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CGM Knowledge Base

Können Patienten abgerechnete Leistungen in der ePA sehen?

Abgerechnete Leistungszeilen werden nicht aus der Karteikarte in die ePA übertragen. Allerdings übertragen Krankenkassen Informationen zur Leistungsabrechnung. 

Auszug der KBV-Info KBV - Abrechnungsdaten und Entlassbriefe – Auch das kommt in die ePA: 

„Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Aufgabe, Daten zu den Leistungen, die ihre Versicherten in Anspruch genommen haben – ob in einer Arztpraxis, beim Zahnarzt oder im Krankenhaus – in der ePA bereitzustellen. Basis bilden die jeweiligen Abrechnungsdaten. Andere Zugriffsrechte auf die ePA haben die Krankenkassen nicht.

Dabei entscheidet jede Krankenkasse selbst, wie detailliert sie die Daten darstellt. In der Übersicht für ambulante Leistungen können alle abgerechneten Gebührenordnungspositionen inklusive Punktzahl und gegebenenfalls Euro-Betrag aufgelistet sein. Möglich ist auch, dass Diagnosekodes mit oder ohne Zusatzkennzeichen zur Angabe der Diagnosesicherheit aufgeführt sind. Weitere mögliche Angaben sind die Adresse der Praxis, der Name des behandelnden Arztes, das Abrechnungsquartal und der Tag der Behandlung.“

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