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CGM Knowledge Base

HMK - Heilmittelverordnungskatalog

Prüfnummer: Y/495/1701/36/112

Die richtlinienkonforme Heilmittelverordnung inklusive KV-spezifischer Preise

Mit der neuen Heilmittelverordnung stellt CGM TURBOMED Ihnen eine sehr komfortable Möglichkeit der Verordnung nach den Vorgaben der bundeseinheitlichen Heilmittel-Richtlinien zur Verfügung.

Menüaufruf.gif

Wählen Sie einfach via F9 oder über das grüne Dreieck, die neue Indikationsauswahl oder geben direkt in das Feld den Indikationsschlüssel (z.B. ws1a) ein:

Indikation.gif

Die Therapiemaßnahmen und Indikationen werden farblich zum Heilmittelkatalog passend in einer Baumansicht abgebildet, so dass Sie stets die Orientierung behalten.

Auswahl-Heilmittel.gif

Wählen Sie die entsprechende Leitsymptomatik in dem mitgelieferten Katalog aus und es werden die zulässigen Heilmittel für die Verordnung angeboten:

HMV-Erstverordnung.gif

Mit Enter gelangen Sie in die weiteren Felder innerhalb des Reiters Heilmittel-Katalog. Im Feld Diagnose wählen Sie eine Diagnose aus. Das Feld ICD wird nach Eingabe einer Diagnose gefüllt und dient der Überprüfung des Regelfalles. Wählen Sie nun noch das gewünschte Heilmittel aus (und ggfs. über Strg-Mausklick noch ein ergänzendes Heilmittel). Durch Betätigen der Entertasten bzw. durch Mausklick auf den Button Verordnen, wird das Verordnungsblatt zur aktuellen Verordnung geöffnet:

Frequenzauswahl.gif

Das angewählte Heilmittel wird mit Standardwerten zu Menge, Frequenz (Anzahl/Woche) und Regelfallinformationen ausgeliefert. Möchten Sie die Anzahl pro Woche verändern, reicht ein Mausklick auf den Pfeil, um eine Combobox zu öffnen, die Ihnen eine Auswahl zur Übernahme anbietet. Der Preis pro Behandlung wird mit der Verordnungsmenge multipliziert und in die Karteikarte als Gesamtpreis für spätere statistische Berechnungen geschrieben.

HInweis_klein.gif HINWEIS: HInweis_klein.gif

  • Die Preistabellen, die teilweise auf den KV-Homepages bereitstanden bzw. die wir auf Rückfrage erhalten haben, sind manuell eingepflegt worden und waren nicht immer vollständig. Bitte kontrollieren Sie ggf. die Preise, die in der Eigenen Liste Heilmittel hinterlegt sind. (CGM TURBOMED übernimmt für die Richtigkeit keine Gewähr.)

Die Texte zur Leitsymptomatik und dem Therapieziel sind durch die vorherige Indikations-Auswahl übernommen worden. Ebenso ist der Indikationsschlüssel über diese Auswahl generiert worden. Innerhalb der Leitsymptomatik und den Therapiezielen können Sie über F9 in die Auswahl der zur Verfügung stehenden [Leitsymptomatik] und Therapieziel springen.

Im unteren Bereich Regelfall können Sie festlegen, ob es sich um eine Erstverordnung oder eine Folgeverordnung handelt. Wenn nötig, verändern Sie durch Mausklick oder durch die Hotkeys F2 bzw. F3 das Kreuz.

Möchten Sie, dass der Therapiebeginn und das Therapieende mit gedruckt werden, setzen Sie ein Kreuz im Feld Drucken.

Wurde ein Heilmittel als Gruppentherapie angewählt, wird direkt über CGM TURBOMED das Kreuz in das Feld Gruppentherapie gesetzt.

Bei Auswahl des Feldes Verordnung außerhalb des Regelfalles wird die Begründungsseite geöffnet, damit eine Begründung zur medizinischen Notwendigkeit hinterlegt werden kann.

Über den Button Drucken wird eine Druckansicht des Formulars geöffnet - hier werden keine weiteren Editiermöglichkeiten angeboten, sondern es wird lediglich das Formular angezeigt, welches nun zum Druck eingelegt werden muss.

HInweis_klein.gif HINWEIS: HInweis_klein.gif

  • CGM TURBOMED liefert die Einstellungen zum Drucken der Formulare mit einer Druckvorschau aus. Möchten Sie die Formulare direkt ohne Druckvorschau ausdrucken, rufen Sie die Heilmittelverordnung auf und betätigen Sie Strg-E, um die Einstellungen aufzurufen. Über den Button Zusatz gelangen Sie zu den Einstellungen der Druckvorschau.

Zusatzeinstellungen.gif

Setzen Sie das Kreuz im Feld Drucken ohne Vorschau und speichern Sie Ihre Änderung über den Button Übernehmen. Zukünftig wird das ausgewählte Formular über den Button Drucken direkt ohne Druckvorschau ausgedruckt.

