Rezepte
Onlineanzeige Richtgrößen
Auf Rezept- und Heilmittelformularen erhalten Sie eine Online-Anzeige zur Auslastung der Richtgrößen oder der Verordnungssumme des aktuellen Patienten, wenn Sie folgende Schritte ausführen:
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Wählen Sie dazu den Menüpunkt
Optionen|Statistik|Richtgrößen. Mit Klick aufÄndernundEinstellungengelangen Sie zum Dialog Einstellungen Richtgrößenstatistik. -
Wählen Sie das Register
Berechnungsvorschriften. Setzen Sie den Schalter Onlineanzeige auf Formularen aktivieren, daraufhin wird im Rezeptformular die Gesamtauslastung der Richtgröße angezeigt. -
Setzen Sie den Schalter Verordnungssumme des aktuellen Quartals pro Patienten auf dem Formular anzeigen, erhalten Sie im Rezeptformular die Information zur Verordnungssumme des aktuellen Patienten.
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Nach Setzen der Schalter werden Ihnen die Auslastung der Richtgröße (
RG-Vgl.:) bzw. die Verordnungssumme des Patienten (Pat.:) wie im folgenden Beispiel angezeigt:
Medikamente für Richtgrößenstatistik herausnehmen
Sie können einzelne Medikamente während der Rezeptschreibung markieren, damit sie für die Richtgrößenstatistik nicht berücksichtigt werden.
Klicken Sie dazu im Rezeptformular auf Zusätze hinter dem entsprechenden Medikament. Setzen Sie im Dialog Medikamentenzusätze den Schalter Diese Verordnung soll NICHT in der Richtgrößenstatistik berücksichtigt werden.
Die Medikamentenstatistik enthält eine Rubrik aller Verordnungen, welche von der Richtgrößenstatistik ausgenommen wurden.
Betäubungsmittel-Rezept
Für das BTM-Rezept kann, unabhängig vom Kassenrezept, ein eigener Drucker eingestellt werden.
Wählen Sie hierzu den Menüpunkt Optionen | Formulare und dort das Formular BTM-Rezept aus. Als Standard wird dort der Drucker aus dem Kassenrezept angezeigt. Möchten Sie nun für BTM-Rezepte einen eigenen Drucker verwenden, ordnen Sie diesem Formular den entsprechenden Drucker zu.
Sprechstundenbedarfsrezept
Unter Optionen | Formulare | Sprechstundenbedarfsrezept können Sie über Weitere Optionen einstellen, dass beim Ausdruck der Kassenname und die IK-Nummer der Krankenkasse für die Anzeige auf dem Bildschirm und beim Ausdruck eines Sprechstundenbedarfsrezeptes unterdrückt werden.
Medikamente: „Verschreibungspflichtig" / „Nicht verschreibungspflichtig"
In CGM ALBIS erhalten Sie Hinweise zur Verordnung von „nicht verschreibungspflichtigen“ Medikamenten, sogenannten OTC-Präparaten (Over-the-Counter).
Diese Hinweise wirken sich auf die Verordnung von „nicht verschreibungspflichtigen“ Präparaten auf Kassenrezepten oder eines „verschreibungspflichtigen“ Medikamentes auf einem grünen Rezept bzw. Privatrezept aus. Es erscheint eine Meldung mit der Möglichkeit, die Rezeptart zu wechseln. Die Voraussetzung für die korrekten Meldungen sind die Kennzeichnungen der Medikamente in der Medikamentendatenbank.
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Wichtiger Hinweis Der Hinweis auf „nicht verschreibungspflichtige Medikamente“ entfällt, wenn es sich bei dem ausgewählten Präparat um gekennzeichnete „Verbandmittel“ handelt.
