HMK - Praxisbesonderheiten und langfristige Verordnungen
Seitens der KBV wurden zum 01.04.2013 neue Vorgaben zur Langfristigen Verordnung von Heilmitteln eingeführt. Diese unterscheiden sich in langfristige Verordnungen und Praxisbesonderheiten.
Eigene Liste Praxisbesonderheiten und langfristige Heilmittel
Um alle langfristigen Verordnungen und Praxisbesonderheiten aufzuzeigen, haben wir eine Eigene Liste für diese geschaffen.
Diese finden Sie unter Hauptmenü/ Eigene Listen/ Heilmittel/ Praxisbesonderheiten und langfr. Heilmittel.
Mit dem Update werden alle Einträge aus dem Datenstamm Praxisbesonderheiten und langfristige Heilmittel in die Eigene Liste übernommen. Diese Eigene Liste enthält alle Kombinationen (ICD-Codes und Indikationsschlüssel), welche zu einer langfristigen Heilmittelverordnung führen können.
WICHTIG:
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Löschen Sie keine Einträge aus der Eigenen Liste. Sind diese nicht mehr vorhanden, so ist für diese Kombination keine Verordnung mehr möglich.
Die Eigene Liste ist mit den o.g. Überschriften aufgebaut, welche auch individuell ein- und ausgeblendet werden können.
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Spalte ICD-10 |
Die Spalte ICD-10 beinhaltet den ICD-Code einer Diagnose, welchen ein Patient besitzen muss, um eine Praxisbesonderheit oder langfristige Verordnung erhalten zu können. |
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Spalte Indikationsschlüssel |
In der Spalte Indikationsschlüssel wird immer ein Indikationsschlüssel aufgezeigt, welcher bei der entsprechenden Diagnose zu einer Praxisbesonderheit oder langfristigen Verordnung führt. |
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Spalte Praxisbesonderheit |
Da zwischen Praxisbesonderheiten und langfristigen Heilmitteln unterschieden wird, werden in dieser Spalte alle Praxisbesonderheiten mit einem „X“ gekennzeichnet. Die Langfristigen Heilmittel haben keine Markierung. |
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Spalte zusätzlich benötigte ICD-Codes |
Ob verordnet werden darf, hängt nicht immer nur an einem ICD-Code und einem Indikationsschlüssel. Zusätzlich benötigte ICDs werden hier auch angegeben. Es kann also sein, dass ein Patient zwei bestimmte Diagnosen bekommen muss, damit eine solche Verordnung ausgestellt werden darf. |
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Spalte Verordnungsdauer begrenzt und maximale Verordnungsdauer |
Sind bestimmte Verordnungen von den Kassen von vornherein in dem Zeitraum begrenzt, so werden diese in der Eigenen Liste mit einem „X“ gekennzeichnet. Zusätzlich wird in der Spalte Maximale Verordnungsdauer der Zeitraum in Tagen angezeigt. |
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Spalte nicht Aktualisieren |
Haben Sie beispielsweise selbst Kombinationen angelegt, welche nur in Ihrem KV-Bereich gültig sind, so können Sie im Bearbeitungsformular ein Kreuz bei nicht aktualisieren setzen. Wird die Eigene Liste in Zukunft durch Anpassungen aktualisiert, so werden diese Einträge nicht überschrieben. Diese Einträge werden ebenfalls mit einem „X“ gekennzeichnet. |
Selbstverständlich ist es Ihnen möglich, weitere Kombinationen in Ihrer Liste anzulegen oder auch bestehende Einträge zu bearbeiten.
Bearbeitungs-Formular
Bearbeiten Sie in der Eigenen Liste einen Eintrag bzw. legen Sie einen neuen an, da dieser zusätzlich in Ihrem KV-Bereich gültig ist, so erhalten Sie folgendes Fenster:
Hier können Sie alle erforderlichen Einträge tätigen, um eine neue Kombination hinzuzufügen.
HINWEIS:
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Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer KV, ob es für Ihren KV-Bereich weitere Kombinationen gibt. Alle bundesweit gültigen Praxisbesonderheiten und langfristigen Heilmittel haben wir für Sie bereits in Ihre Eigene Liste/ Heilmittel/ Praxisbesonderheiten und langfr. Heilmittel übernommen.
Verordnung Praxisbesonderheit
Verordnen Sie nun eine solche Kombination bei einem Patienten, beispielsweise eine Praxisbesonderheit (RE2 und die Diagnose C70.0), so wird Ihnen folgende neue Ansicht angezeigt:
Das Kreuz im Feld langfr. Verordnung wird gesetzt und die benötigten Felder kommen zur Ansicht.
