Praxisbudget - Honorarverteilungsmaßstab - HVM (SH)
Für den KV-Bereich Schleswig-Holstein gibt es eine Statistik, basierend auf einem Punktzahlvolumen. Der Aufruf des Punktzahlvolumens (PZV) erfolgt über das Hauptmenü/ Statistiken/ Praxisbudgets/ KV-Bereichsbezogene Statistiken/ HVM (SH).
Das Punktzahlvolumen stellt Ihnen die erlaubten und erbrachten Punkte als budgetrelevante und unbudgetierte Leistungen dar:
Einstellungen des Punktzahlvolumens (PZV)
Die Einstellungen sind jeweils für den zuvor ausgewählten Arzt gültig!
Rufen Sie über den Button Einstellungen den Punkt Einstellungen Punktzahlvolumens (PZV) auf und tragen das von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein mitgeteilte Punktzahlvolumen in das Feld Punktzahlvolumen (PZV) ein.
Dazu ist es notwendig, das gültige Abrechnungsquartal einzutragen. Klicken Sie hierfür in das Feld Abrechnungsquartal und geben z.B. 2 und 14 ein, so wird automatisiert die ganze Jahreszahl dargestellt:
ACHTUNG:
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Die Eingabe des Abrechnungsquartals muss über die Eingabe von Zahlen erfolgen, da die Auswahl der bisher errechneten Quartale leer ist. Durch die Eingabe wird eine Liste der bisher berechneten Quartale mit dem dazugehörigen Punktzahlvolumen angelegt. Wurde einmal für ein Abrechnungsquartal das Punktzahlvolumen eingegeben, so bleibt dieser Eintrag gespeichert. Diese Funktion erleichtert die Auswertung für vergangene Abrechnungsquartale.
Wurde das Punktzahlvolumen ohne Abrechnungsquartal eingetragen, so erhalten Sie beim Verlassen der Einstellungen folgenden Hinweis:
Beantworten Sie diese Frage mit Nein, gehen Ihre getätigten Eingaben verloren. Über Ja gelangen Sie zurück in das Einstellungsformular.
Tipp!
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In den Einstellungen wird Ihnen direkt geholfen: Klicken Sie mit der Maus in eines der Felder und betätigen Sie F1. Schon erscheint ein situationsbezogener Hilfetext.
Weitere Erläuterungen zu den Einstellungspunkten
Behandlungsfall zählt nicht, wenn nur folgende Ziffern abgerechnet wurden:
Tragen Sie in dem Feld eine EBM-Ziffer ein und bei einem Kassenbehandlungsfall wurden nur die hier eingetragenen EBM-Ziffern abgerechnet, werden die abgerechneten Leistungen dieses Behandlungsfalls nicht in der Statistik mitberechnet.
Ausschlussziffern Behandlungsfall:
Wird bei einem Kassenbehandlungsfall eine der hier eingetragenen EBM-Ziffern abgerechnet, werden alle bei diesem Fall abgerechneten Leistungen in der Statistik nicht mitgezählt.
Ausschlussziffern Abrechnungseintrag:
Wird in dem Feld Ausschlussziffern Abrechnungseintrag eine Ziffer eingegeben, wird diese Ziffer gemeinsam mit allen in der Abrechnungszeile stehenden Ziffern nicht berücksichtigt.
Ausgeschlossene Ziffern:
Die hier eingetragenen EBM-Ziffern werden, wenn in einem Kassenbehandlungsfall abgerechnet, nicht in das Budget berechnet und fließen in die unbudgetierten Leistungen ein.
HINWEIS:
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Der Button Einstellungen dient zum Aufrufen der Allgemeinen Einstellungen für Statistiken. Um in das Punktzahlvolumen zurück zu gelangen, verlassen Sie über den Button Speichern die Einstellungen.
Berechnung der Statistik
Als Zeitraum geben Sie in die Datumsfelder vom und bis zum manuell ein Datum ein oder klicken auf eines der beiden Datumsfelder und zählen jetzt das Datum mit der +-Taste hoch bzw. mit der --Taste runter. Nach einem Doppelklick in die Datumsfelder lässt sich ein Datum per Kalender bestimmen. Bestätigen Sie anschließend mit OK.
Bestimmen Sie nun, von welchem Arzt die Leistungen in die Statistik einfließen sollen: Betätigen Sie dazu F7 und treffen Sie Ihre Wahl.
Möchten Sie die Zusatzpauschale Ziffer 03040/04040 in der Statistik einfließen lassen, so setzen Sie folgendes Kreuz:
Die Zusatzpauschale wird nun in die unbudgetierten Leistungen hinzugerechnet!
WICHTIG:
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Soll die Zusatzpauschale in die budgetrelevanten Leistungen berechnet werden, setzen Sie ein zusätzliches Kreuz:
Über F5 oder per Klick auf den entsprechenden Button starten Sie die Statistik.
