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CGM Knowledge Base

CGM E-Rezept

1 Einführung des E-Rezept

Mit CGM TURBOMED ab der Version 22.3.1 wird nun allen Praxen die Nutzung des E-Rezeptes ermöglicht. Für die Nutzung in der Praxis müssen die Voraussetzungen im nachfolgenden Kapitel beachtet werden.

1.1 Voraussetzungen zur Nutzung des E-Rezeptes

Stationen mit CGM TURBOMED, welche E-Rezepte lediglich vorbereiten möchten, d. h. die Verordnungen über das Verordnungscenter erstellen und für die weitere Verarbeitung zwischenspeichern sollen, benötigen keine besonderen Voraussetzungen. Stationen mit CGM TURBOMED, die E-Rezept vorbereiten, signieren und auf dem Fachdienst aktivieren/stornieren sollen, benötigen den Anschluss an den Konnektor der Praxis, ein Kartenlesegerät für die Verwendung des eHBA zum Signieren der E-Rezepte und einen geeigneten Drucker für den (optionalen) Patientenausdruck. Solch eine Station nennen wir TI-Station. Für jede verordnende Person wird ein eigener eHBA benötigt, mit dem die jeweiligen E-Rezepte digital unterschrieben werden. Dieser muss in den Praxisdaten beim jeweiligen Arzt hinterlegt sein.

1.2 Einwilligung der Praxis

Bei der ersten Erstellung eines E-Rezeptes in der Praxis wird die Einwilligung der Praxis abgefragt, die SMC-B der Praxis (den sog. Praxisausweis) zu Identifikation zu nutzen.

CGM_eRP-0.png

Mit der Authentifizierung durch die SMC-B erhält die Praxis den Zugang zur Kommunikation mit dem Fachdienst für E-Rezepte. Dies ist notwendig, um dort E-Rezepte für die weitere Verwendung durch Versicherte und Apotheken zu platzieren oder zu stornieren.

Der Identity Provider (IdP) ist ein Nutzerdienst der Telematikinfrastruktur, welcher die Authentifizierung der Nutzer gegenüber dem E-Rezept-Fachdienst übernimmt. Ihr CGM TURBOMED wird Sie automatisch darauf hinweisen, sollte die Einwilligung noch nicht vorliegen.

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  • Beachten Sie, dass ohne diese Einwilligung das Ausstellen eines E-Rezeptes nicht möglich ist!

  • Bei einem Wechsel der SMC-B, weil diese z.B. abgelaufen oder ersetzt wurde, wird die Einwilligung erneut erforderlich und damit angezeigt.

Folgende Daten werden je SMC-B übermittelt und gespeichert:

  • Bezeichnung der Institution (z.B. Betriebsstätte Arzt, Zahnarztpraxis, Apotheke etc.)

  • Rolle der Institution (z.B. Arzt, Zahnarzt, Apotheker etc.)

  • Die Telematik-ID der Leistungserbringerinstitution

  • Vor- und Nachname des Verantwortlichen/Inhabers (sofern diese im Zertifikat der Institution gespeichert sind)

1.3 Setzen der Route zum Fachdienst für E-Rezepte

An jeder Station, welche mit dem Fachdienst für E-Rezepte kommunizieren will, muss eine sog. Netzwerkroute eingetragen werden. Dies hat zur Folge, dass die Station für die Kommunikation mit dem Fachdienst in der geschützten Telematikinfrastruktur-Umgebung direkt über den Konnektor und dessen VPN in die Telematikinfrastruktur geht.

Das Vorhandensein dieser Route wird im Verordnungsprozess geprüft und kann vor der Kommunikation über einen dann entsprechend eingeblendeten Button aktiviert/eingetragen werden. Hierfür sind Administratorenrechte notwendig, da es sich um einen permanenten Eintrag handelt.

CGM_eRP-1.png

Wenn CGM TURBOMED eine bereits gesetzte Route erkennt, wird dieser Button ausgeblendet.

