VS - Kündigungsfristen
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Bei Jahresverträgen beginnt die Vertragslaufzeit mit dem 1. des
Folgemonats nach Vertragsabschluss und beträgt 12 Monate. Der Vertrag
verlängert sich danach automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht 3
Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Bei Monatsverträgen beginnt die Vertragslaufzeit mit dem 1. des
Folgemonats nach Vertragsabschluss und beträgt 1 Monat. Der Vertrag
verlängert sich danach automatisch um jeweils 1 Monat, wenn er nicht 14
Tage vor Ende eines Kalendermonats gekündigt wird