Über den Menüpunkt |
Beispiel:
Aufruf des Kassenrezeptes: Sie wählen aus der Medikamentendatenbank das Präparat Migräne Kranit 500 mg aus. Nun erscheint die Meldung:
Klicken Sie nun auf Grünes Rezept, ändert sich die Rezeptart, da die aktuelle Rezeptart ein Kassenrezept war. Ist bereits ein Medikament auf dem Kassenrezept eingetragen oder Sie haben sich für ein gewöhnliches Privatrezept entschieden, kann die Rezeptart des aktuellen Rezeptformulars nicht umgestellt werden. Es erscheint daher ein Hinweis, dass das Medikament für die gewünschte Rezeptart vorgemerkt wird. Nachdem Sie das aktuelle Rezept gedruckt, in den Spooler abgelegt oder gespeichert haben, öffnen sich nacheinander die, zu den vorgemerkten Verordnungen, passenden Rezeptarten und die passenden Verordnungen werden automatisch auf diese übernommen. Im Spooler abgelegte Grüne Rezepte erkennen Sie an dem Eintrag Rezept (Grün).
Dosieranweisung auf Rezepten
Möchten Sie für ein Präparat eine Dosieranweisung mitgeben, die sich nicht in die üblichen Felder für Morgens, Mittags, Abends und Nachts gliedern lässt, können Sie mit Klick auf die Schaltfläche
diese in den Zusätzen hinterlegen.
Die strukturierte Erfassung von Medikamentenzusätzen ist durch separate Eingabefelder möglich. Bei bereits erfassten Präparaten werden die Dosierangabe und die Darreichungsform in die entsprechenden Felder übernommen.
Wenn ein Rezept in CGM ALBIS geöffnet wird, gibt es zusätzlich zu den bekannten Felder für die Angabe der Dosierung, einen Schalter mit der Benennung Dj (=Dosierangabe ja).
Dieser Schalter ist auf den folgenden Rezepten zu finden:
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Kassenrezept
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Grünes Rezept
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BTM-Rezept
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T-Rezept
Sie müssen entweder eine Dosierung angeben oder, sofern Sie auf einem anderen Dokument eine Dosierung angegeben haben, den Schalter Dj setzen. Den Schalter Dj, können Sie z.B. setzen, wenn Sie Ihrem Patienten einen Medikationsplan ausgestellt haben.
Geben Sie keine Dosierung an oder setzen Sie den Schalter Dj nicht, erhalten Sie beim Klick auf Drucken, SpooleroderSpeichern, eine Hinweismeldung.
Beantworten Sie die Meldung mit Zurück, gelangen Sie zurück zum Rezept und können die Eingabe ergänzen.
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Wählen Sie
Dj setzenaus, wird das Rezept gedruckt und der Zusatz>>Dj<<wird automatisch auf das Rezept gedruckt. -
Wählen Sie
Dosierungund geben die Dosierung in den Feldern fürmorgens,mittags,abendsundnachtsein. -
Wählen Sie
Dosieranweisungum eine Freitext Anweisung zu erfassen. -
Wählen Sie
Keine Angabe, wird keine Dosieranweisung erfasst und das Rezept wird anschließend weiter verarbeitet.
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Wichtiger Hinweis Beim Grünen Rezept muss keine Dosierung angegeben werden, dementsprechend erhalten Sie hier die Hinweismeldung nicht. Die Angaben sind freiwillig. Eine Dosierung muss ebenfalls nicht angegeben werden, wenn das Rezept als "Sprechstundenbedarf" gekennzeichnet wird. Setzen Sie unter |
Verordnung im Rahmen der künstlichen Befruchtung
Präparate, die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung auf dem Rezept verordnet werden, können über den Schalter Verordnung im Rahmen künstlicher Befruchtung nach §27a SGB V gekennzeichnet werden.
Sollten Sie das Rezept elektronisch versenden, ist der Hinweis in der Apotheke ersichtlich. Auf dem Ausdruck des Rezeptes wird der entsprechende Hinweis ebenfalls ausgedruckt.

