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CGM Knowledge Base

Formulare - Personalienfeld-Bedruckung

Die Personalienfeld-Bedruckung wird durch die Bundes-KV vorgegeben. So müssen z. B. Abrechnungsscheine zwingend mit den Daten der eGK bedruckt werden. Die eGK-Daten enthalten nicht immer zwingend die Adressdaten des Patienten, da z. B. der Erstwohnsitz angegeben ist. Daher gilt bis auf weiteres folgende Mitteilung der KBV:

  • Personalienfeld-Bedruckung von Überweisungs-/Abrechnungsscheinen und sonstigen vertragsärztlichen Formularen

  • Es sind nur noch die Überweisungs- /Abrechnungsscheine mit den originalen eGK-Namens- und Adressdaten zu bedrucken. Alle übrigen (vertragsärztlichen) Formulare, insbesondere Rezepte und Verordnungen, sind mit der realen Zweitadresse, sofern diese bekannt und in der Praxis-EDV (im Personalienfeld auf dem Patientendesktop) erfasst ist, zu bedrucken.

  • Hintergrund ist die Fehlleitung von Rezepten und Verordnungen bei Versand sowie Hausbesuchen und Krankenbeförderungen. Aus diesem Grunde wurde der Ausdruck der amtlichen eGK-Namens- und Adressdaten auf die Formulare begrenzt, wo dies unerlässlich ist - auf beiden Abrechnungsscheinen.

CGM TURBOMED unterscheidet diese Formulare entsprechend den Vorgaben der KBV und setzt vollautomatisch die korrekte Adresse auf die jeweiligen Formulare.

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