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CGM Knowledge Base

Kann ein Patient situativ im Arztgespräch widersprechen?

Ja. Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht nur insgesamt zu widersprechen, sondern auch spezifische Funktionen abzulehnen oder den Zugriff durch bestimmte Einrichtungen zu verweigern. Darüber hinaus können sie jederzeit situativ dem Hochladen von Dokumenten in die ePA widersprechen. Beispielsweise können sie im Rahmen eines Arztgesprächs anmerken, dass der Befundbericht der aktuellen Behandlung nicht in die ePA aufgenommen werden soll. In diesem Fall ist das behandelnde medizinische Personal verpflichtet, den Bericht nicht hochzuladen. Patientinnen und Patienten müssen jedoch nur dann konkret über ihr situatives Widerspruchsrecht informiert werden, wenn es um besonders sensible Daten geht.

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