Einführung E-Rezept
1.1 Wie erfolgt die Einführung des E-Rezepts?
Seit Oktober 2021 können Praxen Rezepte elektronisch ausstellen und freiwillig als Pilotpraxis an der Testphase für das E-Rezept teilnehmen. Ab September 2022 wird das E-Rezept zunächst in wenigen KV-Bereichen flächendeckend eingeführt. Ab Januar 2023 wird das E-Rezept dann voraussichtlich für alle KV-Gebiete verpflichtend sein. In Verbindung mit Ihrer Praxissoftware CGM M1 PRO können Sie E-Rezepte genauso komfortabel erstellen, wie das bisherige Bedrucken des Papierformulars. Der Verordnungsprozess bleibt dabei gleich, sodass Sie Ihre gewohnten Arbeitsschritte beibehalten können. Sowohl die Medikamentendatenbank als auch die Vorrezepte und die Wiederholungsfunktion stehen weiterhin zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie auch den Verordnungsassistenten weiterhin nutzen. Neben der Nutzung dieser altbewährten Funktionen gestalten sich gleichzeitig die Abläufe in Ihrer Praxis deutlich effizienter, denn der Weg von der Verordnung bis zur Aushändigung des jeweiligen Präparats wird vereinfacht. Nach der elektronischen Signatur über Ihren elektronischen Heilberufsausweis werden die E-Rezeptdaten sicher und verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert und an einen Fachdienst übertragen. Jedes verordnete Medikament erhält seinen eigenen QR-Code. Patienten und Apotheke können dann das jeweilige E-Rezept per QR-Code abrufen und einsehen. Papierausdrucke und unnötige Wege innerhalb Ihrer Praxis für das händische Unterzeichnen von Rezepten entfallen. Der Verordnungsprozess wird insgesamt vereinfacht und beschleunigt. Die E-Rezeptinformationen können darüber hinaus automatisch an weitere Anwendungen (beispielsweise die elektronische Patientenakte) übertragen werden und sind direkt in Ihrer Praxissoftware verfügbar – für eine lückenlose Dokumentation.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie direkt auf der Website der Gematik: E-Rezept | Gematik .
1.2 Wie erfolgt die Aktivierung des elektronischen Rezepts und was sollte beachtet werden?
Das E-Rezept kann bereits seit der Installation des CGM M1 PRO-Updates 26.1.0 MANUELL aktiviert werden.
Da noch nicht alle Apotheken E-Rezepte annehmen und verarbeiten können, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Aktivierung mit den ortsansässigen Apotheken abzustimmen und mit Ihrem Vertriebs- und Servicepartner in Kontakt zu treten.
Zur Aktivierung in CGM M1 PRO wechseln Sie in Praxisdaten|Praxis-Konfigurationen|weitere Einstellungen|Einstellungen eFormulare . Setzen Sie einen Haken im Feld " eRezept ".
1.3 Wie unterscheidet sich das Handling zwischen dem herkömmlichen Rezept (Muster 16) und dem E-Rezept?
Kaum, denn bei der Implementierung wurde viel Wert daraufgelegt, dass Sie sich kaum umstellen müssen. Sie rufen also das E-Rezept über das gleiche Zeilentypkürzel auf, wie Sie bisher das herkömmliche Rezept aufgerufen haben (beispielsweise über das Zeilentypkürzel "FRP" oder "RP"). Die Ansicht des E-Rezepts unterscheidet sich ebenfalls kaum zum bisherigen Rezept. Einziger Unterschied: im unteren Bereich gibt es nun weitere Checkboxen für die Repräsentationsansicht, der Stapelablage, den Papierdruck und dem CLICKDOC E-Rezept. Klicken Sie künftig auf das Druckersymbol <F11> wird - wenn aktiviert - zunächst die Repräsentationsansicht geöffnet. Diese enthält noch keinen QR-Code, da dieser erst erzeugt wird, wenn das E-Rezept an den Fachdienst übermittelt wurde - dies geschieht erst im nächsten Schritt. Nachdem Sie die Repräsentationsansicht geschlossen haben, werden Sie an Ihrem Lesegerät aufgefordert, die PIN des eHBA einzugeben, damit dieser das E-Rezept signiert und an den Fachdienst versendet werden kann.
