Praxisbudget - Regelleistungsvolumina
Das Regelleistungsvolumen, aufzurufen über Startmenü/ Statistiken/ Praxisbudgets/ Regelleistungsvolumina, bringt drei große Änderungen zum bisherigen Regelleistungsvolumen mit sich, die wir Ihnen mit dieser Statistik zur Verfügung stellen. Zum Ersten ist es die Verrechnungsmöglichkeit der Zusatzbudgets untereinander. Um alle Neuerungen in Ihr Regelleistungsvolumen zu übernehmen ist es erforderlich, zu allererst den Auslieferungszustand zu übernehmen.
Die Allgemeinen Einstellungen rufen Sie im Regelleistungsvolumen über den Button Einstellungen den Punkt Einstellungen der RLV auf. In den Einstellungen stehend betätigen Sie ebenfalls den Button Einstellungen. Die Hinweismeldung bestätigen Sie mit Mausklick auf den Button Ja. Es erscheint folgendes Fenster:
Betätigen Sie in diesem Fenster den Button Auslieferungszustand. Anschließend stehen Sie nach Betätigen des Buttons Speichern wieder in den Einstellungen des Regelleistungsvolumen. Über den Button Zusatzbudget können Sie nun einzelne Budgets aktivieren und einem "Verrechnungstopf" zuweisen.
Ein Zusatzbudget, welches nicht qualifikationsgebunden ist, darf nur dann aktiv geschaltet werden, wenn mindestens eine Abrechnungsziffer abgerechnet wurde (z.B. Kleinchirurgie).
CGM TURBOMED schlägt für die Zusatzbudgets 3-9 den Verrechnungstopf 1 vor. Die Sonographie, sowie die Psychosomatik sind eigenständige Zusatzbudgets und dürfen nach unserem Kenntnisstand nicht untereinander verrechnet werden.
Die zweite Änderung ist die Berücksichtigung des Arztfalles. Dies bedeutet, dass nicht mehr der Behandlungsfall (Patientendesktop Behandler) für die Berechnung herangezogen wird, sondern die tatsächliche Abrechnungszeile innerhalb des Behandlungsfalles. Werden in einem Behandlungsfall Abrechnungszeilen verschiedenen Ärzten zugeordnet, werden auch entsprechend viele Arztfälle gezählt. Eine genaue statistische Auswertung pro Arzt ist somit gegeben. Die Arztfallregelung findet auch im Laborbudget Berücksichtigung und somit wird der Wirtschaftlichkeitsbonus ebenfalls pro Arztfall berechnet.
Die dritte Änderung bildet die Berechnungsgrundlage. Nach Rücksprache mit verschiedenen KVen wird das RLV seit 2009 nicht mehr pro Fallwert (z. B. 35,00 € pro Fall) ausgegeben, sondern Sie als Praxis erhalten ein Gesamt-RLV in Euro (z. B. 35000 €). Dies bedeutet, dass egal mit wie vielen Arztfällen der Betrag erwirtschaftet wird, Sie den fest angegebenen Euro-Betrag erhalten.
Abweichungen von der bundeseinheitlichen Regelung sind dennoch möglich und sollten bei Ihrer zuständigen KV erfragt werden.
HINWEIS:
-
In der Statistik für das Regelleistungsvolumen kann bei dem qualifikationsbezogenen Zusatzvolumen (QZV) jeweils eingetragen werden, ob das Zusatzvolumen-Budget auf der Basis der QZV-Leistungsfälle des aktuellen Quartals errechnet werden soll. Ist dies gewünscht, rufen Sie sich aus der Statistik den Button Einstellungen auf. Hier klicken Sie unten rechts auf Zusatzbudgets. In diesen Einstellungen kann das Kreuz im Feld QZV-bezogene Fallzählung (QZV) beim jeweiligen QZV gesetzt werden.
ACHTUNG:
-
Liegen Sie mit Ihrer Praxis nun nach Erbringung des Budgets mit der Fallzahl unter der eigenen Fallzahl des entsprechenden Vergleichsquartals verringern Sie somit im nächsten Jahr ihr Budget!
Dies ist von der Berechnung eine Vereinfachung. Es muss in den Einstellungen nur noch im Feld Fallzahl/ Fallwertzahl-Abstaffelung die 1 und unter Fallwertzahl(en) das Gesamt RLV in Euro, in unserem Beispiel 35000 eingetragen werden.
