KV Abrechnung - ASV-Abrechnung
Neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, die noch nicht im EBM stehen, können seit Januar 2015 unkompliziert mit der regulären Quartalsabrechnung an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung übermittelt werden. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV einigten sich dazu auf ein Abrechnungsverfahren. Dieses sieht vor, dass Leistungen, die noch nicht Bestandteil des EBM sind, aber im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) angewendet werden dürfen, mit bundeseinheitlichen Pseudoziffern gekennzeichnet werden. Damit ist die Abrechnung auch von diesen Leistungen über die KV möglich, und die Ärzte müssen die Rechnungen nicht bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen.
Einrichtung der ASV-Abrechnung
Zur Aktivierung ist es notwendig, über Sonstiges/ Praxisdaten in den Arztdaten die ASV-Teamnummer zu hinterlegen.
Info
-
Jedes Team erhält eine einheitliche ASV-Teamnummer. Beim Praxisarzt wird diese ASV-Teamnummer(n) eingetragen. Diese ASV-Teamnummer(n) eines jeden Arztes wird im Zuge der KV-Abrechnung übertragen.
Die ASV-Teamnummer beantragen Sie bei der ASV-Servicestelle www.asv-servicestelle.de.
Nach Anwahl des Punktes ASV-Teamnummer öffnet sich das Fenster ASV-Teamnummer bearbeiten.
Über den Button Hinzufügen tragen Sie die Ihnen zugewiesene 9-stellige ASV-Teamnummer ein und bestätigen die Eingabe mit OK.
Vorgehen bei der Abrechnung
ASV-Ärzte, die solche Leistungen abrechnen, geben seit Januar 2015 die jeweilige Pseudoziffer in ihrer Abrechnung an und kennzeichnen sie via F4 mit dem Gebührennummernzusatz ASV-Teamnummer mit ihrer ASV-Teamnummer.
Bei der Abrechnung einer noch nicht im EBM befindlichen Ziffer bzgl. der ASV-Abrechnung ist es notwendig, die GOÄ-Pseudoziffer mittels des Gebührennummernzusatzes Sachkostenbezeichnung und die Preise mittels des Gebührennummernzusatzes Sachkosten zu erfassen.
HINWEIS:
-
Die Pseudoziffern erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen KV.

