Onlineanzeige Richtgrößen

Auf Rezept- und Heilmittelformularen erhalten Sie eine Online-Anzeige zur Auslastung der Richtgrößen oder der Verordnungssumme des aktuellen Patienten, wenn Sie folgende Schritte ausführen:

  • Wählen Sie dazu den Menüpunkt Optionen|Statistik|Richtgrößen. Mit Klick auf Ändern und Einstellungen gelangen Sie zum Dialog Einstellungen Richtgrößenstatistik.

  • Wählen Sie das Register Berechnungsvorschriften. Setzen Sie den Schalter Onlineanzeige auf Formularen aktivieren, daraufhin wird im Rezeptformular die Gesamtauslastung der Richtgröße angezeigt.

  • Setzen Sie den Schalter Verordnungssumme des aktuellen Quartals pro Patienten auf dem Formular anzeigen, erhalten Sie im Rezeptformular die Information zur Verordnungssumme des aktuellen Patienten.

  • Nach Setzen der Schalter werden Ihnen die Auslastung der Richtgröße (RG-Vgl.:) bzw. die Verordnungssumme des Patienten (Pat.:) wie im folgenden Beispiel angezeigt:


Formular Besonderheiten Bemerkung_140_250x164.png

 

Medikamente für Richtgrößenstatistik herausnehmen

Sie können einzelne Medikamente während der Rezeptschreibung markieren, damit sie für die Richtgrößenstatistik nicht berücksichtigt werden.

Klicken Sie dazu im Rezeptformular auf Zusätze hinter dem entsprechenden Medikament. Setzen Sie im Dialog Medikamentenzusätze den Schalter Diese Verordnung soll NICHT in der Richtgrößenstatistik berücksichtigt werden.

Die Medikamentenstatistik enthält eine Rubrik aller Verordnungen, welche von der Richtgrößenstatistik ausgenommen wurden.

 

Betäubungsmittel-Rezept

Für das BTM-Rezept kann, unabhängig vom Kassenrezept, ein eigener Drucker eingestellt werden.

Wählen Sie hierzu den Menüpunkt Optionen | Formulare und dort das Formular BTM-Rezept aus. Als Standard wird dort der Drucker aus dem Kassenrezept angezeigt. Möchten Sie nun für BTM-Rezepte einen eigenen Drucker verwenden, ordnen Sie diesem Formular den entsprechenden Drucker zu.

 

Sprechstundenbedarfsrezept

Unter Optionen | Formulare | Sprechstundenbedarfsrezept können Sie über Weitere Optionen einstellen, dass beim Ausdruck der Kassenname und die IK-Nummer der Krankenkasse für die Anzeige auf dem Bildschirm und beim Ausdruck eines Sprechstundenbedarfsrezeptes unterdrückt werden.

 

Medikamente: „Verschreibungspflichtig" / „Nicht verschreibungspflichtig"

In CGM ALBIS erhalten Sie Hinweise zur Verordnung von „nicht verschreibungspflichtigen“ Medikamenten, sogenannten OTC-Präparaten (Over-the-Counter).

Diese Hinweise wirken sich auf die Verordnung von „nicht verschreibungspflichtigen“ Präparaten auf Kassenrezepten oder eines „verschreibungspflichtigen“ Medikamentes auf einem grünen Rezept bzw. Privatrezept aus. Es erscheint eine Meldung mit der Möglichkeit, die Rezeptart zu wechseln. Die Voraussetzung für die korrekten Meldungen sind die Kennzeichnungen der Medikamente in der Medikamentendatenbank.

 

Wichtiger Hinweis

Der Hinweis auf „nicht verschreibungspflichtige Medikamente“ entfällt, wenn es sich bei dem ausgewählten Präparat um gekennzeichnete „Verbandmittel“ handelt.

 

Über den Menüpunkt Optionen | Patientenfenster im Register Verordnungen haben Sie die Möglichkeit über den Schalter Medikamente automatisch auf Rezepttyp zu aktivieren, um die folgende Meldung einzusparen. Mehr Informationen finden Sie im Kapitel "Patientenfenster".

 

Beispiel:

Aufruf des Kassenrezeptes: Sie wählen aus der Medikamentendatenbank das Präparat Migräne Kranit 500 mg aus. Nun erscheint die Meldung:


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Klicken Sie nun auf Grünes Rezept, ändert sich die Rezeptart, da die aktuelle Rezeptart ein Kassenrezept war. Ist bereits ein Medikament auf dem Kassenrezept eingetragen oder Sie haben sich für ein gewöhnliches Privatrezept entschieden, kann die Rezeptart des aktuellen Rezeptformulars nicht umgestellt werden. Es erscheint daher ein Hinweis, dass das Medikament für die gewünschte Rezeptart vorgemerkt wird. Nachdem Sie das aktuelle Rezept gedruckt, in den Spooler abgelegt oder gespeichert haben, öffnen sich nacheinander die, zu den vorgemerkten Verordnungen, passenden Rezeptarten und die passenden Verordnungen werden automatisch auf diese übernommen. Im Spooler abgelegte Grüne Rezepte erkennen Sie an dem Eintrag Rezept (Grün).

 

Dosieranweisung auf Rezepten

Möchten Sie für ein Präparat eine Dosieranweisung mitgeben, die sich nicht in die üblichen Felder für Morgens, Mittags, Abends und Nachts gliedern lässt, können Sie mit Klick auf die Schaltfläche image2022-6-30_12-36-56.png diese in den Zusätzen hinterlegen.

 

Medikamentenzusätze.png

 

 

Die strukturierte Erfassung von Medikamentenzusätzen ist durch separate Eingabefelder möglich. Bei bereits erfassten Präparaten werden die Dosierangabe und die Darreichungsform in die entsprechenden Felder übernommen.

 

Wenn ein Rezept in CGM ALBIS geöffnet wird, gibt es zusätzlich zu den bekannten Felder für die Angabe der Dosierung, einen Schalter mit der Benennung Dj (=Dosierangabe ja).

 

Formular Besonderheiten Bemerkung_142_400x262.png

 

Dieser Schalter ist auf den folgenden Rezepten zu finden:

  • Kassenrezept

  • Grünes Rezept

  • BTM-Rezept

  • T-Rezept

 

Sie müssen entweder eine Dosierung angeben oder, sofern Sie auf einem anderen Dokument eine Dosierung angegeben haben, den Schalter Dj setzen. Den Schalter Dj, können Sie z.B. setzen, wenn Sie Ihrem Patienten einen Medikationsplan ausgestellt haben.

 

Geben Sie keine Dosierung an oder setzen Sie den Schalter Dj nicht, erhalten Sie beim Klick auf Drucken, SpooleroderSpeichern, eine Hinweismeldung.

 

Dosierangabe.png

 

Beantworten Sie die Meldung mit Zurück, gelangen Sie zurück zum Rezept und können die Eingabe ergänzen.

  • Wählen Sie Dj setzen aus, wird das Rezept gedruckt und der Zusatz >>Dj<< wird automatisch auf das Rezept gedruckt.

  • Wählen Sie Dosierung und geben die Dosierung in den Feldern für morgens, mittags, abends und nachts ein.

  • Wählen Sie Dosieranweisung um eine Freitext Anweisung zu erfassen.

  • Wählen Sie Keine Angabe, wird keine Dosieranweisung erfasst und das Rezept wird anschließend weiter verarbeitet.

 

 

Wichtiger Hinweis

Beim Grünen Rezept muss keine Dosierung angegeben werden, dementsprechend erhalten Sie hier die Hinweismeldung nicht. Die Angaben sind freiwillig. Eine Dosierung muss ebenfalls nicht angegeben werden, wenn das Rezept als "Sprechstundenbedarf" gekennzeichnet wird.

Setzen Sie unter Optionen | Formulare bei den entsprechenden Formularen den Schalter Einnahmeverordnung auf Rezept drucken damit die Angabe der Dosierung verpflichtend ist.

 

Verordnung im Rahmen der künstlichen Befruchtung

Präparate, die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung auf dem Rezept verordnet werden, können über den Schalter Verordnung im Rahmen künstlicher Befruchtung nach §27a SGB V gekennzeichnet werden.

 

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Sollten Sie das Rezept elektronisch versenden, ist der Hinweis in der Apotheke ersichtlich. Auf dem Ausdruck des Rezeptes wird der entsprechende Hinweis ebenfalls ausgedruckt.

 

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