GebVO - GOÄ 96
Wählen Sie aus dem Startmenü heraus, den Menüpunkt Eigene Listen/ Gebührenordnungen/ GOÄ 96 an.
Der Eigenen Liste/GOÄ 96 ist der Datenstamm/GOÄ 96 zugeordnet. Sie können den Stamm der GOÄ 96 aus der Eigenen Liste heraus mittels Umschalt+F9 oder über das Kontextmenü öffnen. Hinweise zum Handling entnehmen Sie dem Kapitel Füllen der eigenen Listen.
Bearbeiten von Ziffern
Zur Bearbeitung einer GOÄ96-Ziffer setzen Sie den Fokus auf diese und öffnen Sie die Bearbeitungsmaske mit F7 oder über den Button
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Die Pflichtfelder sind je nach Berechnungsart der Ziffer unterschiedlich. Ziffern, deren Berechnung nach Punktzahl, Punktwert und Faktoren (z.B. Analog-Ziffern) erfolgen soll, haben folgende Pflichtfelder:
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Leistungsziffer
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Leistungstext
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Leistungsgruppe
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Punkte laut GOÄ
Ziffern, deren Berechnung nach Euro-Betrag erfolgen, haben folgende Pflichtfelder:
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Leistungsziffer
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Leistungstext
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Barpreis
Zudem lässt sich - falls bei der Abrechnung steuerliche Angaben gemacht werden müssen - noch der Mehrwertsteuersatz eintragen: 7% für Sachkosten und 19% für normale Leistungen.
Barpreisziffern der GOÄ96 und UV-GOÄ
Für die PVS-Abrechnung ist es zwingend erforderlich, dass die Barpreisziffern mit einem Positionskennzeichen (PKZ) versehen werden. Nur dann können diese Ziffern bei der PVS-Abrechnungsstelle korrekt ausgelesen werden.
Mit Mausklick auf das grüne Dreieck erscheint folgende Auswahl:
Wählen Sie hier das passende Positionskennzeichen aus und speichern Sie dann Ihre Ziffer wie gewohnt.
Die Daten des Regelwerkes werden auf einer "zweiten Seite" verwaltet. Öffnen Sie diese durch Anklicken des Buttons
.
Jeder Ziffer sind besondere Bestimmungen des Regelwerkes zugeordnet. Selbstverständlich können Sie jederzeit regionale oder praxisspezifische Änderungen vornehmen. Klicken Sie dazu bei den entsprechenden Felder auf den
-Button und treffen Sie Ihre Auswahl. Markieren Sie die gewünschte Auswahl mit der Maus oder der Leertaste und schließen Ihre Auswahl mit Enter oder durch Anklicken des OK-Buttons ab.
HINWEIS:
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Haben Sie mit Ihrer PVS Sondervereinbarungen getroffen, dass bestimmte Barpreisziffern in der PVS mit dem Namen der Ziffer (z.B. *011101/ 01101/ ko1) übermittelt werden sollen, so darf eine solche Ziffer in Ihrer Abrechnung kein PKZ beinhalten. Nur wenn die Ziffer mit ihrem Ziffernnamen in der Abrechnungsdatei übermittelt wird, kann Ihre PVS z.B. den dazugehörigen Ziffernkomplex auslösen.
Sollten Sie solche Barpreisziffern in Ihrer Eigenen Liste GOÄ96 bzw. UV-GOÄ mit PKZ angelegt haben, rufen Sie die betreffenden Ziffern über das Startmenü/ Eigene Listen/ Gebührenordnungen/ GOÄ96 bzw. UV-GOÄ auf und bearbeiten die entsprechende Ziffer mit F7. Entfernen Sie das jeweilige PKZ via Strg+L und speichern Sie Ihre Änderung mit Mausklick auf den Button OK.
ACHTUNG:
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Beachten Sie, dass Barpreisziffern für Erstattungen, Auslagen, Porto etc. ein PKZ enthalten sollten. Nur in Absprache mit Ihrer PVS werden "eigene Ziffern" kreiert, die dann ohne PKZ angelegt werden müssen, damit der Name der Ziffer übertragen wird.