2 Einrichtung des E-Rezept in CGM TURBOMED

Für die Nutzung des E-Rezeptes empfiehlt es sich zuerst für die Drucker die stationsbezogenen Einstellungen und weiteren Voreinstellungen vorzunehmen. Diese werden über das eMuster-Center stationsbezogen konfiguriert, d. h. innerhalb einer Praxis kann dann von verschiedenen Stationen unterschiedliche Drucker verwendet werden. Zudem kann auf diese Weise festgelegt werden, welche Arbeitsstationen bevorzugt immer E-Rezepte ausstellen und die entsprechende Markierung im Verordnungscenter nur bei Bedarf entfernt wird, um eine Verordnung auf den Muster 16 Vordruck auszuführen.

2.1 Stationsbezogene Einrichtung im eMuster-Center

E-Rezept-Aufruf erfolgt über das eMuster-Center, direkt über das Hauptmenü. Klicken Sie im eMuster-Center links oben auf die drei waagrechten Striche, das sogenannte "Burger-Menü" und klicken Sie dann auf den Punkt [E-Rezept]:

CGM_eRP-2.png

Nach Klick auf den Eintrag [E-Rezept] wird die Ansicht über alle E-Rezepte geladen:

CGM_eRP-3.png

2.1.1 Konfiguration der Voreinstellungen

Über das [Zahnrad]-Symbol (in der grauen Leiste unten) wird der Dialog geöffnet, in dem die Voreinstellungen zum E-Rezept für diese Station getroffen werden können:

CGM_eRP-4.png

Option – [Für diese Station im Verordnungscenter immer E-Rezepte vorauswählen]

Ist diese Voreinstellung markiert, hat dies zur Folge, dass an dieser Station, Verordnungen, welche als E-Rezept zulässig sind, automatisch als E-Rezept markiert werden. Damit entfällt die manuelle Markierung durch den Anwender. Entsprechend muss dann demarkiert werden, was ggfls. doch noch auf eine Papiervorlage gedruckt werden soll.

Druckeinstellung – [Patientenausdruck ohne Nachfrage ausdrucken]

Ist diese Option ausgewählt, wird automatisch nach erfolgreichem Signieren und Aktivieren eines oder mehrerer E-Rezepte der Patientenausdruck markiert, damit dieser über den Button [Patientenausdruck] direkt angefertigt, in der Karteikarte des Versicherten gespeichert und (sofern vorhanden) auf dem voreingestellten Drucker ausgedruckt werden kann. Ist kein Drucker vorausgewählt, dann wird der Standartdrucker von Windows benutzt.

Druckeinstellung – [Druckerauswahl]

Hier wird der Drucker ausgewählt, an welchen der Patientenausdruck gesendet werden soll. Ist kein Drucker vorausgewählt, dann wird der Standartdrucker von Windows benutzt.

Einstellung Papierformat - [Eingelegte Papiergröße]

Angabe, welche Papiergröße im Schacht vorliegt. Es wird keine Skalierung beim Ausdruck auf A4 vorgenommen. Eine manuelle oder seitens des Druckertreibers vorgenommene Skalierung des E‑Rezepts von A5- auf A4-Blatt ist nichtzulässig! Hintergrund: Der skalierte QR-Code kann danach in einer Apotheke durch einen Scanner nicht mehr erfasst und damit das eigentliche E-Rezept vom Server nicht abgerufen werden.

Empfehlung:

  • Wir empfehlen unter Drucker-Einstellungen einen A5 (quer) Schacht einzurichten, da ein E-Rezept-Ausdruck auf einem A4-Blatt leider die zusätzliche Verschwendung von Papier bedeutet.

Alle hier getätigten Einstellungen werden Stationsbezogen gespeichert, d. h. können/sollten an jeder Station, welche E-Rezepte erstellt, aktiviert und oder den Patientenausdruck ausdruckt und durchgeführt werden. So können Szenarien abgebildet werden, wo Praxisweit unterschiedliche Drucker zum Einsatz kommen oder beispielsweise Stationen bewusst keine E-Rezepte ausstellen und damit im Verordnungscenter keine Vorauswahl der Markierung als E-Rezept brauchen.