In der Karteikarte sind dann die multiplizierten Preise der jeweiligen Krankenkasse übernommen worden und können für statistische Zwecke weiterverwendet werden.

Auch findet man nun 2 HMV-Einträge in der Karteikarte das neue HMV-Formular (mit Angabe des Indikationsschlüssels -> wichtig für Folgeverordnungen) und die Druckansicht des jeweiligen Heilmittelvordruckes.

Karteieintrag.gif

Beim nächsten Aufruf des Menüpunktes Heilmittelverordnung gemäß Heilmittelrichtlinien werden in der ersten Ansicht die bisherigen Verordnungen des Patienten angezeigt, so dass schnell eine Folge-Verordnung möglich ist:

Folgeverordnung.gif

Wählen Sie einfach das gewünschte Heilmittel an und Betätigen den Button Verordnen.

Bei der Verordnung zur Stimm-Sprech-Sprachtherapie wird zusätzlich eine HNO-Befundungsmaske eingeblendet:

Befundmaske.gif

Die hier hinterlegten Befunde werden dann ebenso in die Druckansicht übernommen.

Heilmittelverordnung: Übernahme mehrerer Diagnosen möglich

Bei der Heilmittelverordnung gemäß Heilmittelrichtlinien haben Sie die Möglichkeit, mehrere Diagnosen in das Feld Diagnose zu übernehmen. Egal, ob man die Diagnosen aus der Eigenen Liste der Diagnosen (F9) oder aus den Abrechnungs- und Dauerdiagnosen des Patienten (F11) übernimmt.

HInweis_klein.gif HINWEIS: HInweis_klein.gif

  • Die Änderungen der Heilmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses werden berücksichtigt. Die Änderungen beziehen sich auf §12, Abschnitt 7.

Nachfolgend ein Auszug:

"Die gleichzeitige Verordnung eines "vorrangigen Heilmittels" (A) und eines "optionalen Heilmittels" (B) bei derselben Schädigung ist nicht zulässig. Bei Maßnahmen der Ergotherapie kann die Verordnungsmenge je Verordnungsvordruck auf verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden, soweit der Heilmittelkatalog in der Diagnosengruppe mehrere vorrangige Heilmittel vorsieht."

Wählt man nun also eine Indikation der Ergotherapie aus, ist es möglich, zwei vorrangige Heilmittel (A) und zusätzlich eines der Kategorie B oder C auf einem Vordruck zu verordnen:

HMV_Erstverordnung_EN1.gif

Im hier gezeigten Beispiel wurden 2 vorrangige Heilmittel sowie ein optionales in die Verordnung übernommen.

Achtung_gelb_25x21.gif ACHTUNG: Achtung_gelb_25x21.gif

  • Natürlich darf die Gesamtmenge der verordneten A-Heilmittel nicht die Gesamt-Verordnungsmenge für die Kategorie A überschreiten.

Auf dem Ausdruck der Heilmittelverordnung werden die beiden vorrangigen Heilmittel untereinander in eine Zeile gedruckt:

Heilmittelverordnung_18.gif

Verpflichtende Angabe des ICD-10-Code auf Muster 13, 14 und 18

Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der KBV gehört eine ICD-10-Angabe auf den Heilmittelverordnungen (Muster 13, 14 und 18) im dafür vorgesehenen Feld ICD-10-Code ab dem 01.07.2014 zu den Pflichtangaben. Dies gilt für die Heilmittelverordnung gemäß Heilmittelrichtlinien über Strg-H sowie für die direkten Formularaufrufe über das Menü Rezepte.

HMV_ICD.gif

HInweis_klein.gif HINWEIS: HInweis_klein.gif

  • Des Weiteren ist laut KBV Anforderungen auf den Mustern 13, 14, und 18 der therapierelevante endstellige ICD-10-Code anzugeben. Sollten Sie eine nicht endstellige Diagnose gewählt haben, werden Sie per Hinweis darüber informiert.

Hinweis_Diagnose_nicht_endstellig.gif

Mit Bestätigung über den Button OK wird die nicht endstellige Diagnose übernommen. Mit Abbrechen springen Sie zurück in die Eigene Liste bzw. in die Diagnosenübersicht (F11) des Patienten, um eine endstellige Diagnose auszuwählen. Soll der Ausdruck des Formulars ohne Änderung der Diagnose erfolgen, erscheint der folgende Hinweis:

Hinweis_Korrektur_Diagnose.gif

Über Ja wird Ihnen das Formular zur Korrektur angezeigt. Bei Anwahl des Buttons Nein wird die Heilmittelverordnung ausgedruckt.

Therapieziel und gegebenenfalls neurologische/psychiatrische, pädiatrische, orthopädische Besonderheiten

Über die Heilmittelverordnung gemäß Heilmittelrichtlinien (Strg-H) wurde die Ansicht der Eingabefelder Therapieziel und gegebenenfalls neurologische/psychiatrische, pädiatrische, orthopädische Besonderheiten dahingehend angepasst, dass die Reihenfolge der Felder dem Heilmittelformular entspricht:

HMV_Aufbau.gif

HMV_Aufbau_Formular.gif

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