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CGM Knowledge Base

ifap - Eigene Medikamente aktualisieren

Über den Menüpunkt Eigene Listen/Aktualisierungen/Aktualisieren Medikamente können Sie die Aktualisierung aller Medikamente in Ihrer Medikamentenliste veranlassen.

Nach Anwahl dieses Menüpunktes erscheint ein Hinweis, dass die ifap-Datenbank zur Aktualisierung verwendet wird. Klicken Sie auf den Button OK, um die Aktualisierung zu starten. Wurde die Aktualisierung erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie nach dem Durchlauf eine entsprechende Meldung. Bestätigen Sie diese durch Anklicken des Buttons OK.

HInweis_klein.gif HINWEIS: HInweis_klein.gif

  • Die Zuordnung zwischen den Einträgen Ihrer Medikamentenliste und der ifap-Pharmadatenbank geschieht über die Pharmazentralnummer. Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Aktualisierung aller Medikamente, ist eine korrekt eingetragene Pharmazentralnummer.

Die Aktualisierung beinhaltet die Felder Auf Negativliste?, Außer Handel, Preis, Festbetrag etc., Immer auf BTM Rezept, Im Rückruf, Tagesdosis sowie Anbieter.

Normpackungsgrößenänderung zum 01.01.2011

Mit Inkrafttreten des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) zum 01.01.2011 geht eine zweistufige Anpassung der Packungsgrößenverordnung einher.

  • Stufe 1 "Spannbreitenregelung"

  • Stufe 2 "Reichdauerorientierung"

Hier die Erklärung zum Stand bis 31.12.2010:

Die Messzahlen zur therapiegerechten Packungsgröße (Normpackungsgröße) waren als Obergrenzen zu verstehen, Packungsinhalte bis zur betreffenden Obergrenze wurden als N1, N2 oder N3 deklariert. Präparate ohne N-Größe waren nicht GKV-erstattungsfähig.

Beispiel: Omeprazol 20mg

N1:           1 ST.    -     20 ST.             Messzahl   20 Stück

N2:         21 ST.    -     50 ST.             Messzahl   50 Stück

N3:         51 ST.    -   100 ST.             Messzahl 100 Stück

Hier jetzt die Erklärung der Veränderungen Stand ab 01.01.2011:

Inkrafttreten der sog. "Spannbreitenregelung"

Die bisher existierenden Messzahlen zur N-Größe bleiben bestehen, sind jedoch nicht mehr als Obergrenzen zu verstehen.

Stattdessen gelten definierte Spannbreiten zu den Messzahlen, diese lauten:

N1 +/- 20%, N2 +/-10%, N3 - 5%

Beispiel: Omeprazol 20mg

N1:         16 ST.     -     24 ST.             Messzahl   20 Stück

N2:         45 ST.     -     55 ST.             Messzahl   50 Stück     

N3:         95 ST.     -   100 ST.             Messzahl 100 Stück

Alle Präparate außerhalb dieser Spannbreitenregelung - Beispiel: Omeprazol 20mg 15 St. - verlieren ihre N-Größe, bleiben jedoch vorübergehend (voraussichtlich bis 30.06.2011) weiterhin GKV-erstattungsfähig, sofern diese Präparate mit Datenstand 15.12.2010 mit einer N-Größe versehen waren. Die pharmazeutischen Unternehmer müssen daraus resultierende Änderungen der N-Größen an die IFA GmbH melden.

Erklärung zu den Änderungen ab 01.07.2013 (mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist): Inkrafttreten der sog. "Reichdauerorientierung"

Die Messzahlen werden neu definiert und an der gewünschten Therapiedauer ausgerichtet.

N1 entsprechend   10 Behandlungstagen

N2 entsprechend   30 Behandlungstagen

N3 entsprechend 100 Behandlungstagen

Seit dem 01.01.2011 gilt übergangsweise:

Präparate, die mit Datenstand 15.12.2010 mit einer N-Größe versehen waren, sind weiterhin GKV-erstattungsfähig. Weiterhin sind Neueinführungen nach dem 01.01.2011 ohne N-Größe, die außerhalb der neuen Messzahl-Spannbreiten liegen, jedoch die höchste Messzahl gem. Packungsgrößenverordnung nicht überschreiten, zu Lasten der GKV abgabefähig.

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