2.2 E-Rezept ausstellen

Um Ihnen das Ausstellen einer Verordnung so leicht wie möglich zu machen, können Sie die reguläre Rezept-Funktion Ihres CGM TURBOMED wie gewohnt aufrufen und die Daten der Verordnung, äquivalent zum bisherigen Vorgehen, erfassen.

HInweis_klein.gif HINWEIS: HInweis_klein.gif

2.2.1 Verordnungsprozess

Wie gewohnt beginnt der Verordnungsprozess im Verordnungscenter [F8]:

CGM_eRP-5.png

Hier muss, sofern nicht durch eine Voreinstellung (siehe Kapitel [Konfiguration der Voreinstellungen]) bereits vorausgewählt, die Verordnung als E-Rezept gekennzeichnet werden. Sind alle gewünschten Verordnungen erfasst, kann wie gewohnt via Klick auf das rote [Drucker]-Symbol oder per Tastenkombination [Strg+D] die Erstellung des/der Rezepte(s) fortgesetzt werden. Unterschiedliche Rezept-Typen werden wie gewohnt nacheinander abgearbeitet, die E-Rezepte werden zum Schluss in einem eigenen Dialog angezeigt und verarbeitet.

2.2.2 E-Rezept Dialog

Vor der Anzeige des Dialoges kommt es bei der ersten Verordnung über ein E-Rezept zu einer Abfrage zur Einwilligung durch die Praxis (siehe Kapitel 1.2 – Einwilligung der Praxis). Danach folgt, sofern mehr als ein lizensierter Arzt vorliegt, eine Auswahl, welcher Behandler die folgenden E-Rezepte mit seinem eHBA signiert. Dies wird mit einer Listenauswahl (LANR) dargestellt:

CGM_eRP-6.png

In der Folge (gerade nach dem ersten Aufruf nach dem Start von CGM TURBOMED) müssen ggfls. noch Komponenten geladen werden, dies wird mit dem folgenden Dialog signalisiert:

CGM_eRP-7.png

Nun folgt der Dialog zum E-Rezept. Im linken Fensterbereich werden alle Verordnungen jeweils als E‑Rezept dargestellt. Jedes E-Rezept kann eigenständig behandelt werden, so können z. B. aus einer Liste von drei E-Rezepten nur zwei tatsächlich signiert und aktiviert werden, wenn es sich bei der dritten Verordnung z.B. um einen Fehler gehandelt hat. Darüber hinaus wird der aktuelle Vorgang links unten dargestellt und der Status jedes einzelnen E-Rezeptes im jeweiligen Listeneintrag in einer zweiten Zeile vermerkt:

CGM_eRP-8.png

Alle E-Rezepte in dieser Auflistung sind vorausgewählt, um signiert und aktiviert zu werden. Jedes E‑Rezept kann nun einzeln ausgewählt und die verordneten Medikamente (max. drei) geprüft werden. Mit dieser Sichtprüfung soll sichergestellt werden, dass der signierende Arzt genau weiß, was unterschrieben wird.

HInweis_klein.gif HINWEIS: HInweis_klein.gif

  • Beachten Sie, dass diese Vorschau nicht mit dem Patientenausdruck identisch ist. So wird z. B. der QR-Code an dieser Stelle nicht angezeigt.

Sollte bei einem E-Rezept der Bedarf an einer Korrektur bestehen, so muss bei diesem die Option [signieren und aktivieren] demarkiert werden. Nur so wird sichergestellt, dass dieses E-Rezept nicht auf dem Fachdienst veröffentlicht und so zur Einlösung bereitgestellt wird. An dieser Stelle sind keine Korrekturen mehr möglich, wenn also hier ein Fehler (z. B. eine falsche Packungsanzahl) vorliegt, muss diese Verordnung (E-Rezept) im Nachgang neu erstellt werden.

Besteht kein Korrekturbedarf und soll der Vorgang fortgeführt werden und es sind nur die E-Rezepte markiert, welche nun signiert und aktiviert werden sollen, dann startet dieser Vorgang mit dem Klick auf den Button [Aktivieren] (alternativ kann auf der Tastatur die [a]-Taste gedrückt werden). Nun wird jedes E-Rezept vorbereitet, zum Signieren an den Konnektor übergeben und danach an den TI-Fachdienst für E-Rezepte übermittelt.