Damit die Zusatzbudgets ebenfalls korrekt berechnet werden, muss der Fallwert in den Zusatzbudgets ebenfalls bearbeitet werden. Hierzu rufen Sie die Zusatzbudgets aus den Einstellungen heraus über den Button Zusatzbudgets auf. Beträgt die eigene Fallzahl des entsprechenden Vergleichsquartals z.B. 1000 Fälle, muss der Fallwert z.B. in der Sonographie damit multipliziert und bearbeitet werden.
Beispiel:
Eigene Fallzahl des entsprechenden Vergleichsquartals: 1000
Fallwertzahl(en) Zusatzbudget: 3,50
1000 x 3,50 = 3500
ACHTUNG:
-
Es ist unbedingt erforderlich, dass diese individuellen Änderungen des Fallwertes in den Zusatzbudgets von Ihnen vorgenommen werden. Die Zusatzbudgets würden sonst ab dem zweiten Fall um 100% abgestaffelt und somit nicht mehr hochgerechnet werden.
Sollten Sie in Ihrem KV-Bereich kein Gesamt-RLV erhalten, sondern weiterhin einen Fallwert pro Patient, müssen in den Einstellungen die Fallzahl und der Fallwert eingetragen werden. Zudem ist eine Bearbeitung der Zusatzbudgets dann nicht erforderlich im Bezug auf die Bearbeitung des Fallwertes.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Regelleistungsvolumen individuell nach den Vorgaben Ihrer zuständigen KV einzustellen. Da es sehr viele unterschiedliche Anforderungen der einzelnen KV-Bezirke diesbezüglich geben kann, finden Sie hier eine Statistik vor, die flexibel für alle Anforderungen einstellbar ist.
In den Einstellungen können Sie die Vorgaben Ihrer KV zum Regelleistungsvolumen eintragen. Um diese Eingaben zu tätigen, ist es erforderlich, dass Sie Ihre Unterlagen der Honorarabrechung zur Hand haben.
Für die Syntax der Eingaben beachten Sie die so genannte "Kontextsensitive Hilfe”. Diese öffnen Sie, indem Sie nur den Mauszeiger in das Eingabefeld stellen und dann F1 betätigen.
Grundsätzlich ist das RLV auf die neue Arztfallregelung eingestellt. Möchten Sie jedoch zurück auf die behandlungsfallbasierende Berechnung umschalten, ist dies über die Einstellungen möglich.
Über das grüne Dreieck öffnet sich die Auswahl, in der Sie den Behandlungsfall auswählen können. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit dem Button Speichern.
ACHTUNG:
-
Die erforderlichen Angaben für die Fallzahlen / Fallzahlabstaffelung und für die Fallwertzahlen erhalten Sie nur von Ihrer KV.
Fallzahl/Fallwertzahl-Abstaffelung
Wurde Ihnen kein Gesamt-RLV zur Verfügung gestellt, können Sie hier die in Ihrer Praxis erlaubte Fallzahl mit den gegebenenfalls vorhandenen Abstaffelungsbereichen eintragen. Sollten keine Abstaffelungsbereiche vorhanden sein, so tragen Sie nur einen Wert, nämlich die erlaubte Fallzahl ein.
Sind Abstaffelungsbereiche vorhanden, so muss der Eintrag in einer speziellen Syntax erfolgen ( Fallzahl ab der abgestaffelt wird; Prozentwert um den abgestaffelt wird ). Für die Syntax der Eingaben beachten Sie die so genannte "Kontextsensitive Hilfe”. Diese öffnen Sie, indem Sie nur den Mauszeiger in das Eingabefeld stellen und dann F1 betätigen.
Beispiel:
200;25%;300;100%
Im oben aufgeführten Beispiel wird die Fallwertzahl ab dem 201. Fall um 25% abgestaffelt. Ab dem 301. Fall wird die Fallzahl um 100% abgestaffelt, soll heißen, ab dem 300. Fall erhöht sich das Regelleistungsvolumen nicht mehr.
Eingabemodus Fallwertzahl(en)
Der Eingabemodus Fallwertzahl(en) wird bestimmt durch den Detaillierungsgrad der Fallwertzahl-Vorgabe. Gibt es nur eine allgemeingültige Fallwertzahl, wird hier nichts eingetragen. In machen KV-Bezirken werden, unterteilt nach Behandlungsfallgruppen, unterschiedliche Fallwertzahlen ( Euro-Beträge) vorgegeben. Die Unterteilung in Behandlungsfallgruppen erfolgt dabei nach den Merkmalen PKA und EKK und / oder nach dem Alter der Behandlungsfälle. Der Eintrag muss in einer speziellen Syntax erfolgen. Für das Merkmal Abrechnungsart werden nur die Zeichenfolgen "PKA” und "EKK” akzeptiert.
Ein Altersbereich ist in folgender Syntax anzugeben:
<6 oder 6-59 oder >59.
Altersbereich und Abrechnungsart lassen sich natürlich auch kombinieren.
Beispiel: PKA<6;PKA6-59;PKA>59; EKK<6;EKK6-59;EKK>59.
Für die Syntax der Eingaben beachten Sie die so genannte "Kontextsensitive Hilfe”. Diese öffnen Sie, indem Sie nur den Mauszeiger in das Eingabefeld stellen und dann F1 betätigen.
Bei der Eingabe ist darauf zu achten, wenn Altersbereiche verwendet werden, dass diese lückenlos eingetragen werden. Wird das Merkmal Abrechnungsart verwendet sind immer beide Abrechnungsarten zu benutzen. Die Schlüssel für die Behandlungsfallgruppen sind jeweils durch ein Semikolon voneinander zu trennen.
Fallwertzahl(en)
Tragen Sie hier entweder nur einen Fallwert oder die Anzahl durch Semikolon getrennter Fallwertzahlen ein. Die Anzahl der durch Semikolon getrennt einzutragenden Fallwertzahlen, muss dabei gleich mit der Anzahl der im Feld Eingabemodus Fallwertzahl(en) eingetragenen Behandlungsfallgruppen sein.
Für die Syntax der Eingaben beachten Sie die so genannte "Kontextsensitive Hilfe”. Diese öffnen Sie, indem Sie nur den Mauszeiger in das Eingabefeld stellen und dann F1 betätigen.
Fallwertzahlen-Zuschlag für gekennzeichnete Behandlungsfälle
Info
-
Dieses Feld ist laut unseren Informationen nur für den KV-Bereich Niedersachsen zu setzen und kann somit für alle anderen KV-Bezirke ignoriert werden!
Hier können Sie Ziffern hinterlegen, welche ganz gezielt Behandlungsfälle markieren. Der Behandlungsfall erhält dann einen Fallwertzahlzuschlag gemäß den nebenstehend gemachten Angaben.
Über Mausklick links auf dem grünen Dreieck springen Sie in die Auswahl bereits ausgewählter Ziffern, über Mausklick rechts auf dem grünen Dreieck springen Sie in die Eigene Liste der EBM Ziffern.
Tragen Sie hier entweder nur einen Fallwertzahl-Zuschlag oder eine Anzahl durch Semikolon getrennter Fallwertzahl-Zuschläge ein. Die Anzahl der durch Semikolon eingetragenen Fallwertzahlen-Zuschläge, muss dabei gleich der Anzahl der im Feld Eingabemodus-Fallwertzahl(en) eingetragenen Behandlungsfallgruppen sein. Wird in diesem Feld nichts eingetragen, dann besitzt die im linken Feld eingetragene Ziffer keine behandlungsfallmarkierende Wirkung, der Eintrag wird dann also ignoriert!
Sie können die Statistik auch in einer Praxis mit mehreren Ärzten für beliebige Ärzte oder Arztkombinationen durchführen. Lesen Sie hierzu auch das Kapitel Tipps und Tricks zu den Statistiken.
Regelleistungsvolumen ab 01.07.2010 mit neuen Qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen
Im März 2010 hat der Bewertungsausschuss die seit längerem erwarteten Änderungen in der Honorarverteilungssystematik beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass ab dem 01. Juli 2010 nahezu alle Leistungen des EBM einer Mengenbegrenzung unterzogen werden. Dadurch sollen die RLV stabilisiert werden.
Die bisherigen Fallwertzuschläge werden abgelöst durch Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV), vergleichbar mit den früheren Zusatzbudgets. Die Fallwerte für das RLV bzw. QZV entnehmen Sie bitte Ihrer Honorarabrechnung oder erfragen diese bei Ihrer zuständigen KV.
Die QZV werden in 3 Varianten unterteilt.
