbeitet und die Hausnummern sind eingetragen worden. Diese Straße hat die Hausnummern 1-110 und verläuft durch die beiden PLZ-Bereiche 24118 und 24119, daher ist ein Aufteilen der Nummern wichtig. Die letzte gerade Hausnummer des PLZ-Bereiches 24118 beträgt im Beispiel 62, die letzte ungerade 63. Damit ist die Bearbeitung hier abgeschlossen.

Haben Sie nun Wohnorte und Straßen in den Eigenen Listen hinterlegt, können Sie diese bei der manuellen Aufnahme im Feld PLZ über F9 zuerst in der Auswahl Orte und anschließend in der Straßenauswahl anwählen. Nun brauchen Sie nur noch die Hausnummer eintragen und die PLZ wird gesetzt.

i_blue_sm.GIF Info i_blue_sm.GIF

  • Wird ein zu langer Ortsname oder Straßenname ausgewählt, so wird dieser auf die von Ihrer KV zugelassenen Gesamtlänge (Straße 28 Zeichen und Ort 23 Zeichen) gekürzt.

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