Fragen zum Erstellen des E-Rezepts
6.1 Kann ich auch als nicht ärztlicher Mitarbeiter ein E-Rezept erstellen?
Sie können als Mitarbeiter in der Praxis weiterhin E-Rezepte erstellen. Das Signieren und Versenden bleibt allerdings den ärztlichen Mitarbeitern vorbehalten.
6.2 Kann ich die erstellten E-Rezepte sammeln und für den Signiervorgang vormerken?
Ja, die E-Rezepte können vorgemerkt werden. Dazu stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:
1. E-Rezept-Stapel: Sie erstellen ein E-Rezept und setzten anschließend den Haken bei
.
Diese Einstellung kann vorbelegt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Moduldokumentation zum E-Rezept (Hilfe|CGM M1 PRO- Moduldokumentationen|CGM M1 PRO-E_Rezept). E-Rezepte werden so auf den Stapel im ePostfach gelegt. Der entsprechende Behandler kann im Anschluss die E-Rezepte signieren und versenden. Wichtiger Hinweis: E-Rezepte, die sich bereits auf dem Signaturstapel befinden, können nachträglich nicht mehr über die Stapelverarbeitung des ePostfachs editiert werden.
2. Druckerstapel: Sie erstellen ein E-Rezept und verlassen die Verordnungsmaske mit dem grünen Haken. Damit legen Sie das E-Rezept automatisch in die Druckerwarteschlange. Sie können die
Warteschlange in der Rezeptionsmaske über die Schaltfläche (Shift+F11) aufrufen. Dort erhalten Sie eine Übersicht aller E-Rezepte, die noch nicht gedruckt bzw. signiert und versendet sind:

Wählen Sie hier ein E-Rezept aus und klicken auf das Drucksymbol. Anschließend öffnet sich das Rezept und Sie haben die Möglichkeit zum Signieren und Versenden. Das hat den Vorteil, dass Sie E-Rezepte, die über den Druckerstapel signiert und versendet werden, weiterhin editieren können.