Variante 1: Berechnung je RLV-Fall
Der zur Verfügung stehende Euro-Betrag wird durch die Zahl der RLV-Fälle des Vorjahresquartals derjenigen Ärzte, die Anspruch auf das QZV haben, geteilt und ergibt den QZV-Fallwert. Das Volumen des QZV ergibt sich dann aus der Multiplikation des QZV-Fallwertes mit der RLV-Fallzahl.
Variante 2: Berechnung je Leistungsfall
Neben den bereits bekannten Begriffen Arztfall, Behandlungsfall und RLV-Fall wird jetzt der Begriff Leistungsfall neu eingeführt. Ein Leistungsfall liegt dann vor, wenn im Behandlungsfall des Vorjahresquartals mindestens eine Leistung des Leistungskatalogs des entsprechenden QZV abgerechnet worden ist. Der für das QZV zur Verfügung stehende Euro-Betrag wird durch die Zahl der Leistungsfälle des Vorjahresquartals derjenigen Ärzte, die Anspruch auf das QZV haben, geteilt und ergibt den QZV-Fallwert. Das Volumen des QZV ergibt sich dann aus der Multiplikation des QZV-Fallwertes mit der Leistungsfallzahl.
Variante 3: Berechnung je Arzt
Schließlich sieht der Beschluss vor, dass ein QZV auch je Arzt berechnet werden kann. Zu diesem Zweck stellt die KV die Zahl derjenigen Ärzte fest, die Anspruch auf das jeweilige QZV haben. Der für das QZV zur Verfügung stehende Euro-Betrag wird dann durch die Zahl der berechtigten Ärzte geteilt. Der so ermittelte Euro-Betrag entspricht dann für alle berechtigten Ärzte einheitlich dem QZV.
Die vorstehenden Varianten müssen nicht einheitlich auf alle QZV angewendet werden. Vielmehr können die KVen in Abhängigkeit von den jeweiligen Leistungen und deren Leistungsstruktur unterschiedliche Berechnungsweisen verwenden.
Beispiel:
Eine KV vereinbart mit den Kassen, dass das QZV "Sonografie I" je RLV-Fall berechnet wird (Variante 1), das QZV "Dringende Besuche2 je Leistungsfall (Variante 2) und das QZV "Unvorhergesehene Inanspruchnahme" je Arzt.
Verrechnungsmöglichkeiten
Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sind alle QZV untereinander und auch mit Überschreitungen bzw. Unterschreitungen des RLV verrechnungsfähig. Der Beschluss sieht vor, dass jeder Arzt ein Gesamtbudget, bestehend aus der Addition von RLV und QZV, erhält. Innerhalb dieses Budgets sind alle Leistungen untereinander verrechnungsfähig. Mit welchen Leistungen der Arzt sein Budget füllt, ist also unerheblich.
Oben genannte Änderungen wurden folgendermaßen in CGM TURBOMED umgesetzt:
Nach Einspielen des Updates wird das Regelleistungsvolumen 2009, aufzurufen über das Startmenü/ Statistiken/ Praxisbudget/ Regelleistungsvolumen 2009 datumsgesteuert berechnet. Möchten Sie noch eine Statistikauswertung für das Quartal 2/2010 erstellen wird mit Eingabe des von-bis-Bereiches auf die bisherigen Einstellungen zugegriffen.
Sobald das Datum 01.07.2010 bis 30.09.2010 in der Statistik eingegeben wird, können Sie Ihre Einstellungen vornehmen. Betätigen Sie hierzu den Button Einstellungen.
HINWEIS:
-
Die Fallwerte für das RLV bzw. QZV entnehmen Sie bitte Ihrer Honorarabrechnung oder erfragen diese bei Ihrer zuständigen KV.
Der obere Teil der Einstellungen ist nach den bundeseinheitlichen Regelungen gefüllt. Sollte es hier Abweichungen in Ihrer Praxis geben, bearbeiten Sie diese bitte. Der untere Teil muss mit Ihren von der KV erhaltenen Daten individuell gefüllt werden.
Tipp!
-
Es steht Ihnen eine Eingabehilfe pro Feld zur Verfügung, die Sie via F1 aufrufen können, indem Sie die Maus auf dem jeweilige Feld stehen haben.
Wurde die Eingabe von Ihnen fertiggestellt, so schließen Sie diese über den Button Speichern ab.