Einstellungen der Vorhaltepauschale
Beachten Sie das dazugehörige Einstellungsfenster, das aus der Statistik über den Button Einstellungen/ Einstellung der Vorhaltepauschale aufgerufen wird:
Es gibt Leistungen, die das Ansetzen der Vorhaltepauschale ausschließen. Wurde eine dieser Leistungen in einem Behandlungsfall abgerechnet, wird für diesen Behandlungsfall keine Vorhaltepauschale hinzugezählt. Diese Leistungen sind in dem Feld Pauschale ausschließende Ziffern (K.O.-Leistungen) definiert und können individuell über den Auswahlpfeil verändert werden:
Ausnahmeregel für Medizinische Versorgungszentren, fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten
Sofern die K.O.-Leistung von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungsbereichs erbracht wurde, kann die Vorhaltepauschale für den jeweiligen Behandlungsfall angesetzt werden. Damit diese Regelung in den Statistiken Berücksichtigung findet, ist ein weiterer Schritt notwendig:
Rufen Sie sich die Einstellungen zur Vorhaltepauschale über den Button Einstellungen auf. Setzen Sie im Feld Einstellung für MVZs, BAGs und Praxen mit angestellten Ärzten das Kreuz und tragen Sie über den Auswahlpfeil den berechtigten Arzt ein.
Wird nun die Statistik berechnet, wird trotz erbrachter K.O.-Leistung dieses Arztes die Vorhaltepauschale für den jeweiligen Behandlungsfall hinzugerechnet.
WICHTIG:
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Wird die Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme Ziffer 03030 bzw. 04030 nur einmal im Behandlungsfall angesetzt, erfolgt ein Abschlag von 50% auf die Vorhaltepauschale. Bei zweimaligem Ansetzen der Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme Ziffer 03030 bzw. 04030 wird die Zusatzpauschale mit 100% vergütet.
Praxen mit mehr als 1.200 Behandlungsfällen erhalten einen Aufschlag von 14 Punkten auf die Vorhaltepauschale. Hat eine Praxis weniger als 400 Behandlungsfälle, wird ein Abschlag von 14 Punkten auf die Vorhaltepauschale berechnet. Es wird die Gesamtanzahl der Behandlungsfälle, in denen hausärztlich behandelt wurde, aus der Praxis ermittelt und durch die Anzahl der Ärzte, bei denen in den Arztdaten den Versorgungsbereich "Hausärzte" steht, dividiert. Die resultierende Anzahl ist nun für die Abschlags- bzw. Aufschlagsberechnung ausschlaggebend!
Die als Hausarzt gekennzeichneten Ärzte werden mit vollem Tätigkeitsumfang in der prozentualen Auf- bzw. Abschlagsberechnung berücksichtigt. Weicht in der Praxis der Umfang der Tätigkeit laut Zulassungs- bzw. Genehmigungsbescheid ab, kann in den Einstellungen der Vorhaltepauschale der abweichende Tätigkeitsumfang eingetragen werden.
Dieser Einstellungspunkt ist in der GNR-Statistik, Gesamtstatistik und im Regelleistungsvolumen eingepflegt worden.
Möchten Sie einen abweichenden Tätigkeitsumfang eines Arztes eingeben, rufen Sie hierfür aus den genannten Statistiken über den Button Einstellungen die Einstellungen der Vorhaltepauschale auf.
WICHTIG:
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Die Einstellung gilt für die jeweils zuvor in der Statistik ausgewählten Ärzte!
Beispiel für eine Gemeinschaftspraxis mit 2 Ärzten:
Ein Arzt arbeitet in Vollzeit (=1) und ein Arzt in Teilzeit (=0,5) --> So ist "1,5" im Feld Tätigkeitsumfang aller Ärzte einzugeben.
Verlassen Sie nun die Einstellungen über den Button Speichern. Nachdem die Statistik gestartet wurde, können Sie das dazugehörige Protokoll einsehen:
Hierfür ist eine Protokollausgabe für die Zuschlagsberechnung in der Statistik geschaffen worden, die nur ersichtlich ist, wenn die Statistik mit einem der u. g. Einstellungspunkte ausgeführt wurde.
Ausgabemöglichkeiten, zu welchem Behandlungsfall die Vorhaltepauschale hinzugerechnet wird, finden Sie in Abhängigkeit, wie der Einstellungspunkt gesetzt wurde, aus der Statistik über Ausgaben/ Protokoll budgetierte Leistungen bzw. unbudgetierte Leistungen.
Die hier angegebene Höhe des Abschlags bzw. Aufschlags ist bereits in der Statistikberechnung erfolgt.
Ausgabe des Punktzahlvolumens (PZV)
Mit dem Button Ausgaben erhalten Sie eine Auswahlliste weiterer Ausgabemöglichkeiten:

