Patientenmenü - Kassenbehandlungsfall ohne eGK anlegen
Die Aufnahme eines manuellen Kassenbehandlungsfalles erfolgt aus dem Patientenmenü heraus über das Pulldownmenü Behandlungsfall/ Kassenbehandlungsfall ohne eGK anlegen. Ebenso können Sie die Behandlungsfallaufnahme über den Hotkey Strg+B veranlassen.
Angabe der Krankenkasse
Info
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In Ausnahmefällen kann der Patient bisher über keinen Kassenbehandlungsfall verfügen und somit über keine Krankenkassenzuordnung. Sollte bereits eine Krankenkasse eingetragen sein, scrollen Sie bitte im Text weiter zum Punkt Behandlungsfalldaten erfassen.
Im anderen Fall verfahren Sie wie folgt: Es öffnet sich die Liste der Krankenkassen, in welcher Sie die gewünschte Krankenkasse per Klick auf den blauen Punkt davor auswählen.
Sollte sich die gesuchte Krankenkasse nicht in Ihrer Eigenen Liste/ Krankenkassen befinden, verzweigen Sie mit Umschalt+F9 in den Krankenkassenstamm. Klicken Sie auch hier auf den blauen Punkt, um die entsprechende Krankenkasse zu übernehmen.
Suche nach IK der Kasse möglich
In dem Datenstamm der Krankenkassen verfügen Sie über die Spalte IKs, in der alle Institutionskennzeichen der Krankenkassen angezeigt werden. Über die Suchfunktion (F9) können Sie nun das IK eintragen und die Suche mit Enter bzw. mit Mausklick auf den Button Übernehmen starten. Es wird auf den gesuchten Eintrag gesprungen und Sie können die Kasse mit Leertaste bzw. durch Mausklick zur Übernahme in die Eigene Liste der Krankenkassen markieren.
Nach Auswahl der Krankenkasse folgt der Dialog Auswahl des Versichertenstatus, in dem Sie den entsprechenden Status per Mausklick oder Leertaste auswählen. (M=Mitglied, F=Familienmitglied, R=Rentner)
Behandlungsfalldaten erfassen
Haben Sie dem Patienten eine Krankenkasse zugewiesen bzw. war dies bereits geschehen, gelangen Sie in den Dialog Behandlungsfalldaten erfassen.
Dort füllen Sie nun die folgenden Felder aus:
Versichertennummer
Soweit Ihnen die Versichertennummer des Patienten bekannt ist, sollten Sie diese erfassen.
Krankenkasse & IK:
Das IK wird bei der Anwahl der Krankenkasse zugeteilt. Wenn Sie die Krankenkasse nachträglich ändern wollen, können Sie diese Anpassung über
vornehmen.
Rp.-Geb.-Art:
Standardmäßig wird vorausgesetzt, dass der Patient von den Rezeptgebühren nicht befreit ist.
Bei rezeptgebührenbefreiten Patienten kreuzen Sie das Feld Rp-Geb.-Art Dauerhaft rezeptgebührenfrei an.
Darunter wird das Gültigkeitsquartal (bzw. ein anderer Zeitraum) für diese Befreiung angegeben.
Scheinart festlegen
Bestimmen Sie durch Ankreuzen der Felder die Scheinart (Originalschein, Überweisungsschein, Notfallschein, Belegarztschein). Es ist notwendig, dass das Vorliegen des Scheines im Feld Schein liegt vor markiert wird. CGM TURBOMED geht ohne die Markierung von einem fehlenden Schein aus!
Info
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Wenn in Ihrer Praxis grundsätzlich bei einer Neuaufnahme "Schein fehlt" gesetzt werden soll, setzen Sie in den Grundeinstellungen unterAutomation/ Neuaufnahme Voreinstellung Schein fehlt ein ja.
Außerdem lässt sich die Scheinuntergruppe und das Abrechnungsgebiet festlegen:
Befreiungen / Zusatzdaten
Durch Anklicken des Buttons
, respektive Alt+Z gelangen Sie zur Erfassung der Zusatzdaten des Behandlungsfalls. In diesem Bereich bietet sich Ihnen die Möglichkeit, die Behandlungsfallnummersowie dieRezept-, Heilmittel-, Hilfsmittel-, Transport- und diePraxisgebührfreinummer zu erfassen. Verfügt der Patient über eine Gesamtbefreiung, benutzen Sie den entsprechenden Button.
Ganz unten lässt sich zudem die Abrechnungs-PLZ eintragen.
Informationen zur Abrechnungs-Postleitzahl finden Sie hier.
Nach Eingabe der Zusatzdaten verlassen Sie das Fenster durch Anklicken des Buttons Zurück.
Behandlungsfall-Aufnahme abschließen
Sie fahren nun über den Button
bzw. F5 fort. Klicken Sie auf Abbrechen, so wird die PatientenaufnahmeohneSpeicherung Ihrer Eingaben abgebrochen.
HINWEIS:
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Die Behandlungsfall-Aufnahme ist hiermit abgeschlossen.
Feld "eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Abs. 3 a SGB V"
Bei der Behandlungsfallneuaufnahme und auf der Überweisung gezielt (Stand 4/2011) gibt es ein Feld namens eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Abs. 3 a SGB V.
Es liegt ein "eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Abs. 3 a SGB V" vor, wenn der Versicherte mit seinen Krankenkassenbeiträgen in Rückstand ist. Die Versichertenkarte des Patienten wird eingezogen. Der Patient erhält in diesen Fällen für den Anspruchsnachweis das Muster 85 von der Krankenkasse ausgestellt.
Gemäß §16 Abs. 3 sind allerdings Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft und Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach §§ 25 und 26 vom "Ruhen" ausgenommen.
Legt der Patient eine solche Bescheinigung vor, muss bei der Behandlungsfallneuaufnahme das Kreuz im Feld Ersatzverfahren gesetzt werden. Anschließend wird automatisch das Feld eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Abs. 3 a SGB V aktiv, in welches ebenfalls das Kreuz gesetzt werden muss.
Nun kann der Behandlungsfall wie gewohnt weiter aufgenommen werden.
Wird für den Patienten eine Überweisung ausgestellt, muss auf der Überweisung das Feld eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Abs. 3 a SGB V markiert sein. Wurde bei der Behandlungsfallneuaufnahme das Kreuz gesetzt, wird auch bei den von Ihnen ausgestellten Überweisungen das Kreuz im Formular gesetzt.