Tragen Sie hier bitte das von der Krankenkasse geforderte Akutereignis ein. Anhand dessen errechnet CGM TURBOMED den Verordnungszeitraum, der sofort eingetragen wird.
Sollten Sie für den Verordnungszeitraum eine Spanne von einem Jahr gewählt haben, die jedoch z.B. auf ein halbes Jahr begrenzt ist, erhalten Sie folgende Meldung.
Bitte prüfen Sie in diesem Fall, für welchen Zeitraum die Verordnung ausgestellt wurde und passen Sie Ihre Eingaben an. Dies können Sie in der Eigenen Liste/ Heilmittel/ Praxisbesonderheiten und langfr. Heilmittel einsehen. In der Spalte Verordnungsdauer ist der Zeitraum in Tagen hinterlegt.
Ist keine Zeitraumbegrenzung für eine Praxisbesonderheit vorhanden, so wird das Feld für das Akutereignis ausgeblendet.
Sollten Sie bei Ihren Verordnungen den gültigen Verordnungszeitraum überschreiten, so erhalten Sie folgende Meldung:
Erhalten Sie diese Meldung, so dürfen Sie die Verordnung nur noch begrenzt ausstellen bzw. der Verordnungszeitraum ist abgelaufen.
Verordnung Langfristige Verordnung
Langfristige Verordnungen, die ebenfalls in der Eigenen Liste/ Heilmittel/ Praxisbesonderheiten und langfr. Heilmittel entsprechend gekennzeichnet sind, werden immer außerhalb des Regelfalles verordnet und fallen nicht ins Budget.
Zeitliche Begrenzungen für eine solche Verordnung wurden von vornherein nicht festgelegt, daher fällt hier das Feld für das Akutereignis weg. Sollte Ihnen keine Zeitraumbegrenzung bekannt sein, wann die Verordnung endet, so lassen Sie das Feld Verordnungszeitraum bis frei und tragen Sie das Datum nach, sobald Sie von der Krankenkasse die entsprechende Information erhalten haben.
Sollten Sie eine Verordnung ausstellen, die eine Genehmigung der Krankenkasse benötigt, stehen Ihnen für die Dokumentation die Felder Antrag gestellt und Genehmigung erhalten zur Verfügung.
Haben Sie Praxisbesonderheiten verordnet, so werden diese, wie bisher, im Reiter bish. Verordnungen als Erst-/ Folge-V oder a.Regel gekennzeichnet. Praxisbesonderheiten durchlaufen das reguläre System, das bedeutet Erst-/Folge-Verordnung und außerhalb des Regelfalls.
Das Vorgehen bei langfristigen Verordnungen ist etwas anders. Diese werden nicht ins Budget gezählt und werden als Lang-V dargestellt. Somit können Sie auf einen Blick sehen, ob es sich um eine langfristige Verordnung handelt.
Besonderheiten
Hat ein Patient beispielsweise die Diagnose M51.0, ist es für eine langfristige Verordnung erforderlich, dass der Kraftgrad =<3 ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so darf die Verordnung nicht langfristig ausgestellt werden. Einen entsprechenden Hinweis zeigen wir Ihnen im Informationsbereich an der Seite des Reiters Verordnung an.
Zusätzlich benötigte ICD-Codes
Für einige Verordnungen ist es notwendig, dass der Patient über 2 Diagnosen verfügt, damit eine langfristige Verordnung ausgestellt werden kann.
Beide Diagnosen müssen Sie in das Diagnosenfeld eintragen, damit dies erkannt wird und eine langfristige Verordnung ausgestellt wird.
Nur dann wird das Kreuz im Feld langfristige Verordnung gesetzt. Haben Sie nur eine Diagnose eingetragen, so wird eine normale Verordnung ausgestellt.
Statistik
Langfristige Verordnungen fallen nicht ins Budget. Verordnungen, die als solche gekennzeichnet sind, werden im Informationsbereich aus dem bereits verordneten Budget der Heilmittel herausgerechnet.
Übernahme der Begründung bei Folgeverordnungen außerhalb des Regelfalls
Wurde vom Patienten aus über das Menü Rezept/ Heilmittelverordnung gemäß Heilmittelrichtlinien oder über Strg+H eine Verordnung außerhalb des Regelfallsmit Begründung ausgestellt, wird diese Begründung bei einer weiteren Verordnung außerhalb des Regelfalls ins Eingabefenster Begründung bei Verordnung außerhalb des Regelfalls übernommen. Hier kann die Begründung bearbeitet oder direkt auf die Verordnung übernommen werden.

