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CGM Knowledge Base

Anleitungen & Antworten ePA für Alle

Verpflichtende Nutzung der ePA in Praxen seit 1. Oktober

Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte 3.0 „ePA für alle“ ist am 29. April 2025 gestartet. Seit diesem Zeitpunkt können auch Praxen außerhalb der initialen Modellregionen die ePA nutzen. Seit dem 01. Oktober ist die Nutzung für ärztliche Einrichtungen verpflichtend. Ab dem 1. Januar 2026 sind dann Sanktionen für Ärztinnen und Ärzte vorgesehen, die die ePA für gesetzlich Versicherte nicht nutzen. Weitere Informationen stellt auch die KBV auf Ihrer Website KBV - BMG gibt Zeitplan bekannt: Einführung der ePA in Praxen ab 29. April - Verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober bereit. Ziel der neuen elektronischen Patientenakte ist es, den Patientinnen und Patienten eine bessere und einfachere Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten zu ermöglichen.

 

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