Bei mehr als zwei E-Rezepten geschieht dies automatisch im Stapel, d. h. bei fünf E-Rezepten ist zum Signieren nur eine eHBA-PIN-Eingabe erforderlich. Bei Nutzung der Komfortsignatur entfällt auch diese, sofern ausreichend Rest-Signaturen/-Zeit in der Komfortsignatur-Sitzung vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, so wird nur die Anzahl an E-Rezepten signiert, die der Komfortsignatur-Sitzung zur Verfügung stehen, für die restlichen — noch nicht signierten — E-Rezepte wird automatisch eine neue Komfortsignatur-Sitzung angefragt, die wieder erneut mit einer einmaligen PIN-Eingabe bestätigt und gestartet wird. Sind alle E-Rezepte erfolgreich signiert und aktiviert worden, wird dies links unten im Fenster entsprechend angezeigt.

2.3 Signatur mittels eHBA

Das Signieren von E-Rezepten darf laut KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) nur mittels Ihres eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) erfolgen! Zur Signatur mit eHBA bietet Ihnen Ihr CGM TURBOMED folgende Möglichkeiten:

  1. PIN-Eingabe: Ihr eHBA steckt am Kartenterminal Ihres aktuellen Arbeitsplatzes und Sie signieren das Dokument wie gewohnt per PIN-Eingabe an eben diesem Kartenterminal.

  2. Remote-PIN-Eingabe: Ihr eHBA steckt an einem anderen, in Ihrer Praxis sicher platzierten Kartenterminal, welches remote mit Ihrem aktuellen Arbeitsplatz verbunden ist. Sie geben Ihre PIN am Kartenterminal Ihres aktuellen Arbeitsplatzes ein und signieren damit das Dokument.

  3. Die Komfortsignatur: Voraussetzung für die Verwendung der Komfortsignatur ist, dass der Konnektor entsprechend konfiguriert und die Komfortsignatur-Funktion zuvor einmalig vom Administrator Ihres Konnektors freigeschaltet wurde. Ist die Freischaltung erfolgt, können Sie die Komfortsignatur in Ihrem CGM TURBOMED aktivieren. Die Aktivierung erfolgt, wie auch bei der Einzelsignatur, über die PIN-Eingabe oder Remote-PIN und gilt immer nur für einen limitierten Zeitraum und eine festgelegte Anzahl an Signaturen. Ist die Komfortsignatur-Sitzung aktiviert, dann kann sowohl einzeln als auch im Stapel signiert werden. Eine PIN-Eingabe ist wegen der aktivierten Komfortsignatur nicht erforderlich!

Standardmäßig gilt die Aktivierung für 6 Stunden und 100 Signaturen. Diese Einstellungen können auf maximal 24 Stunden und 250 Signaturen erweitert werden. Die Konfiguration des Zeitraums und der Signaturanzahl kann vom Administrator Ihres Konnektors in den Konnektor-Einstellungen angepasst werden. Ist der Komfortsignatur-Modus in Ihrem CGM TURBOMED aktiviert und steckt Ihr eHBA an einem sicheren Kartenterminal Ihrer Praxis, müssen Sie bei der Signatur eines Dokumentes nun nicht mehr Ihre PIN eingeben. Durch den aktuell in CGM TURBOMED angemeldeten Benutzer wird eine vorhandene Komfortsignatursitzung für dessen eHBA genutzt.

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  • Hierbei ist zu beachten, dass der gesteckte eHBA dem angemeldeten CGM TURBOMED-Benutzer (Arzt) gehört, der auch die Signaturen vornimmt. Bei der Nutzung der Komfortsignatur soll sichergestellt werden, dass nur der Inhaber des jeweiligen eHBA diesen zur Unterschrift nutzt.

Alternativ zu der sofortigen Aktivierung, bietet CGM TURBOMED Ihnen auch die Möglichkeit, das Dokument auf eine Liste (auf einen sogenannten "Stapel") zur späteren Aktivierung zu legen, z. B. wenn eine Patientin oder ein Patient ein Folgerezept anfordert, welches bereits vorbereitet werden kann:

CGM_eRP-9.png

Sie können die vorbereiteten E-Rezepte zu einem beliebigen Zeitpunkt markieren und über den Button [Bearbeiten] zum Signieren und Aktivieren aufrufen und sofern gewünscht den optionalen Patientenausdruck anfertigen.