1.4 Was ist mit Privatpatienten?
Das E-Rezept betrifft zum aktuellen Zeitpunkt ausschließlich gesetzlich-versicherte Patienten.
1.5 Benötigen wir zur Weiterleitung des E-Rezepts an den Fachdienst eine Einverständniserklärung des Patienten?
Nein.
1.6 Was gilt bei Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung?
Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung (ÄiW) dürfen Verordnungen und Bescheinigungen ausstellen, solange die ordnungsgemäße Überwachung und Anleitung durch die ausbildende Vertragsärztin bzw. den ausbildenden Vertragsarzt gewährleistet ist. Die Leistungen der ÄiW werden der Ausbilderin oder dem Ausbilder zugerechnet, welche für die Leistungen verantwortlich sind. Ausbildende und deren LANR werden deshalb immer mit angegeben, wenn ÄiW eine Verordnung ausstellen. Ebenso werden die Praxisdaten der ausbildenden Betriebsstätte übermittelt. Sofern die Person in Ausbildung bereits eine LANR besitzt, kann diese ebenfalls angegeben und übermittelt werden. ÄiW signieren elektronische Dokumente mit ihrem eigenen eHBA qualifiziert elektronisch. Ist ein/e ÄiW in Ihrem System als solche erfasst, befüllt Ihr CGM M1 PRO die entsprechenden Felder des Dokuments automatisch entsprechend den Vorgaben.
Sollten Sie in Ihrer Praxis Weiterbildungsassistenten beschäftigen, sind weitere Einstellungen nötig. Weiterbildungsassistenten müssen einem verantwortlichen Arzt zugewiesen werden, damit neben der Unterschrift der Assistenten auch die Information des verantwortlichen Arztes im E-Rezept übermittelt werden. Wechseln Sie in Praxisdaten | Mitarbeiter Ärzte und suchen Sie den Weiterbildungsassistenten aus der Liste der Behandler aus.
Klicken Sie in das Feld " Kürzel " und klicken auf den Button "EBM“, anschließend auf „EBM 2008“ . Markieren Sie in der Maske den verantwortlichen Arzt für den Assistenten und speichern Sie anschließend die Masken mit dem grünen Haken <F12>.
1.7 Wie ist das mit der Vertreterregelung?
Eine Vertreterin oder ein Vertreter wird in der Praxis der zu vertretenden Person tätig, bspw. als dessen Sicherstellungsassistentin oder Sicherstellungsassistent im Falle von Kindererziehungszeiten. Rechtsgrundlage wäre in diesem Fall § 32 Abs. 2, Satz 2 Ärzte-Zulassungsverordnung. Die Abrechnung erfolgt über die LANR/BSNR der zu vertretenden Person. Hierzu wird der Vertreter entsprechend den KBV-Vorgaben im E-Rezept vermerkt. Es werden dann sowohl die Daten der ausstellenden Person (Vertretung) als auch die der zu vertretenden Person und deren Praxis an den Fachdienst übermittelt. Die Signatur erfolgt auch hier qualifiziert elektronisch mit dem eHBA der ausstellenden Person. Sofern Sie in Ihrer Praxis während Ihrer Abwesenheit durch einen ärztlichen Kollegen vertreten werden, sind Einstellungen nötig. Persönliche Vertreter müssen einem zu vertretenden Arzt zugewiesen werden, damit neben der Information des persönlichen Vertreters auch die Information des zu vertretenden
Arztes im E-Rezept übermittelt wird. Wechseln Sie in Praxisdaten | Mitarbeiter Ärzte und suchen Sie den persönlichen Vertreter aus der Liste der Behandler aus.
Klicken Sie in das Feld " Kürzel " und klicken auf den Button "EBM“, anschließend auf „EBM 2008“ . Markieren Sie in der Maske den zu vertretenden Arzt und speichern Sie anschließend die Masken mit dem grünen Haken <F12>.

