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Online Teilnahmeprüfung (FAV)

Um einen Patienten in die Fachärztliche Versorgung einschreiben zu können, sollte im Vorfeld eine Online Teilnahmeprüfung durchgeführt werden. An dieser Stelle kann festgestellt werden, ob der Patient Bild-Nr. 58 1. in der HzV eingeschrieben ist und

2. bei keinem anderen Facharzt eingeschrieben ist.

Diese beiden Punkte sind Voraussetzungen für die Teilnahme am Facharztvertrag.

Bis zu dem Zeitpunkt der Online-Teilnahmeprüfung ist die Statusanzeige des Patienten (unter dem IV Symbol der Karteikarte und in der IV Verwaltung) leer und nicht befüllt.

Sobald die Teilnahmeerklärung ausgedruckt wurde, gilt der Patient als „beantragt“. Der Status „eingeschrieben“ kann ebenso an dieser Stelle angepasst werden.

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