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Hat der Patient kein Smartphone, dann kann das E-Rezept auch über den Button [Patientenausdruck] ausgedruckt und dem Patienten in Papierform mitgegeben werden. Dieser Papierausdruck ist von der Handhabung her ähnlich dem "Rosa Papierrezept" und kann somit auch ohne Smartphone benutzt werden:

CGM_eRP-11.png

Die Möglichkeit für den Ausdruck besteht nur bei bereits aktivierten E-Rezepten. Nur diese sind auch in einer Apotheke einlösbar.

2.4 Der Patientenausdruck

Nach der Aktivierung kann Ihr Patient die einzelnen E-Rezepte der Verordnung in der von ihm genutzten E-Rezept-App aufrufen und bei seiner Apotheke zur Einlösung vorzeigen. Alternativ, für Patientinnen und Patienten ohne eine entsprechende App, kann auf Wunsch auch ein Ausdruck der Verordnung erfolgen.

Hierfür sind entweder bereits alle aktivierten E-Rezepte durch die Voreinstellung vorausgewählt oder müssen einzeln markiert werden, um nach Klick auf den Button [Patientenausdruck] an den voreingestellten Drucker gesendet zu werden.

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Hierbei wurde das bisherige Muster 16 durch das neue, digitale Muster 16a ersetzt.

HInweis_klein.gif WICHTIG: HInweis_klein.gif

  • Der Ausdruck des Musters 16a stellt keine eigenständige Verordnung dar und ist daher auch nicht zu unterschreiben!

Der Ausdruck enthält alle Angaben, welche die Apotheke zur Ausgabe der Medikamente benötigt:

CGM_eRP-13.png

Abb. 4.1-1: Muster 16a - Ausdruck (nach Vorgabe der KBV)

Es werden bis zu drei einzelne E-Rezepte mit dem entsprechenden QR-Code und wichtigen Zusatzinformationen, wie z.B. Dosieranweisungen, auf einem Ausdruck angezeigt. Der QR-Code in der rechten oberen Ecke ist dabei eine Zusammenfassung aller E-Rezepte auf dem Ausdruck. Sollten mehr als drei Medikamente verordnet werden, so erweitert sich die Anzahl der Ausdrucke entsprechend.

Die Ausdrucke werden als schwarz-weiße Ausdrucke auf regulärem Druckerpapier erstellt. Es gelten ausdrücklich nicht die Anforderungen der Blankoformularbedruckung. Das bedeutet, Sie als Anwender entscheiden selbst, welcher Drucker für die Erstellung der Ausdrucke genutzt wird. Auch bezüglich des zu verwendenden Papiers existieren seitens der KBV keine Vorgaben.

Der Ausdruck erfolgt nun im DIN A5-Format (wahlweise auch im DIN A4-Format). Bei einem Druck auf DIN A4-Papier findet allerdings keine Skalierung, also Vergrößerung des Ausdrucks, statt. Die Größe der Verordnung bleibt immer im Gesamtformat DIN A5. Die Druckeinstellungen für Muster 16 werden bei diesem Vorgang nicht berücksichtigt und bleiben auch unverändert erhalten, wenn Sie Voreinstellungen zum Drucker für das E-Rezept, bzw. den optionalen Patientenausdruck vornehmen (2.2.1 Konfiguration der Voreinstellungen, tdb).

Die KBV weist in Ihren FAQs ausdrücklich darauf hin, dass bei der Auswahl des Druckers auf eine ausreichende Druckqualität geachtet werden sollte. Eine geringe Auflösung oder ein verschmiertes Druckbild kann beim Einscannen des Ausdrucks für alle Beteiligten zu erhöhten Aufwänden führen.

Bei Fragen zum Druck und zur Druckereinrichtung unterstützt Sie gerne Ihr Vertriebs- und Servicepartner (VSP).

