Patientenmenü - Krankenkassenwechsel
Was ist eigentlich ein Kassenwechsel in CGM TURBOMED?
Steht ein Patient in Ihrer Anmeldung und sagt, dass er seine Kasse gewechselt hat, so muss nicht immer ein Kassenwechsel in CGM TURBOMED durchgeführt werden. Folgende Vorgehensweisen empfehlen wir Ihnen:
Fall 1:
Der Patient war in diesem Quartal noch nicht in Ihrer Praxis und teilt Ihnen beim Abgeben seiner Karte mit, dass er in einer neuen Kasse versichert ist: Sie legen mit der Karte wie gewohnt einen neuen Behandlungsfall für das neue Quartal an. Es wird die neue Kasse von der Karte verwendet. Das Durchführen eines "Kassenwechsels" ist nicht erforderlich.
Fall 2:
Der Patient war in diesem Quartal schon einmal in Ihrer Praxis. Sie hatten bereits einen Behandlungsfall (ggfs. mit der eGK) aufgenommen. Nun steht der Patient vor Ihnen und sagt, dass er seit 2 Tagen in einer anderen Kasse versichert ist, allerdings noch keine eGK seiner neuen Kasse bekommen hat. Hier liegt ein typischer Kassenwechsel vor, welchen Sie nun über Behandlungsfall/ Kassenwechsel manuell starten können (hat der Patient bereits eine eGK der neuen Kasse, so wählen Sie hier den Menüpunkt Kassenwechsel mit eGK). Es wird hierbei der alte Fall in seiner Gültigkeit eingeschränkt und ein weiterer neuer Fall mit der neuen Kasse angelegt.
HINWEIS:
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Achten Sie dabei auf die korrekte Eingabe der Gültigkeit.
Ist zuvor der Menüpunkt Kassenwechsel manuell angewählt worden, so erhalten Sie anschließend die Krankenkassenauswahl. Wählen Sie hier die neue aktuelle Krankenkasse des Patienten aus. Bei Durchführung des Menüpunktes Kassenwechsel mit eGK werden Sie an dieser Stelle zum Einlesen der neuen eGK aufgefordert.
Anschließend verfügt die Patientenmaske über 2 Behandlungsfallbutton. Der "alte" Fall wird in violett dargestellt, der neue Behandlungsfall je nachdem, ob der Schein/die eGK vorliegt oder nicht in grün oder rot. Die Abrechnungsgültigkeiten sind eingeschränkt. Der Formulardruck ist für den "alten" Behandlungsfall unterdrückt, damit in Zukunft nicht aus Versehen Formulare zu Lasten der alten Krankenkasse ausgestellt werden.
Der Unterschied ist also, ob der Patient in diesem Quartal bereits zu Lasten der alten Kasse bei Ihnen behandelt wurde. Ist dies nicht der Fall, so wird auch KEIN Kassenwechsel durchgeführt.

