Formulare - Grünes Rezept
Rezeptfreie bzw. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen seit dem 01.01.2004 für Patienten über 12 Jahren nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Eine Ausnahme stellen nicht rezeptpflichtige Arzneimittel dar, die im Rahmen der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen zum Therapiestandard gehören (z.B. ASS nach Herzinfarkt).
Einstellungen Privatrezept / Grünes Rezept
Die Einstellungen der Rezept-Auswahl sind vom Rezept aus aufrufbar:
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Rezept aufrufen
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Tastenkombination Strg+E oder über das Pulldown-Menü [Ansicht/ Einstellungen]
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Button Zusatz
Wünschen Sie, dass generell auf dem "Grünen Rezept" oder dem Privatrezept verordnet werden soll (sofern das Präparat nicht rezeptpflichtig ist), so deaktivieren Sie den Punkt nicht rezeptpflichtige Präparate auch auf Kassenrezept anbieten, in diesem Fall entfällt die o.a. Abfrage. Möchten Sie zusätzlich auf dem "Grünen Rezept" den Kassennamen mit ausgedruckt haben, aktivieren Sie dies über das entsprechende Ankreuzfeld:
Verlassen Sie die Zusatzeinstellungen und die Formulareinstellungen durch Anklicken des Buttons Übernehmen (Alt+B).
Berücksichtigung bestimmter Diagnosen
Wünschen Sie, dass generell bei der Verordnung eines Präparates und einer bestimmten, Diagnose das Kassenrezept verwendet wird, so können Sie dies innerhalb des Medikamentes in der Eigenen Liste verankern. Das könnte bspw. der Fall sein bei ASS und Z.n. Herzinfarkt: in diesem Beispiel ist ASS medizinisch sinnvoll und geboten und wird deshalb zu Lasten der Krankenkasse verordnet.Wählen Sie zunächst die entsprechende Diagnose in der Eigenen Liste der Diagnosen aus und bearbeiten diese über [F7]. In dem Feld Interne Diagnosengruppen wählen Sie eine Gruppe aus, indem Sie in die Überschrift des Feldes klicken. Legen Sie in der Auswahl der Diagnosengruppen ggf. eine neue Gruppe über [Strg+N] an und schaffen bspw. die Gruppe "Herzinfarkt".
Bearbeiten Sie anschließend z.B. das Präparat ASS eines beliebigen Herstellers innerhalb der [Eigenen Liste/ Medikamente] über [F7]. Klicken Sie auch hier in die Überschrift des Feldes Nur bei Diagnosengruppe und es öffnet sich die Auswahl der Diagnosengruppen. Wählen Sie nun die eben angelegte Gruppe aus.
Wann auch immer Sie anschließend dieses Präparat bei einem Patienten über 12 Jahren verordnen, wird zunächst auf die gesetzte Diagnose des Patienten geachtet und dann entschieden, ob ein Kassenrezept (bei entsprechender Diagnose) oder ein Privatrezept bzw. Grünes Rezept für die Verordnung erscheint.
Mit Hilfe eines Schalters in den Grundeinstellungen bietet CGM TURBOMED Ihnen die Möglichkeit, vor jeder Verordnung von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten einen Hinweis einzublenden. Innerhalb der angezeigten Meldung haben Sie die Gelegenheit, zu entscheiden, ob das Medikament auf ein Kassenrezept oder auf ein Grünes Rezept (Privatrezept - je nach Einstellung) ausgegeben wird. Mehr zum Grundeinstellungsschalter finden Sie hier [CGM TURBOMED Grundeinstellungsschalter/ Automation].
Wichtige Informationen zu den Verordnungshinweisen
Es gibt Präparate, die immer auf einem Privat/Grünen Rezept zu verordnen sind, da es hier keine Ausnahmeregelungen gibt. Hierzu zählen "nicht erstattungsfähige Life-Style-Präparate", "Negativlistenpräparate" und "OTC-Präparate". Die Hinweistexte zeigen Ihnen direkt an, um welchen Typen es geht.
Negativlistenhinweis:
Hinweis auf ein OTC-Präparat:
Hinweis auf ein nicht erstattungsfähiges LifeStyle-Präparat:
Zu diesen "Typen" können die entsprechenden Hinweismeldungen über [Strg-E] komplett pro "Typ" ausgeblendet werden und die Verordnung findet dann ohne weiteren Hinweis direkt auf dem entsprechenden Privat bzw. Grünen Rezept statt (je nachdem, ob es rezeptpflichtig ist, oder nicht). Gehen Sie über das Verordnungsfenster in die Einstellungen [Strg-E] und wählen den Reiter GKV aus. Hier haben Sie nun die Möglichkeit, die entsprechenden Hinweise auszublenden:
Dann gibt es Präparate, die bedingt erstattungsfähig sind und bei entsprechender Indikation auf einem Kassenrezept verordnet werden dürfen. Hierzu zählen Präparate des Typs OTX (Ausnahmeliste der OTC-Präparate), Präparate aus der Anlage III, bedingt erstattungsfähige Lifestyle-Präparate. Hier erscheint zunächst die Auswahl, ob auf einem Kassenrezept oder auf einem Privat bzw. Grünen Rezept verordnet werden soll.
Hinweis aus Anlage III (hier gibt es unterschiedliche Prüfungen – altersabhängig)
Hinweis auf ein OTX-Präparat (= OTC-Ausnahmeliste)
Auch für diese "Typen" können Sie in [Strg-E] grundsätzlich hinterlegen, ob ein Hinweis erscheinen soll, oder ob Sie eine feste Rezeptart (Kasse bzw. Privat, Grün) hinterlegen möchten. Gehen Sie über das Verordnungsfenster in die Einstellungen [Strg-E] und wählen den Reiter GKV aus. Hier haben Sie die Möglichkeit, die entsprechenden Hinweise auszublenden:
Hinweis:
Bei Wiederholungsverordnungen werden die zuletzt verwendeten Rezeptarten ohne weitere Nachfrage wiederverwendet (dies ist unabhängig von der grundsätzlichen Einstellung).
Ausnahmen:
Der Patient war zum letzten Verordnungszeitpunkt unter 12 Jahre alt und ist nun über 12, dann muss erneut geprüft werden.
Oder das Präparat wechselt durch die Aktualisierung der Datenbank z.B. von rezeptfrei auf rezeptpflichtig: Auch solche Überwachungen laufen im Hintergrund.
Zusätzlich zu den "pauschalen" Abschaltungsmöglichkeiten gibt es (wie zuvor auch schon) die Möglichkeit, pro Präparat die Hinweismeldung zu deaktivieren. Neu mit diesem Update ist, dass Sie nun pro Präparat selbst festlegen können, welcher Rezeptvordruck zukünftig bei Erstverordnungen verwendet werden soll. Das Abschalten der Meldungen können Sie direkt innerhalb der Meldung selbst vornehmen.
Wünschen Sie eine spätere Reaktivierung der Meldung, so gehen Sie über die Eigene Liste/ Medikamente auf das entsprechende Präparat und bearbeiten es über [F7]. In dem Feld Verordnungshinweis/Rezepttyp wählen Sie dann die gewünschte Einstellung aus.