2.4.1 Erneuter Ausdruck

Ist ein Patientenausdruck für ein oder mehrere E-Rezepte durchgeführt worden, dann ist dieser in der Karteikarte als PDF abgespeichert und kann beliebig oft ausgedruckt werden.

CGM_eRP-14.png

2.5 Vorbereitung von E-Rezepten

Der Vorgang E-Rezepte vorzubereiten kann an einer beliebigen Station geschehen und setzt keine Anbindung der Station an den Konnektor voraus. Dies ist also auch an nicht TI-Stationen möglich.

Um E-Rezepte nur vorzubereitet, sodass diese später signiert und aktiviert werden, dann kann der Dialog der E-Rezepte nach dem Aufruf über das Verordnungscenter beendet werden, indem der Dialog über den Button [Schließen] (alternativ Taste [S]) verlassen wird.

Die nun vorbereiteten E-Rezepte sind dann in der Karteikarte des Versicherten gespeichert und können entweder von dort einzeln oder über das eMuster-Center gesammelt aufgerufen werden um den Vorgang zum Signieren, Aktivieren und Drucken fortzuführen (z.B. an einer anderen Station durch den Arzt).

Die Einträge in der Karteikarte des Versicherten sehen dann wie folgt aus:

CGM_eRP-15.png

Es entstehen dabei immer Pärchen aus dem E-Rezept Eintrag und dem zugehörigen Medikament. Ist ein vorbereitetes E-Rezept fehlerhaft, z.B. in der Anzahl der Packungen, dann muss die Löschung derzeit hier über die Karteikarte erfolgen, dabei müssen beide Einträge dieses E-Rezeptes gelöscht werden.

2.6 E-Rezepte im eMuster-Center

CGM_eRP-16.png

Sie können die vorbereiteten E-Rezepte zu einem beliebigen Zeitpunkt markieren und mit dem Button [Bearbeiten] den Dialog zum Signieren und Aktivieren aufrufen und sofern gewünscht den optionalen Patientenausdruck anfertigen.

2.7 Löschen von vorbereiteten E-Rezepten im eMuster-Center

Mit der CGM TURBOMED Version 22.4.1 können nun E-Rezepte, welche sich noch im Status „vorbereitet“ befinden, komfortabel über das eMuster-Center einzeln oder gesammelt gelöscht werden.

Mit diesem Löschvorgang können ausschließlich E-Rezepte gelöscht werden, welche noch nicht signiert und aktiviert wurden, d.h. es findet dabei keine Stornierung o.Ä. statt, es werden lediglich lokal vorbereitete und damit lokal gespeicherte E-Rezepte aus der Liste und der Karteikarte gelöscht.

Hierfür müssen die Einträge der E-Rezepte markiert und können dann über das Papierkorbsymbol gelöscht werden.

erezept.png

Zu beachten gilt, dass die Löschfunktion die markierten Einträge bzgl. des Status prüft und nur, wenn ausschließlich E-Rezepte mit dem Status „vorbereitet“ markiert wurden, kann der Löschvorgang durchgeführt werden, andernfalls wird ein entsprechender Hinweistext in einer Meldung angezeigt.

Wenn E-Rezepte ohne den Status „vorbereitet“ markiert wurden, wird dies wie folgt dargestellt:

erezept2.png

Sollte sich unter den markierten E-Rezepten keines mit dem Status „vorbereitet“ befinden, so lautet die Meldung wie folgt:

erezept3.png

Ein Löschvorgang wird in beiden Fällen nicht durchgeführt.

Bei diesem Vorgang wird auch der entsprechende Karteikarteneintrag (Art = Formulareintrag) des E-Rezeptes gelöscht. Der zugehörige Medikationseintrag bleibt erhalten. Damit verhält sich der Löschvorgang gleich der Löschung der entsprechenden Zeile direkt in der Karteikarte des Versicherten.

erezept4.png

Somit können nun vorbereitete E-Rezepte, welche nicht am selben Tag signiert und aktiviert werden konnten, komfortabler gelöscht werden.

2.8 Stornieren eines E-Rezeptes

Ein bereits aktiviertes E-Rezept kann über dessen Aufruf über die Karteikarte des Versicherten oder das eMuster-Center aufgerufen und dort storniert werden.