Haben Sie von Ihrer KV Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen erhalten, rufen Sie erneut die Einstellungen auf. Anschließend betätigen Sie den Button Zusatzbudgets. Es erscheint nun folgendes Fenster:
Über den Button Neuanlage erhalten Sie nun folgende Auswahl:
Alle bundeseinheitlich geltenden QZV können über den zweiten Menüpunkt Neuanlage qualifikationsgebundener Zusatzvolumen durch Auswahl zugeordnet werden, nachdem die Fachrichtung ausgewählt wurde:
Es werden alle Felder gefüllt. Lediglich die Felder Zusatzvolumen pro Fall bzw. Gesamt-Zusatzvolumen müssen je nach QZV-Variante von Ihnen gefüllt werden.
Variante 1 benötigt ein Zusatzvolumen pro Fall
Variante 2 benötigt ein Gesamt-Zusatzvolumen
Variante 3 benötigt ein Gesamt Zusatzvolumen
Welche Variante für welches QZV in Ihrer Praxis gilt, entnehmen Sie bitte Ihrer Honorarabrechnung bzw. erfragen diese bei Ihrer zuständigen KV.
Sollte es notwendig sein, ein individuelles QZV zu erstellen, wählen Sie nach betätigen des Buttons Neuanlage den Menüpunkt Manuelle Neuanlage eines qualifikationsgebundenen Zusatzvolumens. Füllen Sie die Felder mit Hilfe der Eingabehilfe, die Ihnen pro Feld via F1 und auf dem Feld stehenden Mauszeiger zur Verfügung steht.
Wurden alle QZV von Ihnen eingerichtet, speichern Sie Ihre Eingabe über den Button OK ab. Sie können nun die Statistikauswertungen über den Button Starten -> F5 von der ausgehenden Statistikmaske nach den neuen Vorgaben ausgeben lassen.
Anzeige der Behandlungsfälle einzelner QZV (qualifikationsgebundener Zusatzvolumen)
In der Statistik der Regelleistungsvolumina werden nun zusätzlich zu den Behandlungsfallzahlen für PKA- bzw. EKK-Fälle die Fallzahlen von angegebenen Zusatzbudgets mit ausgegeben. So behalten Sie die Anzahl aller in die einzelnen QZV einfließenden Behandlungsfälle immer im Blick.
Anzeige des Kooperationsgrades - Wichtig für neue Zuschlagsregelung für Berufsausübungsgemeinschaften ab 01.07.2011
Die für die ab dem 01.07.2011 geltende Zuschlagsregelung für Berufsausübungsgemeinschaften in Bezug auf den Kooperationsgrad kann nun in der RLV-Statistik abgelesen werden.
Hintergrund (Auszug aus "Abrechnung Aktuell 2|2011"):
Der Bewertungsausschuss hat am 22. Dezember 2010 die Systematik der Zuschlagsregelungen für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Praxen mit angestellten Ärzten geändert. Von den Änderungen betroffen sind primär fachgleiche standortübergreifende BAG, sowie sämtliche fachübergreifenden BAG. Für diese Kooperationsformen wird der Zuschlag zum Regelleistungsvolumen (RLV) künftig in Abhängigkeit vom sogenannten Kooperationsgrad festgelegt. Die Änderungen traten zum 1. Juli 2011 in Kraft.
Mit dieser Einschränkung will der Bewertungsausschuss dem in der letzten Zeit zu beobachtenden Trend zur Bildung überörtlicher Gemeinschaftspraxen, in denen überhaupt keine bzw. nur eine geringe gemeinsame Patientenversorgung durch die an der fachgleichen überörtlichen BAG beteiligten Ärzte stattfindet, entgegenwirken.
Folgender Screenshot zeigt sowohl die Anzeige der QZV-Behandlungsfälle als auch den Kooperationsgrad:
Der Kooperationsgrad wird mit der folgenden Formel berechnet:
Kooperationsgrad in Prozent = ((Summe der Arztfälle geteilt durch Summe der Behandlungsfälle) - 1)) * 100.
Nicht-Kooperationsfälle als Protokoll verfügbar
In der Statistik für die Regelleistungsvolumina wurde ein Ausgabeprotokoll hinzugefügt. In diesem ist ersichtlich, welche Behandlungsfälle nicht zur Berechnung des Kooperationsgrades mit einbezogen werden.
Der Aufruf erfolgt über den Button Ausgaben. Anschließend wählen Sie das Protokoll Nicht Kooperationsfälle aus.
Berücksichtigung der Vorhaltepauschale Ziffer 03040/04040 in den Statistiken
Im Rahmen der Weiterentwicklung des EBM zum 01.10.2013 wurde die Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V (Ziffer 03040/04040) eingeführt. Diese Zusatzpauschale ist einmal im Behandlungsfall und in der Regel neben der Versichertenpauschale 03001 bis 03005 bzw. 04001 bis 04005 und Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme 03030 bzw. 04030 berechnungsfähig. Die Bewertung der Ziffer wird seit dem 01. Januar 2014 mit 144 Punkten bzw. 14,40 € berechnet. Für rückwirkende Auswertungen vor dem 01. Januar 2014 wird weiterhin der Wert von 140 Punkten bzw. 14,00 € für die Berechnung der Vorhaltepauschale verwendet.
Laut Bekanntgabe des Bewertungsausschusses wird die Vorhaltepauschale 03040 bzw. 04040 zur Hälfte in Behandlungsfällen mit der Überweiser-/Vertreterpauschale 03011 - 03015 bzw. 04011 - 04015 rückwirkend zum 01.10.2013 gewährt. Setzen Sie vor der Statistikberechnung das Kreuz zum Hinzurechnen der Vorhaltepauschale 03040 bzw. 04040, wird die hälftige Vorhaltepauschale in Überweiser- und Vertreterfällen (Scheinuntergruppen 23, 24, 42) neben den Ziffern 03011 - 03015 bzw. Ziffern 04011 - 04015 hinzugerechnet.
HINWEIS:
-
Die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen setzen diese Vorhaltepauschale automatisch, so dass Sie keinen erhöhten Abrechnungsaufwand haben!
Die Vorhaltepauschale kann in den Statistiken Regelleistungsvolumina, GNR-Statistik und Gesamtstatistik hinzuzugezählt werden. Hierzu aktivieren Sie folgende Einstellung:
Damit die Zusatzpauschale 03040/04040 in die Statistik eingeht, muss das Kreuz im Feld Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (Ziffer 03040/04040) hinzuzählen gesetzt werden. Wird dieses Feld alleinig markiert, wird die Vorhaltepauschale in die unbudgetierten Leistungen gerechnet. Wird zusätzlich das Feld Zusatzpauschale hausärztlicher Versorgungsauftrag innerhalb der budgetrelevanten Leistungen mitzählen gesetzt, geht die Zusatzpauschale in die budgetierten Leistungen ein.
Ausgabemöglichkeiten, zu welchem Behandlungsfall die Vorhaltepauschale hinzugerechnet wird, finden Sie in Abhängigkeit des gesetzten Einstellungspunktes aus der Statistik über Ausgaben/ Protokoll budgetierte Leistungen bzw. unbudgetierte Leistungen.
Beachten Sie das dazugehörige Einstellungsfenster, das aus den Statistiken über den Button Einstellungen/ Einstellung der Vorhaltepauschale aufgerufen wird:
Es gibt Leistungen, die das Ansetzen der Vorhaltepauschale ausschließen. Wurde eine dieser Leistungen in einem Behandlungsfall abgerechnet, so wird für diesen Behandlungsfall keine Vorhaltepauschale hinzugezählt. Diese Leistungen sind in dem Feld Pauschale ausschließende Ziffern (K.O.-Leistungen) definiert und können individuell über den Auswahlpfeil verändert werden:
WICHTIG:
-
Ausnahmeregel für Medizinische Versorgungszentren, fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten.
-
Sofern die K.O. Leistung von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungsbereichs erbracht wurde, kann die Vorhaltepauschale für den jeweiligen Behandlungsfall angesetzt werden. Damit diese Regelung in den Statistiken Berücksichtigung findet, ist ein weiterer Schritt notwendig.
Rufen Sie sich die Einstellungen zur Vorhaltepauschale über den Button Einstellungen auf. Setzen Sie im Feld Einstellung für MVZs, BAGs und Praxen mit angestellten Ärzten das Kreuz und tragen Sie über den Auswahlpfeil den berechtigten Arzt ein.
Wird nun die Statistik berechnet, wird trotz erbrachter K.O.-Leistung dieses Arztes die Vorhaltepauschale für den jeweiligen Behandlungsfall hinzugerechnet.
WICHTIG:
-
Wird die Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme Ziffer 03030 bzw. 04030 nur einmal im Behandlungsfall angesetzt, so erfolgt ein Abschlag von 50% auf die Vorhaltepauschale. Bei zweimaligem Ansetzen der Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme Ziffer 03030 bzw. 04030 wird die Zusatzpauschale mit 100% vergütet.
Praxen mit mehr als 1.200 Behandlungsfällen erhalten einen Aufschlag von 14 Punkten auf die Vorhaltepauschale. Hat eine Praxis weniger als 400 Behandlungsfälle, wird ein Abschlag von 14 Punkten auf die Vorhaltepauschale berechnet. Ausgabemöglichkeiten, zu welchem Behandlungsfall die Vorhaltepauschale hinzugerechnet wird, finden Sie in den Regelleistungsvolumina über Ausgaben/ Protokoll budgetierte Leistungen, sowie in der GNR-Statistik über Ausgaben/ Protokoll.
Zur Erläuterung:
Hierfür wird die Anzahl der Behandlungsfälle, in denen hausärztlich behandelt wurde, aus der Praxis ermittelt und durch die Anzahl der Ärzte, bei denen in den Arztdaten der Versorgungsbereich "Hausärzte" steht, dividiert. Die resultierende Anzahl ist nun für die Abschlags- bzw. Aufschlagsberechnung ausschlaggebend!
Die als Hausarzt gekennzeichneten Ärzte werden mit vollem Tätigkeitsumfang in der prozentualen Auf- bzw. Abschlagsberechnung berücksichtigt. Weicht in der Praxis der Umfang der Tätigkeit laut Zulassungs- bzw. Genehmigungsbescheid ab, kann in den Einstellungen der Vorhaltepauschale der abweichende Tätigkeitsumfang eingetragen werden.
Dieser Einstellungspunkt ist in der GNR-Statistik, Gesamtstatistik und im Regelleistungsvolumen eingepflegt worden.
Möchten Sie einen abweichenden Tätigkeitsumfang eines Arztes eingeben, rufen Sie hierfür aus den genannten Statistiken über den Button Einstellungen die Einstellungen der Vorhaltepauschale auf.
WICHTIG:
-
Die Einstellung gilt für die jeweils zuvor in der Statistik ausgewählten Ärzte!
Beispiel: (Eine Gemeinschaftspraxis mit 2 Ärzten)
Ein Arzt arbeitet in Vollzeit (=1) und ein Arzt in Teilzeit (=0,5) --> So ist "1,5" im Feld Tätigkeitsumfang aller Ärzte einzugeben.
Verlassen Sie nun die Einstellungen über den Button Speichern. Nachdem die Statistik gestartet wurde, können Sie das dazugehörige Protokoll einsehen:
Hierfür ist eine Protokollausgabe für die Zuschlagsberechnung in den genannten Statistiken geschaffen worden. Wurde die Statistik mit der Einstellung Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (Ziffer 03040/04040) gestartet, steht Ihnen über den Button Ausgaben das Protokoll der Zuschlagsberechnung für die Vorhaltepauschale zur Verfügung:
Die angegebene Höhe des Abschlags bzw. Aufschlags ist bereits in der Statistikberechnung erfolgt.
HINWEIS:
-
Für die Berechnung vor dem 01.10.2013 wird die Ihnen gewohnte Einstellung angezeigt. Ist diese Einstellung aktiv, wird das bisherige Mitberechnen der Versorgungsbereichsspezifische Bereitschaftspauschale Ziffer 03005 ermöglicht.
Abweichender Punktwert der Vorhaltepauschale
Weicht in Ihrem KV-Bereich der Punktwert der Vorhaltepauschale 03040/04040 von 140 Punkten/14,00 € ab, können Sie die Bewertung über das Hauptmenü (F12)/ Eigene Listen/ Gebührenordnungen/ EBM-2010 ändern. Hierfür scrollen Sie auf die EBM-Ziffer 03040/04040 und betätigen zum Bearbeiten F7.
Mit Klick auf die Pfeilspitze können Sie über den Button Ändern die in Ihrem KV-Bereich zulässige Bewertung eintragen. Mit OK wird die Änderung gespeichert und Sie können die gewünschten Statistiken starten.