Der Button [Stornieren] ist nur bei bereits aktivieren E-Rezepten aktiv und nutzbar. Sollte ein E-Rezept nicht eingelöst werden, wird dieses nach 100 Tagen ab Erstellung automatisch auf dem Server des Fachdiensts gelöscht (Stand Juni 2022). Sollte ein Löschvorgang nicht möglich sein, z.B. weil das E-Rezept bereits eingelöst wurde, erhalten Sie von CGM TURBOMED eine entsprechende Hinweismeldung.

Für die Stornierung eines E-Rezeptes ist der eHBA nicht erforderlich, dieser Vorgang wird mit dem Praxisausweis (SMC-B) autorisiert.

2.9 Vorgehen im Fehler- und Störungsfall

2.9.1 Versandfehler

Da es sich bei dem Versand eines E-Rezeptes um einen digitalen Informationsaustausch mit dem zuständigen E-Rezept-Fachdienst handelt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es gelegentlich zu Versandfehlern kommt. Gründe hierfür können eine fehlende/instabile Internetverbindung oder auch eine Störung des Fachdienstes bzw. Identity Providers sein. CGM TURBOMED unterstützt Sie durch entsprechende Fehlermeldungen beim Erkennen von solchen Versandfehlern und liefert Ihnen Hinweise zum weiteren Vorgehen.

2.9.2 TI-Störungen

CGM TURBOMED prüft beim Erstellen einer Verordnung im Hintergrund automatisch, ob die Telematikinfrastruktur (TI) und der E-Rezept-Fachdienst erreichbar sind. Ist dies nicht der Fall, weist Sie Ihr System auf die vorliegende Störung hin. Für den Fall, dass das System eine vorliegende Störung nicht automatisch erkennt, sollten Verordnungen nicht als E-Rezept markiert und somit als das gewohnte Muster 16 verarbeitet und ausgedruckt werden. Ein späterer Versand an den Fachdienst erfolgt nicht.

2.9.3 Häufige Fehlerursachen

  1. Fehlende Angabe der Packungsgröße

    Der Fachdienst lehnt jedes E-Rezept ab, dessen Verordnung keine Angabe zur Packungsgröße hat. Diese Angabe kann bereits bei der Auswahl des Medikamentes geprüft werden, sodass es im späteren Verordnungsprozess als Fehlerursache vermieden werden kann.

  2. Ausnahme Regelungen bzgl. Hilfsmittel

    Der Fachdienst lehnt jede Art von Heil- und Hilfsmittel ab, auch wenn diese von Praxen auf einem Muster 16 verordnet werden dürften, z.B. Desinfektionsmittel oder Teststreifen. Sollen diese weiterhin auf einem Kassenrezept verordnet werden, dann muss dies auf dem herkömmlichen Muster 16 geschehen.

2.10 Vertreterregelung

Der Vorgang von Signatur und Aktivierung eines oder mehrerer E-Rezepte kann durch einen Vertreter, welcher als lizensierter Arzt in der CGM TURBOMED Lizenz geführt wird, erfolgen. Hierbei ändert sich der verordnende Arzt nicht, für die Unterschrift wird der eHBA des Vertreters genutzt und dies auch im Verordnungsdatensatz, der damit unterschrieben wird, entsprechend vermerkt und übermittelt. Hierbei wird von der Kollegialen Vertretung gesprochen.

Kollegiale Vertretung (nach § 20 Musterberufsordnung)

Lässt sich eine abwesende Ärztin bzw. ein abwesender Arzt von einer/einem fachgleichen Kollegin/Kollegen in deren bzw. dessen Praxis vertreten, erfolgt die Abrechnung über die LANR/BSNR (Lebenslange Arztnummer/ Betriebsstättennummer) der Vertretung. Im Datensatz der elektronischen Verordnung oder Bescheinigung erfolgt keine Kennzeichnung einer Vertretungskonstellation, es werden die Daten der ausstellenden Person (Vertretung) und der vertretenden Praxis übermittelt.

Andere Vertreterregelungen sind derzeit nicht in CGM TURBOMED umgesetzt.

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